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    Haben Sie Ihren Diensteid gebrochen, Herr Eichel? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.02 15:07:25 von
    neuester Beitrag 13.11.02 23:56:27 von
    Beiträge: 3
    ID: 659.594
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      schrieb am 13.11.02 15:07:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich gehe davon aus, dass der Eid des Ministers mindestestens dem des Beamten entspricht:

      Rechtswörterbuch

      "Diensteid
      Der Beamte hat einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten. Nach dem Bundesbeamtengesetz (§ 58) ist folgender Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" gesprochen werden.

      Vereidigung

      Vereidigung ist die Bekräftigung einer Aussage durch Eid. Sie erfolgt durch das Gericht. Der Meineid wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. "

      Schöne Aussichten - oder schützt hier Unwissen vor Strafe?
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 15:09:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie heißt es in Bayern:

      Brech jeden Toag oan Eid,
      dann is des Leb`n a Freid!
      Avatar
      schrieb am 13.11.02 23:56:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      hat er wohl....


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