Zertifikate und 15% Pauschalsteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.11.02 20:43:29 von
neuester Beitrag 20.11.02 18:32:26 von
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Auch auf die Gefahr hin, dass ich es überlesen habe. Hat jemand eine Ahnung, ob die 15% Pauschalsteuer auch bei Zertifikaten, OS uä. gelten soll. Wie sieht es mit den Finanzinnovationen aus Disountzertifikate, Garantiezertifikate etc. Sollen die weiter mit dem pers.Steuersatz besteuert werden. Wer weiss Bescheid? Danke Carla
Das würde mich auch mal interessieren, vor allem in Hinblick auf Optionsscheine und Turbozertifikate!
... und was ist mit Futures ?? ... auch 15 % Pauschalsteuer .. (nur ohne Halbeinkünfteverfahren) ??
Pauschalsätze: 7,5% auf Aktiengewinne und 15% auf Derivate, also 15% auch auf Zertifikate, Futures usw.
Finde ich OK ! oder ?
Finde ich OK ! oder ?
@neos
hast du `ne Quelle dafür??
Auch auf der Pressekonferenz wurde es nicht angesprochen.
hast du `ne Quelle dafür??
Auch auf der Pressekonferenz wurde es nicht angesprochen.
18-11-02 15:01
CDU lehnt Steuer auf Aktiengewinne ab
Berlin, 18. Nov (Reuters) - Die CDU hat die von der
Bundesregierung geplante Steuer auf Gewinne aus Aktien- und
Immobiliengeschäften strikt abgelehnt.
"Wir lehnen diese wie auch alle anderen Steuererhöhungen
ab", sagte CDU-Chefin Angela Merkel am Montag in Berlin nach
einer Sitzung von Präsidium und Vorstand ihrer Partei. Merkel
verzichtete erneut darauf, Gegenvorschläge zum Stopfen der
Haushaltslöcher vorzulegen, die auch die Etats der Länder
belasten. Merkel sagte lediglich, eine unionsgeführte
Bundesregierung würde für mehr Wachstum sorgen, um damit mehr
Geld in die Staatskasse zu bringen.
Merkel wies zugleich die Forderung von
Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) zurück, dass künftig
auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen sollen. Ein solcher
Vorschlag würde die Rentenkasse nicht nach vorne bringen, weil
sich aus den Beiträgen der Beamten wieder neue Ansprüche
ergäben, die zu neuen Belastungen führten. Merkel warf der
Bundesregierung vor, mit immer neuen Vorschlägen für Abgaben-
und Steuererhöhungen die Wirtschaft zu belasten. "Es wird
ziellos an allen Stellschrauben gedreht und so Wachstum
abgewürgt", sagte Merkel.
pfi/tin
CDU lehnt Steuer auf Aktiengewinne ab
Berlin, 18. Nov (Reuters) - Die CDU hat die von der
Bundesregierung geplante Steuer auf Gewinne aus Aktien- und
Immobiliengeschäften strikt abgelehnt.
"Wir lehnen diese wie auch alle anderen Steuererhöhungen
ab", sagte CDU-Chefin Angela Merkel am Montag in Berlin nach
einer Sitzung von Präsidium und Vorstand ihrer Partei. Merkel
verzichtete erneut darauf, Gegenvorschläge zum Stopfen der
Haushaltslöcher vorzulegen, die auch die Etats der Länder
belasten. Merkel sagte lediglich, eine unionsgeführte
Bundesregierung würde für mehr Wachstum sorgen, um damit mehr
Geld in die Staatskasse zu bringen.
Merkel wies zugleich die Forderung von
Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) zurück, dass künftig
auch Beamte in die Rentenkasse einzahlen sollen. Ein solcher
Vorschlag würde die Rentenkasse nicht nach vorne bringen, weil
sich aus den Beiträgen der Beamten wieder neue Ansprüche
ergäben, die zu neuen Belastungen führten. Merkel warf der
Bundesregierung vor, mit immer neuen Vorschlägen für Abgaben-
und Steuererhöhungen die Wirtschaft zu belasten. "Es wird
ziellos an allen Stellschrauben gedreht und so Wachstum
abgewürgt", sagte Merkel.
pfi/tin
Posting #6 gehört nicht hierher, sorry
@Hafturlaub,
Eichel sagte, "...15% auf die Spekulatinsgewinne unabhängig von der Haltedauer, wobei für Aktien weiterhin das Halbeinkünfteverfahren gelten soll".
Also wenn er explizit die Aktien erwähnt, gehe ich davon aus, dass der Rest weiterhin mit 15% besteuert wird.
@Hafturlaub,
Eichel sagte, "...15% auf die Spekulatinsgewinne unabhängig von der Haltedauer, wobei für Aktien weiterhin das Halbeinkünfteverfahren gelten soll".
Also wenn er explizit die Aktien erwähnt, gehe ich davon aus, dass der Rest weiterhin mit 15% besteuert wird.
#5
Übersicht: Die neue Aktienbesteuerung
SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert werden
Reuters BERLIN. Für Aktiengewinne wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Demnach wird nur die Hälfte der Gewinne besteuert. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.
- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.
- Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.
- Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.
- Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne. Grundlage der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ist die Hälfte der erzielten Gewinne. Der Steuersatz auf den gesamten Gewinn beträgt damit nur 7,5 Prozent. Beispiel: Verkauf ein Anleger eine nach dem Stichtag der Neuregelung gekaufte Aktie mit einem Gesamtgewinn von 100 Euro, so werden nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag werden dann 15 Prozent Steuern - 7,50 Euro - erhoben.
- Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.
- Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.
- Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.
- Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.
- Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.
Übersicht: Die neue Aktienbesteuerung
SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert werden
Reuters BERLIN. Für Aktiengewinne wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Demnach wird nur die Hälfte der Gewinne besteuert. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.
- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.
- Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.
- Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.
- Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne. Grundlage der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ist die Hälfte der erzielten Gewinne. Der Steuersatz auf den gesamten Gewinn beträgt damit nur 7,5 Prozent. Beispiel: Verkauf ein Anleger eine nach dem Stichtag der Neuregelung gekaufte Aktie mit einem Gesamtgewinn von 100 Euro, so werden nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag werden dann 15 Prozent Steuern - 7,50 Euro - erhoben.
- Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.
- Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.
- Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.
- Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.
- Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.
@all
Sooft ich den Gesetzesvorschlag auch lese. Mir wird einfach nicht klar welche "Wertpapiere" dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen werden. Mal ist von Aktien die Rede, dann werden auch Investmentanteile genannt. Welche Gewinne sollen denn überhaupt mit 15% besteuert werden? Falls jemand das "Kleingedruckte" erläutern kann, wäre ich sehr dankbar.
Carla
Sooft ich den Gesetzesvorschlag auch lese. Mir wird einfach nicht klar welche "Wertpapiere" dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen werden. Mal ist von Aktien die Rede, dann werden auch Investmentanteile genannt. Welche Gewinne sollen denn überhaupt mit 15% besteuert werden? Falls jemand das "Kleingedruckte" erläutern kann, wäre ich sehr dankbar.
Carla
Geldmarktfonds: Müssen wir da ebenfalls in den sauren Apfel beißen und Steuern klinken?
maklerfalle
maklerfalle
Geldmarkt-, Renten-, Dach-, Misch-, Offene Immobilienfonds -
Wer kennt sich mit den Neuregelungen aus?
Wer kennt sich mit den Neuregelungen aus?
Tja, selbst die "Vermögens-Beraterin" der Deutschen Bank hat die Achseln gezuckt. Sie konnte die Frage, ob eine evtl. Besteuerung von Geldmarktfonds vorgesehen ist, nicht beantworten. Sie verwies auf die nächsten Tage. Was immer das zu bedeuten hat.
maklerfalle
maklerfalle
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