Eigenheimzulage - Was sagt Finanzamt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.11.02 18:06:56 von
neuester Beitrag 28.11.02 19:21:32 von
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Ich habe bei FA nachgefragt. Einer sagt der Baubegin muss noch dieses Jahr geschehen. Der andere sagt, der Bauantrag reicht. Wie kann man noch nach alten Regeln die volle EHZ absichern?
Hallo,
der Bauantrag reicht, deswegen geht der dieses Jahr bei mir auch noch raus !!!
Gruss mshark
der Bauantrag reicht, deswegen geht der dieses Jahr bei mir auch noch raus !!!
Gruss mshark
Allerdings musst du denen dann auf die Pelle rücken, damit du den Eingangsbescheid bekommst, normalerweise 2-3 Tage, aber mit ein bischen Telefonterror beim Bauamt, kannst du dir sicher gehen ! Das Datum des Eingangsbescheides ist ausschlaggebend für die Eigenheimzulage !!! Also, wenn du die noch voll haben willst, beeil dich.
Gruss mshark
Gruss mshark
#3
Danke vielmals. Das werde ich bestimmt tun.
Danke vielmals. Das werde ich bestimmt tun.
Es gibt doch auch Ablehnungen. Ist das schädlich, oder gilt das Datum des Eingangsbescheides des ursprünglichen Antrages?
Außerdem: muß ein Bauantrag (besser: Antrag auf Baugenehmigung) nicht nur dann eingereicht werden, wenn es sich um Gebäude / Gelände außerhalb zugeweiesener, erschlossener Gebiete handelt?
Ich habe da gewisse Unkenntnisse
fondast
Außerdem: muß ein Bauantrag (besser: Antrag auf Baugenehmigung) nicht nur dann eingereicht werden, wenn es sich um Gebäude / Gelände außerhalb zugeweiesener, erschlossener Gebiete handelt?
Ich habe da gewisse Unkenntnisse
fondast
Verkaufe ein e.
Eins kann ich laut sagen:
DER KOALITIONSVERTRAG IST SCHEIßE.
DER KOALITIONSVERTRAG IST SCHEIßE.
Wenn du alle Vorschriften für dieses Flurstück/Baugebiet indem du bauen willst einhälst, d.h. Kniestockhöhe, Dachneigung, Ziegelfarbe usw. kannst du nach neuestem Recht den Bauantrag auch bei der Gemeinde einreichen und wenn du nach 4 Wochen nichts negatives gehört hast, darfst du so bauen, es kann dir aber trotzdem noch passieren, das die Gemeinde sagt, du musst es auch noch beim Bauamt einreichen, so wurde es mir von dem zuständigen Herrn auf der Gemeinde gesagt ! Wenn du aber eine Ausnahme machen willst, wie z. B. höherer Kniestock, musst du sowieso gleich ans Bauamt !!!
Gruss mshark
Scheiss ROT/GRÜN
Gruss mshark
Scheiss ROT/GRÜN
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