Beschiss beim Autokauf. Brauche Hilfe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.12.02 17:23:21 von
neuester Beitrag 08.12.02 14:41:55 von
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ID: 669.089
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Ich habe mir vor 6 Monaten einen BMW mit einer Laufleistung von 90 TKM von Privat gekauft. Nun ist mir der Motor kaputtgegangen.
Daraufhin habe ich das Auto gründlich untersucht und siehe da, im Auto befand sich ein 15 Monate alter TÜV-Bericht, in welchem dem Auto eine Laufleistung von 198 TKM bestätigt wurde.
Kann ich den Kauf rückgängig machen?
Kann ich den Verkäufer wegen Betruges anzeigen?
Ist er auch für den Motorschaden mitverantwortlich?
vielen Dank
Daraufhin habe ich das Auto gründlich untersucht und siehe da, im Auto befand sich ein 15 Monate alter TÜV-Bericht, in welchem dem Auto eine Laufleistung von 198 TKM bestätigt wurde.
Kann ich den Kauf rückgängig machen?
Kann ich den Verkäufer wegen Betruges anzeigen?
Ist er auch für den Motorschaden mitverantwortlich?
vielen Dank
Auch hier hilft der ADAC
das ist betrug " würde in anzeigen "
gruss b
gruss b
wenn der Vorbesitzer den Km-Stand kannte = Betrug
außer, der Preis , den du bezahlt hast, entsprach dem echten Km- Stand..dann warst du beim Kauf nicht geschädigt
außer, der Preis , den du bezahlt hast, entsprach dem echten Km- Stand..dann warst du beim Kauf nicht geschädigt
Ich habe das mit einem Fahrezug nach 3 Jahren noch durchgezogen.
Insbesondere mit dem TÜV Bericht hast Du einen Super Joker.
Anzeigen auf jeden Fall.
Insbesondere mit dem TÜV Bericht hast Du einen Super Joker.
Anzeigen auf jeden Fall.
#4 ...alles andere Vermutungen
@ außer, der Preis , den du bezahlt hast, entsprach dem echten Km- Stand..dann warst du beim Kauf nicht geschädigt
.... kann auf jeden Fall zurück geben wenn nur im Kaufvertrag was anderes steht.
Ist halt gut wenn man Rechtschutz hat oder im ADAC ist.
.... kann auf jeden Fall zurück geben wenn nur im Kaufvertrag was anderes steht.
Ist halt gut wenn man Rechtschutz hat oder im ADAC ist.
Da wir alle seit anfang des jahres 12 Monate haben, auch von Privat, kannst Du den Kauf rückabwickeln.
Wie das geht kann Dir ostenlos eine Verbraucherzentrale oder als Mitglied auch der ADAC geben.
Ich hatte es ähnlich und mir wurde mit drohung des Anwalts dann doch der Preis erstattet und das Auto abgeholt.
Bohly
Wie das geht kann Dir ostenlos eine Verbraucherzentrale oder als Mitglied auch der ADAC geben.
Ich hatte es ähnlich und mir wurde mit drohung des Anwalts dann doch der Preis erstattet und das Auto abgeholt.
Bohly
Spielt keine Rolle ob der Preis 90 tkm oder 190 tkm entsprach; auf jeden Fall anzeigen.
War auch ein Artikel im letzten ADAC Heft
Gruss Bomber2
War auch ein Artikel im letzten ADAC Heft
Gruss Bomber2
@ 12 Monate haben
... in dem geschilderten Fall nicht.
... in dem geschilderten Fall nicht.
Du Glückspilz !!! wenn:
1. im Kaufvertrag eine Laufleistung von 90TKM vermerkt ist,
2. der Verkäufer zum Zeitpunkt des TÜV-Berichts Eigentümer des Autos war.
ansonsten wird es eine lange, teure und nervenaufreibende Angelegenheit...
ich würde ihm aber trotzdem und auf jeden Fall !!! über einen Anwalt von diesem Vorfall incl. entstander Kosten berichten.
Viel Glück
1. im Kaufvertrag eine Laufleistung von 90TKM vermerkt ist,
2. der Verkäufer zum Zeitpunkt des TÜV-Berichts Eigentümer des Autos war.
ansonsten wird es eine lange, teure und nervenaufreibende Angelegenheit...
ich würde ihm aber trotzdem und auf jeden Fall !!! über einen Anwalt von diesem Vorfall incl. entstander Kosten berichten.
Viel Glück
...und im übrigen gibt es das neue haftungsgesetz!..
welches besagt,das der verkäufer ein halbes jahr haftbar
gemacht werden kann...
also, ab zum anwalt...
toi,toi,toi
welches besagt,das der verkäufer ein halbes jahr haftbar
gemacht werden kann...
also, ab zum anwalt...
toi,toi,toi
# 4 beschreibt den Sachverhalt des Betruges
auch unabhängig vom Betrug kann natürlich der KV ungültig sein....das ist hier am Board nicht so leicht zu klären, weil die zivilrechtl. Seite kompliziert ist
everl
auch unabhängig vom Betrug kann natürlich der KV ungültig sein....das ist hier am Board nicht so leicht zu klären, weil die zivilrechtl. Seite kompliziert ist
everl
ist schon oft vorgekommen das im tüvbericht ein verkehrter km stand vermerkt ist.
nur wenn es schriftlich im kaufvertrag steht "kmstand"
900000km und ein sachverständiger bestätigt das der motor mehr km gelaufen hat hast du eine chance.
habe oft damit zu tun, jobbedingt autowerkstatt
nur wenn es schriftlich im kaufvertrag steht "kmstand"
900000km und ein sachverständiger bestätigt das der motor mehr km gelaufen hat hast du eine chance.
habe oft damit zu tun, jobbedingt autowerkstatt
#12 nur wenn er von einem händler kauft
Frag doch mal den Vorbesitzer (wenn meherere) nach km-Stand/Rechnungem mit Datum und km Stand...
# 15 auch private Haftung, wenn nachweisbarer falscher km Stand
Was hat die "Karre" denn gekostet ???
Was hat die "Karre" denn gekostet ???
Selten einen Thread gefunden, wo Laien ausschließlich Vermutungen getroffen haben - und diese praktisch vollständig falsch waren, da kombiniert aus Halbwissen, Unwissen, Hörensagen.
Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung macht nur dann Sinn, wenn der km-Stand, idealerweise in der Bezeichnung "Gesamtlaufleistung" im Kaufvertrag vermerkt ist.
Denn was spricht dagegen, dass der Vorbesitzer den Tacho seines Wagens zurück dreht oder wegen eines Defektes einen anderen Tacho einbaut? Nur die Zusicherung einer falschen Laufleistung beim Vertragsabschluss ist von Relevanz.
- bei einem reinen Kauf von Privat ist nach wie vor ein Gewährleistungsausschluss zulässig und möglich. Anders beim Verkauf einer Firma oder eines Selbständigen, der das Fahrzeug geschäftlich genutzt hat.
Also überschlagt euch nicht mit Vermutungen, Annahmen, Schätzungen, sondern fragt gezielt nach, wenn ihr einen juristischen Sachverhalt beurteilt haben möchtet. Es sind doch genug Juristen unter uns.
Gruß
Philipp
Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung macht nur dann Sinn, wenn der km-Stand, idealerweise in der Bezeichnung "Gesamtlaufleistung" im Kaufvertrag vermerkt ist.
Denn was spricht dagegen, dass der Vorbesitzer den Tacho seines Wagens zurück dreht oder wegen eines Defektes einen anderen Tacho einbaut? Nur die Zusicherung einer falschen Laufleistung beim Vertragsabschluss ist von Relevanz.
- bei einem reinen Kauf von Privat ist nach wie vor ein Gewährleistungsausschluss zulässig und möglich. Anders beim Verkauf einer Firma oder eines Selbständigen, der das Fahrzeug geschäftlich genutzt hat.
Also überschlagt euch nicht mit Vermutungen, Annahmen, Schätzungen, sondern fragt gezielt nach, wenn ihr einen juristischen Sachverhalt beurteilt haben möchtet. Es sind doch genug Juristen unter uns.
Gruß
Philipp
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