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    Beschiss beim Autokauf. Brauche Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.02 17:23:21 von
    neuester Beitrag 08.12.02 14:41:55 von
    Beiträge: 18
    ID: 669.089
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      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:23:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mir vor 6 Monaten einen BMW mit einer Laufleistung von 90 TKM von Privat gekauft. Nun ist mir der Motor kaputtgegangen.
      Daraufhin habe ich das Auto gründlich untersucht und siehe da, im Auto befand sich ein 15 Monate alter TÜV-Bericht, in welchem dem Auto eine Laufleistung von 198 TKM bestätigt wurde.

      Kann ich den Kauf rückgängig machen?

      Kann ich den Verkäufer wegen Betruges anzeigen?

      Ist er auch für den Motorschaden mitverantwortlich?

      vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:24:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Auch hier hilft der ADAC
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:30:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      das ist betrug " würde in anzeigen "


      gruss b
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:30:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn der Vorbesitzer den Km-Stand kannte = Betrug
      außer, der Preis , den du bezahlt hast, entsprach dem echten Km- Stand..dann warst du beim Kauf nicht geschädigt
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:31:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe das mit einem Fahrezug nach 3 Jahren noch durchgezogen.

      Insbesondere mit dem TÜV Bericht hast Du einen Super Joker.

      Anzeigen auf jeden Fall.

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      schrieb am 04.12.02 17:33:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 ...alles andere Vermutungen
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:33:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ außer, der Preis , den du bezahlt hast, entsprach dem echten Km- Stand..dann warst du beim Kauf nicht geschädigt

      .... kann auf jeden Fall zurück geben wenn nur im Kaufvertrag was anderes steht.

      Ist halt gut wenn man Rechtschutz hat oder im ADAC ist.
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:34:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da wir alle seit anfang des jahres 12 Monate haben, auch von Privat, kannst Du den Kauf rückabwickeln.
      Wie das geht kann Dir ostenlos eine Verbraucherzentrale oder als Mitglied auch der ADAC geben.
      Ich hatte es ähnlich und mir wurde mit drohung des Anwalts dann doch der Preis erstattet und das Auto abgeholt.

      Bohly
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:35:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spielt keine Rolle ob der Preis 90 tkm oder 190 tkm entsprach; auf jeden Fall anzeigen.

      War auch ein Artikel im letzten ADAC Heft ;)

      Gruss Bomber2
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:36:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 12 Monate haben

      ... in dem geschilderten Fall nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:40:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Du Glückspilz !!! wenn:

      1. im Kaufvertrag eine Laufleistung von 90TKM vermerkt ist,
      2. der Verkäufer zum Zeitpunkt des TÜV-Berichts Eigentümer des Autos war.

      ansonsten wird es eine lange, teure und nervenaufreibende Angelegenheit...

      ich würde ihm aber trotzdem und auf jeden Fall !!! über einen Anwalt von diesem Vorfall incl. entstander Kosten berichten.

      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:47:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      ...und im übrigen gibt es das neue haftungsgesetz!..
      welches besagt,das der verkäufer ein halbes jahr haftbar
      gemacht werden kann...
      also, ab zum anwalt...
      toi,toi,toi ;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:47:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 4 beschreibt den Sachverhalt des Betruges

      auch unabhängig vom Betrug kann natürlich der KV ungültig sein....das ist hier am Board nicht so leicht zu klären, weil die zivilrechtl. Seite kompliziert ist
      everl
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:48:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      ist schon oft vorgekommen das im tüvbericht ein verkehrter km stand vermerkt ist.

      nur wenn es schriftlich im kaufvertrag steht "kmstand"
      900000km und ein sachverständiger bestätigt das der motor mehr km gelaufen hat hast du eine chance.

      habe oft damit zu tun, jobbedingt autowerkstatt:D
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 17:50:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12 nur wenn er von einem händler kauft
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 18:03:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Frag doch mal den Vorbesitzer (wenn meherere) nach km-Stand/Rechnungem mit Datum und km Stand...
      Avatar
      schrieb am 04.12.02 18:06:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      # 15 auch private Haftung, wenn nachweisbarer falscher km Stand


      Was hat die "Karre" denn gekostet ???
      Avatar
      schrieb am 08.12.02 14:41:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Selten einen Thread gefunden, wo Laien ausschließlich Vermutungen getroffen haben - und diese praktisch vollständig falsch waren, da kombiniert aus Halbwissen, Unwissen, Hörensagen.

      Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung macht nur dann Sinn, wenn der km-Stand, idealerweise in der Bezeichnung "Gesamtlaufleistung" im Kaufvertrag vermerkt ist.
      Denn was spricht dagegen, dass der Vorbesitzer den Tacho seines Wagens zurück dreht oder wegen eines Defektes einen anderen Tacho einbaut? Nur die Zusicherung einer falschen Laufleistung beim Vertragsabschluss ist von Relevanz.

      - bei einem reinen Kauf von Privat ist nach wie vor ein Gewährleistungsausschluss zulässig und möglich. Anders beim Verkauf einer Firma oder eines Selbständigen, der das Fahrzeug geschäftlich genutzt hat.

      Also überschlagt euch nicht mit Vermutungen, Annahmen, Schätzungen, sondern fragt gezielt nach, wenn ihr einen juristischen Sachverhalt beurteilt haben möchtet. Es sind doch genug Juristen unter uns.

      Gruß
      Philipp :)


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