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    Mietvertrag mit einer GmbH - ist es üblich, daß der GeFü ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.02 09:21:16 von
    neuester Beitrag 09.12.02 10:27:18 von
    Beiträge: 10
    ID: 670.549
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      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:21:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      ... als Mitmieter den Vertrag mitunterschreiben muß?????

      Weiß da jemand was?

      Danke!

      g4
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:24:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...wenn er den Geschäftsführer persönlich in die Haftung nehmen will, ja......ansonsten ist ja bei vielen GmbHs nach einer Weile nichts mehr zu holen, deswegen will der Vermieter sicher dich mit drinstehen haben, dann haftest du als Person.


      Grüße

      Mila
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:25:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      GmbH =

      Gehst Du
      mit
      bist du
      Hin

      :D :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:28:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer sollte denn sonst den Mietvertrag unterschreiben?

      Kann doch nur ein Vertretungebrechtiger rechtsgültig vornehmen.:p
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 09:42:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Sigi

      es ging aber um den Geschäftsführer als Mitmieter, nicht als Vertretungsberechtigten für die GmbH.

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      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:00:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab´ gerade mal meine Bankerin angerufen. Die meint, das sei absolut üblich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:02:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Trotzdem ein blödes Gefühl, wenn man, wie in meinem Fall, mit so einem blöden 5-Jahres-Mietvertrag auf einmal auch noch persönliche Verpflichtungen von über 100.000 €am Hacken hat!
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:11:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      tu es nicht ! Ich mußte mich auch erst umdrehen, aber keine 2 Wochen warten, bis plötzlich meine Bedingungen akzeptiert wurden. Büros sind sehr schwer zu vermieten.
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:14:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      und sei nicht des Wahnsinns ! 5 jahre !! Weißt Du was nächstes Jahr ist geschweige denn in 5 Jahren ???
      Sicher wollen alle immer eine Gelddruckmaschine. Bist Du sicher, daß es nichts anderes gibt ?
      Avatar
      schrieb am 09.12.02 10:27:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7

      persönlich ?? niemals Du handels bei der Unterschrift auf den Mietvertrag nur für die GmbH !!! und haftes auch nicht
      mit deinen Privatvemögen !!!

      Haftung 25000 EUR max aber nur als GmbH


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