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    Spülmaschine (im Vermieterbesitz!)in unserer Wohnung ist defekt - wer muß zahlen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.02 19:34:38 von
    neuester Beitrag 30.03.03 13:42:29 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 28.12.02 19:34:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Sachlage: Wir haben vor über 2 Jahren unsere Wohnung gemietet. In der Wohnung ist eine komplette Küche + Spülmaschine drinnen, die uns ohne nähere Vertragsformulierung zur Nutzung für die Dauer des Mietverhältnisses überlassen ist.
      Nun haben wir heute morgen festgestellt, daß etwas mit der Wasserzufuhr bei der Spülmaschine nicht in Ordnung ist und unsere Vermieter angerufen. Die sagen, da steht im Vertrag nix drinnen, das fällt unter Schönheitsreparatur und wäre somit unsere Sache von Handwerkern/Bezahlung.
      Nun die Frage: Wer muß zahlen: Wir als Mieter oder die Vermieter als Besitzer? Für Hinweise auf entsprechende Paragraphen wäre ich auch sehr dankbar! Kleine Anmerkung: Die Vermieter wollen die Wohnung zum Jahresende 2003 wg. Scheidung loswerden und anscheinend keinen Cent mehr da reinstecken.
      Vielen Dank für Antworten im voraus!

      p.s.: Habe diese Frage auch soeben in einem speziellen Mietrechtforum platziert, aber vielleicht gibt es ja auch hier hilfreiche Antworten, wäre super!
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      schrieb am 28.12.02 20:03:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      m.E.muß der vermieter zahlen,denn er hat die wohnung incl. küche vermietet.geht die spülmaschine kaputt so hat der vermieter dafür zu sorgen,das die wohnung lt.mietvertrag
      nutzbar ist.vermieter anschreiben mit fristsetzung und androhen auf seine kosten reparieren zu lassen,notfalls auch mietminderung androhen ( 5-10 %)
      seit ihr nicht mitglied im mieterschutzverein ?? lohnt sich
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 20:13:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eigentlich hat es Leodax schon gesagt: die Spülmaschine ist Bestandteil der Wohnung und unterliegt dem Mietvertrag, der Vermieter muss also für die Gebracuhstüchtigkeit sorgen. Es sei denn, im Mietvertrag steht etwas von dieser "der Mieter muss Reparaturen bis 100 DM (jetzt wohl 100€) selbst begleichen"-Regel.
      Aber, ein Einbehalt von 5 % ist für eine ausgefallene SM ganz schön dolle, es dürften wohl 2 % eher Aussicht auf Erfolg haben, Erfolg nämlich vor Gericht, wenn du dich wirklich streiten willst, oder falls dein Vermieter - weil es ihm egal ist - nicht streiten will. Aber, die SM ist dann immer noch kaputt. Handarbeit ist angesagt.
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 20:25:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist die Küche ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt? Also steht da "Küche mit Spülmaschine" oder so? Wenn ja, würde ich auch sagen, daß die Miete die Küche mit einschließt und insofern der Vermieter zahlen muß.

      Allerdings ist die Rechtsprechung nicht immer logisch. Am besten wäre es, nach bereits vorhandenen Urteilen in ähnlichen Fällen zu suchen. Kann ja auch sein, daß das ganze als "Gebrauchsschaden" bewertet wird, also weil Du die Spülmaschine benutzt hast, ist sie kaputtgegangen. Also mußt Du sie auch reparieren, schließlich wurde sie Dir funktionsfähig übergeben. Ähnlich ist es, wenn Du z.B. eine Glasscheibe zerbrichst, etc.

      Zuerst einmal würde ich die Höhe des Schadens feststellen. Wenn es sich im Rahmen hält, lohnt kein Streit. Vielleicht läßt es sich auch provisorisch reparieren, daß es gerade noch bis Ende 2003 hält. Danach mußt Du ja wahrscheinlich sowieso ausziehen, so wie ich es verstanden habe.
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 21:23:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Unter "Schönheitsreparatur" fällt die Reparatur einer Spülmaschine nicht.
      Die Spülmaschine ist mitvermietet. Wäre sie nicht mitvermietet, hättet ihr die Spülmaschine gar nicht benutzen dürfen. Einer ausdrücklichen Erwähnung im Mietvertrag bedarf dies nicht.Ich gehe davon aus, dass keine Beschädigung der Spülmaschine durch die Mieter vorliegt, sondern ein Schaden durch den vertragsgemäßen Gebrauch.
      Dies ist nach § 538 BGB nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter zu vertreten:
      ----------------------------------------------

      BGB § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

      Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.
      ----------------------------------

      Ich empfehle, nach § 536 a BGB vorzugehen:


      BGB § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels

      (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

      (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

      1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
      2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung
      des Bestands der Mietsache notwendig ist.

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      Avatar
      schrieb am 28.12.02 21:31:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ihr müsst dem Vermieter eine Frist zur Reparatur der Spülmaschine setzen und zwar schriftlich.Dabei kündigt ihr an, dass ihr im Fall der Nichteinhaltung der Frist den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen werdet (§ 536 a BGB). Entweder Einschreiben mit Rückschein oder (einfacher) Übergabe des Schreibens durch einen Boten, der die Einlegung in den Briefkasten oder die Übergabe an den Vermieter bezeugen kann. (Bote darf kein Familienangehöriger der Mieter sein).
      Wenn die Frist nicht eingehalten wird, könnt ihr die Reparatur selbst veranlassen. Da der Vermieter die Reparatur wohl nicht bezahlen wird, könnt ihr die Kosten durch Aufrechnung mit der Miete einbehalten (§ 387 BGB).
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 21:34:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      P.S.: Was meint man im speziellen Mietrechtsforum und wo ist das? (Auch bei W : O oder woanders?)
      Avatar
      schrieb am 28.12.02 21:40:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Übrigens: Bei W : O gibt es für Rechtsfragen das Forum Recht & Steuern.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 08:00:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank für die schnellen Antworten. Hier noch ein paar Infos meinerseits: Ja, wir werden dann wohl Ende 2003 hier ausziehen und ein Haus kaufen. Also geht es nur noch um ein knappes Jahr. Im Mietvertrag ist die Küche ausdrücklich drin, allerdings nicht die Spülmaschine. Allerdings besteht ja ein mündlicher Vertrag die Einrichtung komplett zu nutzen.
      Ein Mietrechtsforum gibt es unter
      http://foren.recht.de/articles.public/article_overview.html?…

      Gruß und Dank an Alle!:)
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 10:48:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 10:53:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Schwarzer Lord: In diesem Forum hast du nur eine einzige Antwort erhalten, über deren juristische Qualität der Mantel barmherzigen Schweigens zu breiten ist.
      Ich denke, mit dem Forum "Recht und Steuern" bei W : O bist du besser bedient.
      Avatar
      schrieb am 29.12.02 16:49:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Stimmt Nataly. Hier bei W:O kriegt man gerade zu solchen Themen oft sehr kompetente Antworten.
      Avatar
      schrieb am 30.03.03 13:42:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich wollte noch nachtragen, daß wir uns Tage später entschieden haben, diese Wohnung zu kaufen, in der wir bereits zur Miete wohnten. Die alte Spülmaschine wurde auf Kosten der Vorbesitzer entsorgt und wir haben uns eine neue angeschafft. :)


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