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    Typisch ROT / GRÜN der Dosen(pfand)wahnsinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.03 15:56:19 von
    neuester Beitrag 04.01.03 16:56:37 von
    Beiträge: 31
    ID: 678.609
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      Avatar
      schrieb am 02.01.03 15:56:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Alles was die anpacken geht den Bach herunter bzw.

      ist nicht richtig überlegt

      hauptsache ein neues Gesetz

      - Bier (mit und ohne Alkohol) -- Pfand

      - Biermischgetränke (mit Cola, Limonade oder einem anderen alkoholischen Getränk) -- Pfand

      - Mineralwasser -- Pfand

      - Cola, Limonade -- Pfand

      - Cola oder Limonade mit Spirituosen (Cola-Rum) -- kein Pfand

      - Energydrinks mit Kohlensäure -- Pfand

      - Energydrinks ohne Kohlensäure -- kein Pfand

      - Teegetränke mit Kohlensäure -- Pfand

      - Teegetränke ohne Kohlensäure -- kein Pfand

      - Saftschorlen mit Kohlensäure -- Pfand

      - Säfte -- kein Pfand

      - Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure -- kein Pfand

      - Milch, Milchmixgetränke, Joghurtgetränke -- kein Pfand

      Wein, weinhaltige Getränke, Weinschorle, Sekt -- kein Pfand

      - Spirituosen -- kein Pfand
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 15:59:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist doch klar,

      ab sofort nur noch Whiskey-Cola saufen,
      brauchst dann nicht zum Pfänder laufen :)
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:06:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wir machen heute Abend eine Party.
      Es gibt Cola-Rum aus der Duse.
      Und anschließend Pfänderspiele.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:08:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nur zu Deiner Information...
      Das Ganze mit dem Dosenpfand wurde von einem gewißen Herrn Töpfer - seinerzeits Umweltminister unter Kohl - in die Wege geleitet!
      Also passt Deine Überschrift nicht so ganz! Halte das System dennoch nicht gerade für ausgereift.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:10:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Dichtel

      das schon nur wer hat es ausgeführt und nicht zu ende gedacht ?

      kleine Hilfe ROT / GRÜN

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      schrieb am 02.01.03 16:10:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Dichtel,

      wir schauen doch in die Zukunft und alles Gute kommt von Rot-Grün, auch das Dosenpfand!:D Wer regiert den gerade Deutschland? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:10:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 4
      Nein, aber auch!

      Wer hätte das gedacht??!

      Der Töpfer war`s! Nicht der Trittin!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:11:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:11:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dieses Gesetz geht ausnahmsweise mal auf die Regierung Kohl zurück. Es ist auch sehr zu begrüssen, dass endlich mal die Sauerei mit den weggeworfenen Dosen im Wald, auf den Strassen und im Vorgarten aufhört. Alternativ zum Pfandwäre auch eine prohibitive Steuer (z.B. 50 Cent pro Dose) sehr wirksam gewesen.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:16:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7
      Die Opposition hat ja auch echte Alternativen gebracht, gell!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:18:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 10

      Wer war denn "Opposition", als der Töpfer das Gesetz ge-
      macht hat???
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:20:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich habe gerade eben im Toom-Markt ein Schild gesehen, auf dem steht, dass man Dosen nur zurueckgeben darf wenn man die Kaufquittungen vorweisen kann. :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:22:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ cherry

      Der Handel hat das nicht zu Ende gedacht!
      Das wollen wir mal festhalten!
      Der Handel vertraute bis zuletzt auf die gerichtlichen
      Instanzen!

      Nun meckern die alle blöd herum.
      Ich jedenfalls erhoffe mir, dass die
      asozialen DRECKSCHWEINE -anders kann man die nicht
      nennen-, die den Müll die ganze Zeit aus dem Auto werfen, nun umdenken.

      25 und 50Cent sind noch viel zu wenig.
      Ein € müsste es kosten!:D
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:26:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      @12 und das ist auch gut so !!! Sonst wuerde es in Polen schon keine leeren Dosen mehr geben :D

      Corny
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:35:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Da gibts es eben nur ein, statt Bier aus der Dose mit 50 Cent Pfand gibt es ab sofort Bier aus der Flasche für 15 Cent Pfand, da spart man 35 Cent pro weggeworfener Flasche und die Kinder die vorm Fussballstadion die Flaschen einsammeln machen ein gutes Geschäft :D
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:37:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      kaum probleme mit dosenpfand AM ERSTEN TAG.stand irgendwo zu lesen:die schweden haben es auch und auch dort keine probleme.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:38:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der Töpfer wollte doch nur Pfand
      auf Töpfe.
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:44:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ergänzung zu #1
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:44:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nun ist mal wieder für einige, die es anscheinend immer
      noch nicht kapiert haben, was hier im Land z.Z. passiert,
      wieder der Kohl oder die alte Regierung schuld!!!!!!!!!!
      An der neuen oder auch alten Regierung an der darf natürlich nicht gemäkelt werden. Der arme gebeutelte Herr Schröder,
      der tut mir ja so leid!!!!!!!!
      Typisch Sozi mehr ist dazu nicht zu sagen. Die lernen es
      sowie nie. :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:48:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Genau! Die lernen es so wie nie. :D
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:53:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      #4 Dichtel,
      damit nicht noch einmal behauptet wird, die derzeitige Pfandregelung sei bei Töpfer 1991 so schon beschlossen worden, habe ich die Original-Passagen von 1991 hier aufgeführt


      Rücknahme- und Pfanderhebungspflichten für Getränkeverpackungen sowie für Verpackungen für Wasch- und Reinigungsmittel und Dispersionsfarben

      § 7

      Pfanderhebungspflicht für Getränkeverpackungen

      Vertreiber, welche flüssige Lebensmittel in Getränkeverpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind, mit einem Füllvolumen ab 0,2 l abgeben, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von 0,50 DM einschließlich Umsatzsteuer je Getränkeverpackung zu erheben. Für Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind, beträgt das Pfand mindestens 0,50 DM einschließlich Umsatzsteuer; ab einem Füllvolumen von 1,5 l ist ein Pfand von mindestens 1,00 DM einschließlich Umsatzsteuer zu erheben. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. Das Pfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen (§ 6 Abs. 1 und 2) zu erstatten.


      § 8
      Pfanderhebungspflichten für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie von Dispersionsfarben sowie von Dispersionsfarben

      § 7 gilt entsprechend für Verpackungen

      1. für Wasch- und Reinigungsmittel im Sinne des § 2 Abs. 1 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes mit einem Füllvolumen ab 0,2 l, ausgenommen Weichverpackungen und kartongestützte Weichverpackungen, in denen Wasch- oder Reinigungsmittel zum Nachfüllen in Verkehr gebracht werden,

      2. für Dispersionsfarben mit einer Füllmasse ab 2 kg. In diesem Falle beträgt das Pfand 2,00 DM.


      § 9
      Befreiung von Rücknahme- und Pfandpflichten - Schutz der Mehrwegsysteme

      (1) Die §§ 7 und 8 finden keine Anwendung, sofern im Einzugsgebiet des letzten Vertreibers ein System nach § 6 Abs. 3 eingerichtet ist und die für die Abfallwirtschaft zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde dies durch Allgemeinverfügung festgestellt hat. § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.

      (2) Für Verpackungen für die Getränke Bier, Mineralwasser, Quellwässer, Tafelwässer, Trinkwässer und Heilwässer, Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, Wein (ausgenommen Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine) gilt die Freistellung nach Absatz 1 nur solange, wie der Anteil für Mehrwegverpackungen dieser Getränke im jeweiligen Einzugsgebiet nicht unter den im Jahre 1991 im Einzugsgebiet bestehenden Anteil, unabhängig davon aber insgesamt im Geltungsbereich des Abfallgesetzes nicht unter 72 vom Hundert sinkt; bei Mehrwegverpackungen für pasteurisierte Konsummilch beträgt der entsprechende Anteil 17 vom Hundert. Die Bundesregierung entscheidet drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung über die notwendige Erhöhung und Differenzierung der Mehrweganteile.

      (3) Die Bundesregierung gibt die nach Absatz 2 erheblichen Mehrwegverpackungsanteile jeweils bis zum 30. Juni jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt. Ist danach der Anteil der Mehrwegverpackungen unter die in Absatz 2 genannten Vomhundertsätze gesunken, so wird zu dem ersten Tage des auf die Bekanntmachung folgenden sechsten Kalendermonats eine erneute Erhebung über die nach Absatz 2 erheblichen Mehrwegverpackungsanteile durchgeführt. Auch diese Erhebung wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Liegt auch bei dieser erneuten Erhebung der Anteil der Mehrwegverpackungen unter den in Absatz 2 genannten Vomhundertsätzen, findet § 7 vom ersten Tage des auf die letzte Bekanntmachung folgenden sechsten Kalendermonats Anwendung.



      Anmerkung:
      Eigentlich sollte nach dieser Verordnung nahezu alles mit
      Pfand belegt werden, wenn nicht gleichzeitig ein Rücknahmesystem eingeführt wird, welches zu der Ausnahmeregelung nach § 6 führt. Demnach sollte auf das Pfand verzichtet werden, wenn, wie geschehen durch Einführung des Dualen Systemns und Glas-Papier-etc- Rücknahmemöglchkeiten entsprechend gesorgt wird, was geschehen ist.

      Einzig für die unter § 9 (2) aufgeführten Verpackungen sollte unabhängig hiervon das Pfand bei Unterschreiten der etnsprechenden Mehrweggrenzen zwangsweise eingeführt werden. (s.- fettgdruckte Passage.)

      Vergleicht man dies jedoch mit der in #1 aufgelisteten heutigen Regelung fällt einige auf:

      Warum

      kein Pfand (laut der 1991er Verordnung, auf die sich Trittin beruft zwingend)
      auf Wein?
      auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure?
      auf Säfte ohne Kohlensäure?
      auf Gemüsesäfte?
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 16:54:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      ...nie lernen, wie die Sozi :D
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 18:43:14
      Beitrag Nr. 23 ()
      #19,
      richtig larryone, Fakten stören letztlich nur die Hege der eigenen Vorurteile.

      MH
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 20:01:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:



      Was wird aus Redbull - gibts momentan nur zu Wucherpreisen an der Tanke ?!!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 20:25:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Fakten, Fakten, Fakten:

      Trittin hat vor ca. 2 Jahren eine wunderbar unkomplizierte,
      praktische und sachlich fundierte Ergänzungsverordnung in den Bundesrat eingebracht.
      Mit dieser Ergänzug wären die ärgsten Widersprüchlichkeiten
      der Töpfer-Verordnung ausgeräumt gewesen.

      Die Dosenlobby, als deren Anführer sich Herr Koch im Bundesrat profilierte,
      wollte die Ergänzung nicht.
      Die Dosenlobby will überhaupt kein Pfand.
      Der Dosenlobby ist unsere Umwelt sch..egal.

      Herr Koch wollte kein sinnvolles Gesetz, sondern ein chaotisches,
      damit die Leute wieder was zum meckern haben, über rot-grün.
      Peinlich: Der damalige Ministerpräsident von NRW, Clement,
      hat sich von Aldi und Metro bequatschen lassen
      und die Ergänzungsverordnung ebenfalls abgelehnt.

      Jetzt, wo alle juristischen Schlachten geschlagen sind, wäre es doch schön,
      wenigstens in einer solch nebensächlichen Angelegenheit einmal Vernunft walten zu lassen,
      und eine gute Verordnung zu beschließen.
      In Schweden funktioniert das schon seit 20 Jahren!
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 20:38:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      DBrix,
      jetzt ist also Koch schuld daran, wenn Trittin aufgrund alter Rechts-Grundlage eine unschlüssige Verfügung erläßt?

      Hat Koch Trittin zu diesem Blödsinn veranlaßt?

      Auch Dir vielleicht mal zur werten Kenntnisnahme: Es gab schon Umweltbewußtsein und Öko-Aktivismus isb. in der CDU und anderen Parteien zu Zeiten, wo es "die Grünen" noch nicht gab. Umweltbewußtsein und Umweltpolitik ist nicht von den Rotfront-Aktivisten, die sich heute die ÖKO-Welle und deren Partei(en) anverleibt haben, erfunden worden!!!

      Wenn jemand unsinnige, der "Umwelt" überhaupt nichts bringende Gesetzesinitiativen ablehnt, heißt dies noch lange nicht, das ihm die Umwelt sch....egal ist.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 21:20:09
      Beitrag Nr. 27 ()
      Trittin hat eine wesentlich bessere Verordnung eingebracht, als jene, die letzendlich in Kraft getreten ist.
      Obwohl Trittins Änderungsvorschläge offensichtlich sinnvoll sind, hat der Bundesrat sie einkassiert.

      Die destruktive Blockadepolitik im Bundesrat wurde zuerst von Strauss propagiert (Sonthofen)
      und später leider von Lafontaine neu aufgelegt.
      Herr Koch gehört wie die beiden letztgenannten offensichtlich auch zu jenen Politikern,
      denen nichts am Allgemeinwohl liegt.

      Das aktuelle Chaos ist ganz eindeutig der Dosenlobby zuzuschreiben.
      Wenn diese Leute Interesse am Umweltschutz besäßen, dann hätten sie schon vor zehn Jahren freiwillig ein Pfandsystem eingeführt.

      Statt dessen versuchen sie uns weiszumachen, ein Rücknahmeautomat würde 25000 Euro kosten :laugh:

      Wie gesagt, in Schweden gibt es das Dosenpfand schon seit 20 Jahren und die Automaten dort dürften nicht viel teurer als ein Fahrrad sein.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:03:54
      Beitrag Nr. 28 ()
      es ist typisch, daß sich die Politik angesichts der anstehenden Probleme, mit Kinkerlitzchen wie Dosenpfand beschäftigt. Daß es die Volkswirtschaft mindestens eine Milliarde € kostet, spielt dabei keine Rolle. Wir haben´s ja. Irgendwas muß immer geregelt werden und immer möglichst unpraktisch und bürokratisch. Das Niveau der Gesetzgebung ist in allen Bereichen auf einem noch nie gesehenen Tiefpunkt. In jeder Hinsicht. Selbst Rechtschreibefehler in Gesetzestexten sind an der Tagesordnung.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:12:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      Warum kaufen die Flaschen keine Flaschen...weil Glas beim werfen in ihrem Saustall denselben schnell unbewohnbar macht.

      cu DL
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 04:18:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      @josepp

      den großen Aufstand beim Dosenpfand hat doch nicht die Politik gemacht. Der kam von einigen wenigen Firmen.
      Und gewisse Regeln brauchen wir Menschen nun mal. Du darfst ja hier im Board auch nicht alles sagen, was Du denkst. Und wenn ich sehe, welche Ausdrucksweise manche(ich mein andere Personen) haben, sind diese Regeln zu lasch.
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 16:56:37
      Beitrag Nr. 31 ()

      Toll am dem Gesetz ist aber, das es auch Nutznießer gibt:

      DIE TANKSTELLEN:D

      Warum?

      Na, alles durchreisende Käufer, die nix zurück bringen = Reibach pur für die Tankstellenbesitzer:D


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