Kleindienst pur - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.01.03 23:49:42 von
neuester Beitrag 13.02.03 23:08:50 von
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ID: 690.460
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Da der letzte Kleindienstthread nur noch Müll enthält, der Versuch, etwas zur reinen Info zurück zu kommne.
Angeblich soll die Frist tatsächlich verlängert worden sein.
Hat jemand die Börsenzeitung und kann einmal nachschauen, ob diese Info stimmt ?
Angeblich soll die Frist tatsächlich verlängert worden sein.
Hat jemand die Börsenzeitung und kann einmal nachschauen, ob diese Info stimmt ?
Ich habe die Börsenzeitung nicht, kann aber mit 100% Sicherheit sagen, daß die Frist bis 12.02.2003 verlängert wurde.
mir waers auch lieber, es wuerde sachlich bleiben.
der mindestpreis (angebotspreis bei uebernahme) lag vor 2002-12-18 bei 2,18 euro.
warum ohne nachpruefbare unterlagen ohne not der ue-preis bei 6,95 euro angesetzt wurde, ist auch heute noch aller korrekt zitierten skepsis wert.
umso mehr, als die hinterlegungsfrist zweimal verlaengert (werden musste) wurde.
wieviel stuecke gingen eigentlich boerslich seit 2002-12-18 um?
vor den realitaeten bitte nicht ganz die augen verschliessen.
horst a.baumbach
der mindestpreis (angebotspreis bei uebernahme) lag vor 2002-12-18 bei 2,18 euro.
warum ohne nachpruefbare unterlagen ohne not der ue-preis bei 6,95 euro angesetzt wurde, ist auch heute noch aller korrekt zitierten skepsis wert.
umso mehr, als die hinterlegungsfrist zweimal verlaengert (werden musste) wurde.
wieviel stuecke gingen eigentlich boerslich seit 2002-12-18 um?
vor den realitaeten bitte nicht ganz die augen verschliessen.
horst a.baumbach
Habe am 29.01. unter der E-Mail-Adresse
office@ce-tp.com
angefragt:
Betreff: Übernahme-Angebot für Kleindienst-Aktien
Datum: Mittwoch, 29. Januar 2003
Hallo,
Bis 29.1.03 sollte das Angebot stehen. Bisher hat sich nichts getan. Gibt es News dazu?
mfG
Heute erhielt ich dazu folgende Antwort:
wie gestern in der Börsen Zeitung veröffentlicht hat das BaFin eine Fristverlängerung bis zum 12.02.03 genehmigt.
Anfang nächster Woche werden auf unserer Homepage weitere Informationen folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Kunzmann
GF Mikonos
Das klingt doch schon mal ganz gut. Oder?
Wäre schön, wenn der erste, der Anfang nächster Woche Informationen auf der Hompage findet, diese hier reinstellen könnte.
office@ce-tp.com
angefragt:
Betreff: Übernahme-Angebot für Kleindienst-Aktien
Datum: Mittwoch, 29. Januar 2003
Hallo,
Bis 29.1.03 sollte das Angebot stehen. Bisher hat sich nichts getan. Gibt es News dazu?
mfG
Heute erhielt ich dazu folgende Antwort:
wie gestern in der Börsen Zeitung veröffentlicht hat das BaFin eine Fristverlängerung bis zum 12.02.03 genehmigt.
Anfang nächster Woche werden auf unserer Homepage weitere Informationen folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Kunzmann
GF Mikonos
Das klingt doch schon mal ganz gut. Oder?
Wäre schön, wenn der erste, der Anfang nächster Woche Informationen auf der Hompage findet, diese hier reinstellen könnte.
@seebaer
die Infos zum Artikel in der Börsenzeitung vom 31.1.2003 kann jeder nachlesen.
Für alle, die im anderen thread die Infos noch nicht gelesen, haben hier noch einmal das Wichtigste aus dem Artikel:
1. Bafin hat Mikonos Fristverlängerung um weitere 2 Wochen eingeräumt.
2. Neuer Termin ist der 12.2.2003
3. Zu Gründen gab es keine Auskunft
4. laut Gesetz sei Fristverlängerung um max. vier Wochen dann möglich, wenn dem Bieter die Einhaltung der Frist aufgrund eines grenzüberschreitenden Angebots oder erforderlicher Kapitalmaßnahmen nicht möglich ist
MfG
Happy Börsday
die Infos zum Artikel in der Börsenzeitung vom 31.1.2003 kann jeder nachlesen.
Für alle, die im anderen thread die Infos noch nicht gelesen, haben hier noch einmal das Wichtigste aus dem Artikel:
1. Bafin hat Mikonos Fristverlängerung um weitere 2 Wochen eingeräumt.
2. Neuer Termin ist der 12.2.2003
3. Zu Gründen gab es keine Auskunft
4. laut Gesetz sei Fristverlängerung um max. vier Wochen dann möglich, wenn dem Bieter die Einhaltung der Frist aufgrund eines grenzüberschreitenden Angebots oder erforderlicher Kapitalmaßnahmen nicht möglich ist
MfG
Happy Börsday
in der ganzen sache gehts doch nur um EINES.....mit wie viel EUROS geht der deal (wenn überhaupt)über die bühne???
glaubt ihr,dass die 6,95€ chance haben, realitär zu werden?
mfg
glaubt ihr,dass die 6,95€ chance haben, realitär zu werden?
mfg
hier die erwartete meldung:
Fristverlängerung nach § 14 Abs 1 Satz 3 WpÜG bis 12. Februar 2003
Mit Schreiben vom 24. Dezember 2002 wurde von der Mikonos Vermögensverwaltung GmbH an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ein Antrag die Frist nach § 14 Abs 1 Satz 1 WpÜG zur Übermittlung einer Angebotsunterlage nach § 14 Abs 1 Satz 3 um vier Wochen zu verlängern, gestellt. Eine Fristverlängerung wurde mit Bescheid vom 6. Januar 2003 zunächst bis zum 29. Januar gewährt, wobei darin jedoch von der BAFin eine weitere Verlängerung auf die ursprünglich beantragte Frist von vier Wochen bei Vorlage entsprechender Dokumente hinsichtlich Durchführung der erforderlichen Kapitalmaßnahmen zugesagt wurde.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots ergibt sich durch das gesetzliche Erfordernis Entscheidungen zur Abgabe eines Übernahmeangebotes unverzüglich zu veröffentlichen, insbesondere im Hinblick auf die geforderte frühzeitige Unterrichtung des Kapitalmarktes um Marktverzerrungen zu verhindern. Bedingt dadurch war es erforderlich unsere Entscheidung zur Abgabe eines Angebotes bereits am 18. Dezember 2003 zu veröffentlichen.
Der Antrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um Verlängerung war notwendig um die Eigentümerstruktur für die zukünftige Unternehmensstrategie (z.B. Aufnahme amerikanischer Investoren für eine stärkere Bearbeitung des amerikanischen Marktes mit den Produkten der Kleindienst) zu optimieren: Abgesehen davon dass noch mit strategischen Investoren über eine Beteiligung an der Übernahme gearbeitet wird, wird auch noch intensiv am Konsortialvertrag gearbeitet, der die Pflichtenaufteilung unter den Gesellschaftern im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung der Gesellschaft festlegt.
Basierend auf diesem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offengelegten und dargelegten Sachverhalt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid vom 28. Januar 2003 die Frist zur Übermittlung einer Angebotsunterlage nach § 14 Abs 1 Satz 3 WpÜG, die mit Bescheid vom 6. Januar 2003 zunächst um 2 Wochen bis zum 29. Januar 2003 verlängert wurde, um weitere 2 Wochen bis zum 12. Februar 2003 verlängert.
München, den 31. Januar 2003 Mikonos Vermögensverwaltung GmbH
Fristverlängerung nach § 14 Abs 1 Satz 3 WpÜG bis 12. Februar 2003
Mit Schreiben vom 24. Dezember 2002 wurde von der Mikonos Vermögensverwaltung GmbH an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ein Antrag die Frist nach § 14 Abs 1 Satz 1 WpÜG zur Übermittlung einer Angebotsunterlage nach § 14 Abs 1 Satz 3 um vier Wochen zu verlängern, gestellt. Eine Fristverlängerung wurde mit Bescheid vom 6. Januar 2003 zunächst bis zum 29. Januar gewährt, wobei darin jedoch von der BAFin eine weitere Verlängerung auf die ursprünglich beantragte Frist von vier Wochen bei Vorlage entsprechender Dokumente hinsichtlich Durchführung der erforderlichen Kapitalmaßnahmen zugesagt wurde.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots ergibt sich durch das gesetzliche Erfordernis Entscheidungen zur Abgabe eines Übernahmeangebotes unverzüglich zu veröffentlichen, insbesondere im Hinblick auf die geforderte frühzeitige Unterrichtung des Kapitalmarktes um Marktverzerrungen zu verhindern. Bedingt dadurch war es erforderlich unsere Entscheidung zur Abgabe eines Angebotes bereits am 18. Dezember 2003 zu veröffentlichen.
Der Antrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um Verlängerung war notwendig um die Eigentümerstruktur für die zukünftige Unternehmensstrategie (z.B. Aufnahme amerikanischer Investoren für eine stärkere Bearbeitung des amerikanischen Marktes mit den Produkten der Kleindienst) zu optimieren: Abgesehen davon dass noch mit strategischen Investoren über eine Beteiligung an der Übernahme gearbeitet wird, wird auch noch intensiv am Konsortialvertrag gearbeitet, der die Pflichtenaufteilung unter den Gesellschaftern im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung der Gesellschaft festlegt.
Basierend auf diesem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offengelegten und dargelegten Sachverhalt, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Bescheid vom 28. Januar 2003 die Frist zur Übermittlung einer Angebotsunterlage nach § 14 Abs 1 Satz 3 WpÜG, die mit Bescheid vom 6. Januar 2003 zunächst um 2 Wochen bis zum 29. Januar 2003 verlängert wurde, um weitere 2 Wochen bis zum 12. Februar 2003 verlängert.
München, den 31. Januar 2003 Mikonos Vermögensverwaltung GmbH
naechste fragen:
"Abgesehen davon dass noch mit strategischen Investoren über eine Beteiligung an der Übernahme gearbeitet wird"
steht/stand die finanzierung zum zeitpunkt der abgabe des angebotes noch nicht?
ist gewaehrleistet, dass die finanzierung innerhalb der gewaehrten nachfrist zum stehen kommt?
ist es ueblich, ein angebot abzugeben, bei dem die financiers noch nicht feststehen?
horst a.baumbach
"Abgesehen davon dass noch mit strategischen Investoren über eine Beteiligung an der Übernahme gearbeitet wird"
steht/stand die finanzierung zum zeitpunkt der abgabe des angebotes noch nicht?
ist gewaehrleistet, dass die finanzierung innerhalb der gewaehrten nachfrist zum stehen kommt?
ist es ueblich, ein angebot abzugeben, bei dem die financiers noch nicht feststehen?
horst a.baumbach
#7
Danke für die Meldung!
Wahrscheinlich wird uns nichts anderes übrig bleiben, als
bis zum nächsten Termin abzuwarten.
Üblich ist das bestimmt nicht.
Ganz aus der Luft gegriffen scheint es aber auch nicht zu sein, wie sich aus der folgenden Passage ergibt:
"14 Abs 1 Satz 3 um vier Wochen zu verlängern, gestellt. Eine Fristverlängerung wurde mit Bescheid vom 6. Januar 2003 zunächst bis zum 29. Januar gewährt, wobei darin jedoch von der BAFin eine weitere Verlängerung auf die ursprünglich beantragte Frist von vier Wochen bei Vorlage entsprechender Dokumente hinsichtlich Durchführung der erforderlichen Kapitalmaßnahmen zugesagt wurde."
Sollten die amerikanischen Investoren absagen, hat man möglicherweise ein Alibi gegenüber der BAFin, andererseits
aber ein gutes Geschäft gemacht wie viele Kleindienst-Aktionäre auch, wenn man mal von denen absieht, die zu Kursen über 4,50 € gekauft haben.
Fragt sich, wie die Kursentwicklung verläuft, wenn der Deal
platzen sollte.
Bleibt genügend Zeit, um auszusteigen? Oder erfahren wir erst vom Ausgang des geplanten Übernahme-Angebotes, wenn der Kurs schon wieder im Keller ist?
Danke für die Meldung!
Wahrscheinlich wird uns nichts anderes übrig bleiben, als
bis zum nächsten Termin abzuwarten.
Üblich ist das bestimmt nicht.
Ganz aus der Luft gegriffen scheint es aber auch nicht zu sein, wie sich aus der folgenden Passage ergibt:
"14 Abs 1 Satz 3 um vier Wochen zu verlängern, gestellt. Eine Fristverlängerung wurde mit Bescheid vom 6. Januar 2003 zunächst bis zum 29. Januar gewährt, wobei darin jedoch von der BAFin eine weitere Verlängerung auf die ursprünglich beantragte Frist von vier Wochen bei Vorlage entsprechender Dokumente hinsichtlich Durchführung der erforderlichen Kapitalmaßnahmen zugesagt wurde."
Sollten die amerikanischen Investoren absagen, hat man möglicherweise ein Alibi gegenüber der BAFin, andererseits
aber ein gutes Geschäft gemacht wie viele Kleindienst-Aktionäre auch, wenn man mal von denen absieht, die zu Kursen über 4,50 € gekauft haben.
Fragt sich, wie die Kursentwicklung verläuft, wenn der Deal
platzen sollte.
Bleibt genügend Zeit, um auszusteigen? Oder erfahren wir erst vom Ausgang des geplanten Übernahme-Angebotes, wenn der Kurs schon wieder im Keller ist?
"Unter der Leitung von Herrn Hubert Kunzmann, ehemaliger Geschäftsführer der Kleindienst Solutions GmbH & Co KG, will Mikonos als Aktionär der Kleindienst Datentechnik AG mitwirken, das Unternehmen verstärkt auf die technischen Kernkompetenzen zu fokussieren und damit die Anforderungen der derzeit in Europa in Entstehung befindlichen Zahlungsverkehrs- und Transaktionszentren zu adressieren."
Strategiewechsel?
"Der Antrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um Verlängerung war notwendig um die Eigentümerstruktur für die zukünftige Unternehmensstrategie (z.B. Aufnahme amerikanischer Investoren für eine stärkere Bearbeitung des amerikanischen Marktes mit den Produkten der Kleindienst) zu optimieren."
Strategiewechsel?
"Der Antrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um Verlängerung war notwendig um die Eigentümerstruktur für die zukünftige Unternehmensstrategie (z.B. Aufnahme amerikanischer Investoren für eine stärkere Bearbeitung des amerikanischen Marktes mit den Produkten der Kleindienst) zu optimieren."
Ich kann Euch nur empfehlen, dabei zu bleiben.
Da kommt was.
Warum ich das glaube ?
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn alle zum Einstieg schreien, sollte man die Finger weglassen, wenn
alle zum Ausstieg blasen, dann mußt du einsteigen.
Da kommt was.
Warum ich das glaube ?
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn alle zum Einstieg schreien, sollte man die Finger weglassen, wenn
alle zum Ausstieg blasen, dann mußt du einsteigen.
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