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    MobilCom: Keine Auswirkungen durch private Insolvenz von Schmid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.03 12:09:39 von
    neuester Beitrag 17.02.03 17:19:35 von
    Beiträge: 5
    ID: 697.235
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      schrieb am 17.02.03 12:09:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      :laugh: "Prof. Dr. Helmut Thoma ist weiterhin rechtlicher Eigentümer der MobilCom-Aktien ... " Treuhänder = Eigentümer? Oh` Gott, wie bescheuert ist diese IR-Abteilung eigentlich?
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 14:12:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      @3309

      Die haben schon recht, den der Treuhänder ist rechtlicher
      Eigentümer und Herr Schmidt nur noch wirtschaftlicher
      Eigentümer, denn bei einer Treuhandschaft wird in
      der Regel das Eigentum dinglich übertragen und
      unterliegt nur schuldrechtlichen Bindungen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 14:22:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      @sternenstaub
      Sehe ich genau anders, das Zivilrecht unterscheidet nicht zwischen "rechtlichem" und "wirtschaftlichem" Eigentum, Eigentum ist Eigentum und durch die Treuhand wird es nicht übertragen. Ist aber eh` egal, denn Gellert wird den Teuhandvertrag auf jeden Fall kündigen, in der Frage der Anwendung insolvenzrechtlicher Regelungen sind wir ja einer Meinung und Gellert wird schon einen ordentlichen Preis für das Schmid`sche Paket erzielen wollen - er als Insolvenzverwalter hat ein höchst eigenes Interesse an einem guten Preis.
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 14:53:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @3309
      Du hast Recht, wenn Du sagst es gibt im Zivilrecht nur
      Eigentum und keine Unterscheidung.
      Dies ist jedoch bei der Treuhand anders. Da gibt es
      zwar auch die Vollmachtstreuhand, aber die eigentumsübertragende Treuhand ist die in der Regel anzutreffende.

      Und da bekommt der Treuhänder dinglich Eigentum eingeräumt,
      schuldrechtlich beschränkt durch die Treuhandabrede.
      Hintergrund ist der, dass der Treuhänder alle Eigentümerrechte haben soll und das geht bei einer
      Vollmachtstreuhand nur beschränkt, erst recht bei
      Geschäftsanteilen.

      Die Unterscheidung wirtschaftliches/ rechtliches Eigentum
      wird dann zumindest steuerrechtlich relevant und insofern
      gibt es halt die Unterscheidung.

      Was mich irritiert, ist halt die Verlautbarung, weil
      der Hinweis auf rechtliches Eigentum zeigt eigentlich,
      dass sie wissen wovon sie reden.
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 17:19:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sternenstaub
      OK überzeugt, Du weisst offensichtlich, von was Du redest. Ob mob das auch weiss, wage ich zu bezweifeln. Den Inhalt des Treuhandvertrages kenne ich auch nicht. Fakt ist aber nach wie vor, dass der Insolvenzverwalter auf jeden Fall kündigen kann. Denke nicht, dass die Beteiligten mit einem solchen Schriftt von Schmid gerechnet haben.


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