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    Frage zu Spekusteuer 2002 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.03 20:57:22 von
    neuester Beitrag 06.03.03 09:39:36 von
    Beiträge: 9
    ID: 703.879
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      Avatar
      schrieb am 04.03.03 20:57:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beginne gerade meine Steuer für 2002.
      Habe folgende Frage
      Gewinne aus Aktiengeschäften 250 €
      Verluste aus Optionsscheinen 400 €

      Was muss ich in der Steuererklärung angeben?
      Kann ich die 150€ Miese als Verlustvortrag nach 2003 schieben????

      Danke für Eure Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 21:29:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gewinn aus Aktiengeschäften Inland/Ausland => Halbeinkünfteverfahren

      250,00 / 2 = 125,00 € (Gewinn aus Veräußerungsgeschäften)
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 22:16:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Yo, kannst 275 € als Verlustvortrag angeben. OS werden nach wie vor zu 100% angerechnet.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 09:05:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Aktien ist in 2002 das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden. Falls dies bei deinen Zahlen bereits berücksichtigt ist, dann beträgt der Verlust 150 EUR.

      Wenn nicht, dann ist der Gewinn von 250 EUR zunächst zu halbieren. Der Verlust beträgt dann 275 EUR.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 19:10:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es kann aber auch umgekehrt sein, ich habe heute bisher 1080 Euro Verlust mit Aktien gemacht, aber 2120 Euro Gewinn mit OS/Turbozertifikaten. Da ich Höchststeuersatz habe, muss ich so viel mehr Steuern als 51% auf den Gewinn bezahlen :cry:

      Aber gerade das müßte doch eigentlich nicht Verfassungskonform sein? Kann man nicht gegen diese ungerechte Besteuerung Einspruch erheben/klagen?

      Grüße

      casel

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      Avatar
      schrieb am 05.03.03 19:20:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Casel, mir gehts genauso- bin letztes Jahr mit dank OS-Gewinne auch über die Freigrenze gekommen, hab aber noch genug Verlustvortrag von 2001.
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 19:38:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi casel:D
      Du kannst Einspruch beim Finanzamt einlegen und danach auch beim FG klagen. Die Erfolgsaussicht ist allerdings = 0. :cry:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 19:41:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ausserdem kannst du entweder:
      a) auf die 15 vH -Steuer hoffen oder
      b) nach Griechenland auswandern.
      Avatar
      schrieb am 06.03.03 09:39:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke Nataly für die Antwort ;)

      Sg83, mein Beileid :(


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