checkAd

    Steuerberater will im voraus kassieren! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.03.03 08:12:30 von
    neuester Beitrag 28.03.03 11:09:53 von
    Beiträge: 8
    ID: 713.733
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 622
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:12:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Steuerberater will das Geld für seine noch nicht erbrachte Leistungen (Fibu, Jahresabschluss)im voraus kassieren und er ist alles andere als zuverlässig. Meine Frage wie kann ich mich davor schützen, wenn er die Leistungen nicht erbringt. Wäre dakbar für eure Tipps.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:17:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      seriöse steuerberater kassieren erst bei abschluß, nachdem die unterschrift erfolgt ist.
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:22:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, die Zeiten werden härter, oder hat er schon mal einen Blick auf Deine Zahlen geworfen:eek:
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:26:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      bei Insolventen Klientel kassiert
      man immer vorher :-))))))))))))
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:37:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      So weit ich weiß, vollbringt ein Steuerberater eine soge-
      nannte Werkleistung, was heißt, dass er für dich arbeitet,
      aber seine schlechte Arbeit oder Fehler sind dein Problem.
      Also Vorsicht bei VZ ohne die Leistungskraft beurteilen
      zu können!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1975EUR +3,95 %
      InnoCan Pharma: Erwächst aus der LPT-Therapie ein Multi-Milliardenwert?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:45:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      nimm doch einfach einen anderen.

      macht der den ersten abschluß
      für dich?

      was heißt unzuverlässig?
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 08:48:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der wird schon wissen,warum er die Kohle im voraus
      haben will!
      Avatar
      schrieb am 28.03.03 11:09:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      geht: §8 Steuerberatergebührenverordnung: Vorschuß in angemessener Höhe


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuerberater will im voraus kassieren!