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    Warnung vor Autohändler in Münster, Frage! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.03 15:36:29 von
    neuester Beitrag 11.05.03 13:33:41 von
    Beiträge: 23
    ID: 730.424
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      schrieb am 10.05.03 15:36:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      möchte Euch mal ein sehr schönen Fall (bzw Versuch) aus dem Betrugsrepertoir einiger Autohändler schildern:
      Ein Bekannter von mir hat vor einiger Zeit einen Audi TT gewonnen. Da er das Fahrzeug (hat leider eine bescheidene Ausstattung) nach mittlerweile 6 Monaten noch nicht verkauft hat, bakam er einen Anruf von einem Autohändler aus Münster (Fa. Weidling!!), der das Fahrzeug laut Telefon ungesehen für 22000 Euro kaufen wollte. Er verabredete sich mit dem Weidling für Freitag 13 Uhr zur Abwicklung des Kaufs. Nach 4stündigen wartenlassen! (Fraitag-Mittag 13 Uhr bis um 17 Uhr!)schaute sich der Händler das Fahrzeug an und füllte den Kaufvertrag aus, mein Bekannter unterschrieb in den Vertrag. Plötzlich schaute der Verkäufer auf die Uhr und sagte: Oh, jetzt ist es leider zu spät, ich bekommen kein Geld mehr bei der Bank. Mein Bekannter nam den Kaufvertrag unter Zeugen mit und verabschiedete sich mit den Worten: Ok, dann wirds wohl nichts mit dem Kauf. Der Verkäufer sagte nichts.

      2 Wochen später sahen wir zufälligerweise, daß dieser Händler exakt dieses Fahrzeug (Audi TT) im Internet bei Mobile.de inseriert hatte, dachten uns aber nichts weiter dabei, denn wir sind mal von einem Zufall ausgegangen.

      Weit gefehlt: nochmal 2 Wochen später bekam mein Bekannter einen Brief von einem Rechtsanwalt, der sich als Vertretung der Fa. Weidling zu erkennen gab, und pochte in diesem Schreiben auf Herausgabe des Fahrzeugs, da es doch zu einem ordnungsgemäß abgeschlossenem Kaufvertrag gekommen sei, und sein Mandant dieses Fahrzeug mittlerweile weiterverkauft habe, ansonsten wäre Schadensersatz fällig!

      Ein starkes Stück, denn der Händler kann im Prinzip nichts vorlegen, da mein Bekannter den Vertrag mitgenommen hat und anschließend zerrissen hat. Abgesehen davon ist die Sache von vorne bis hinten absolut durchgeplant gewesen (s.o.= 4 Stunden hinhalten bis die Bank geschlossen hat, etc.)

      Nun, wie sieht aber die rechtliche Situation aus? Für Einschätzungen wäre ich sehr dankbar, im übrigen nehme ich hier auch kein Blatt vor den Mund und kann nur jedem davon abraten, Geschäfte mit der Firma O.Weidling aus Münster zu machen (ich meine mich zu erinnnern, daß dieses oder ein so ähnliches Thema schon einmal im Fernsehen bei Spiegel-Tv oder so behandelt worden ist!)
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 15:49:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also wenn er den Vertrag unterschrieben hat, siehts nicht ganz so günstig für deinen Freund aus.

      Das Einzige was er machen kann ist das Auto "zug um zug" gegen das Geld auszuhändigen.

      Was Dein Freund aber auf jeden Fall machen sollte ist, dem Verkäufer eine Frist zur Bezahlung des Kaufpreises stellen.
      Diese Frist kann relativ kurz bemessen sein, da ja eh Barzahlung vereinbart war. Ich gehe davon aus, dass 2 - 3 Tage ausreichen. Sollte dei Frist ungenutzt verstreichen kann Dein Freund vom Vertrag zurücktreten. Dadurch wird der Vertrag "ungültig". Diese Erklärung sollte Dein Freund vor Zeugen abgeben bzw die Rücktrittserklärung schriftlich abgeben.

      Noch Fragen offen?
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:01:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:07:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dein Freund wollte doch den TT verkaufen!

      und im Endeffekt hat er ja einen gefunden...

      bei (vollständiger )Barzahlung (wie ausgemacht) ...?? !!

      abgesehen dass der Käufer eine Linke Sau ist...wo ist das Problem?

      was überlesen oder vergessen!

      ...

      nochmals wenn er das Geld bar auf die Kralle gibt kanns ihm ja wurscht sein!
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:08:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Daß das Verbrecher sind weiß jeder in MS, vermutlich auch die Richter...:rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:10:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Scheint ein windiger Geschäftsmann zu sein. Preis drücken - egal wie. Die Inspektionen müssen demnach ziemlich genau sein.
      Ich würde daher mein Auto nie mehr zur Inspektion bringen, sondern nur noch zum Verkaufsgespräch :D
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:11:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      rede doch am Montag mit einen Rechtsanwalt!

      der Kostet für das erste Gespräch doch auch nciht die Welt ...wenn überhaupt!

      ...

      als Laie würd ich auch noch hinzufügen dass wenn der Käufer den VK arglistig täuschen wollte die Sache schon wieder ganz anders aussieht!

      Oder!
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:13:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      #2

      Der Kaufvertrag wurde zerrissen,
      dem "Käufer" liegt kein Vertrag vor,
      wenn ich es richtig verstanden habe !

      kuckuck:confused:
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:19:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      @8
      genau das, es ist an Ort und Stelle kein KV zustande gekommen, dennoch setzt dieser "clevere" O.Weidling das Fahrzeug ins Internet zum verkaufen, behauptet er hat das Fahrzeug verkauft (wahrscheinlich für 50000 Euro, also schnell einen fingierten KV zurechtgemacht) damit er schön noch ein bißchen Schadenersatz einklagen kann! Das ist ja das ganze Thema (Betrug) dabei!
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:21:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ist scheinbar wirklich ein "bunter Hund" -
      in einem anderen Forum zerreißen sie sich auch das Maul über ihn!

      http://www.7er-forum.com/forum/viewthread.php?tid=3430

      @kuckuck
      Einen geschlossenen Vertrag kann man nicht einfach durch Zerreißen aus der Welt schaffen!
      Der Vertrag existiert immer noch, nur den Inhalt zu beweisen dürfte nun ungleich schwerer sein!
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:21:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      hat jetzt K und Vk keien Kaufvertrag mehr oder nur dein Fruend/VK?

      wenns gar keinen mehr gibt wo ist das Problem

      las ihn dann eine Kopie des KV zusenden....!!!
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:23:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      :eek: :eek: tja es sieht für den verkäufre nicht gut aus, er hätte sofort eine frist setzen sollen mit ablehnungsandrohung..und dann zurücktreten...aber was will er eigentlich..wen er das fahrzeug noch hat, kann er es ihm bringen und zug un zug bezahlung gegen bar verlangen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:27:22
      Beitrag Nr. 13 ()


      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:30:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wir über uns

      [Zurück]

      Die Oliver Weidling GmbH ist Ihr Partner im Raum NRW für gepflegte Gebrauchtwagen. Wir sind ein junges Unternehmen, das in fünf Jahren von drei auf 40 Mitarbeitern angewachsen ist.
      Im ersten Geschäftsjahr stand unserer Firma nur ein Büroraum zur Verfügung, in dem alle Bereiche untergebracht waren. Das Unternehmen vergrößerte sich 1996 durch den Umzug in den Kesslerweg 21. So steht Ihnen heute ein Firmenareal von drei Hallen sowie einem großzügigen Außenbereich auf ca. 6.500 qm zur Verfügung. In den ersten drei Jahren wurde der gesamte Fahrzeugbestand aus den USA importiert, seit 1995 ist dies nicht mehr der Fall. Heute nimmt der Export einen Großteil der Geschäftsbeziehungen ein. Exportiert werden unsere Fahrzeuge z.B. nach Spanien, Schweden, Rußland, England, Afrika ...

      Die Oliver Weidling GmbH befindet sich seit dem 01.01.1992 als eingetragene GmbH am Markt und ist als Handel von Gebrauchtfahrzeugen aller Art Ihre Anlaufstelle. Insgesamt befindet sich täglich ein Bestand von ca. 400 Fahrzeugen auf unserem Gelände. Durch einen steten Wechsel bietet sich dem Besucher ein breites Spektrum an den verschiedensten Fahrzeugen, so daß für jeden Kunden und Autofan etwas dabei ist.Unser Team geht auf Ihre Wünsche und Probleme schnell, freundlich und kompetent ein und hilft Ihnen gerne weiter.

      Das Finanzierungsangebot der Citybank hilft sicher und einfach bei größeren Investitionen. Des weiteren bieten wir den Abschluß einer MPR-Garantie in unserem Hause an.

      Schauen Sie einfach im Kesslerweg 21 vorbei, wir freuen uns! Ein geschultes Team ist natürlich auch unter der Rufnummer (02 51) 96 25 10 für Sie da, um Ihnen den Weg zu Ihrem "dreamcar" zu erleichtern.

      Die haben sogar den Namen ihrer Bank falsch geschrieben, ist die Citibank , nicht die Citybank.

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:37:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich wiederhole nocheinmal: Der Kaufvertrag ist wirksam!
      Ein Vertrag kommt duchr Angebot und Annahme zustande.
      Angebot = reichen des Vertragsformulars zur Unterschrift
      Annahme = unterschreiben
      Schriftform ist bei Kaufverträgen über KFZ nicht zwingend:
      D.h. der Vertrag war in dem Moment wirksam als Dein Freund unterschrieben hat.

      Der einzige Grund warum der Vertrag "unwirksam" geworden sein könnte ist u.U. ein Rücktritt seitens Deines Freundes. Dann müßte aber die nicht sofortige Bezahlung ein wirksamer Rücktrittsgrund gewesen sein. IN diesem Falle müßte aber die sofortige Begleichung des Kaufpreises vereinbart worden sein. Und: Dein Freund müßte dem Käufer eine Frist zur Bezahlung gestellt haben, § 323 I BGB
      Genau daran wird es aber fehlen. Deshalb mein Tipp: Frist setzen und hoffen, dass der Käufer nicht zahlen wird. Sofort nach verstreichen der Frist den Rücktritt erklären. Mach den ganzen Kram schriftlich, dann ist die Beweissituation besser!

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:40:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      wer von Euch weis es

      wenn jetzt gar kein Vertrag (physisch vorhanden ist!) weil er ja von beiden seiten sichtbar zerrissen worden ist müßte doch die Sachlage eindeutig sein!

      Müßte das dann nicht so was wie beidseitiges Einverständnis sein?

      ...

      Geiirt?
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 16:52:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      mein Bekannter unterschrieb in den Vertrag. Plötzlich schaute der Verkäufer auf die Uhr und sagte: Oh, jetzt ist es leider zu spät, ich bekommen kein Geld mehr bei der Bank. Mein Bekannter nam den Kaufvertrag unter Zeugen mit und verabschiedete sich mit den Worten: Ok, dann wirds wohl nichts mit dem Kauf. Der Verkäufer sagte nichts.


      da mein Bekannter den Vertrag mitgenommen hat und anschließend zerrissen hat.

      Wenn beide Seiten jeweils ihre Vertragsexemplare gleichzeitig zerrissen hätten, dann aber auch nur dann müßte man eine Vertragsaufhebung annehmen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 17:35:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      interessante Story, Vorgehensweise ist irgendwie typisch für die Branche. Auf dedn Weidling bin ich schon vor Jahren aufmerksam geworden. Der inseriert immer im Automobiles knapp 3 Seiten. Preise waren immer sehr sehr niedrig, vielleicht daher;-)
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 17:59:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      #15 hat recht. Es ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Was dein Bekannter jetzt mit dem Vertrag gemacht hat ist prinzipiell egal, ebenso ob der Käufer eine Kopie hat oder nicht. Natürlich ist für ihn der Nachweis äußerst schwierig, wenn sogar nicht durchführbar.
      Eventuell mal bei mobile.de nachfragen, wann genau (Uhrzeit) das Fahrzeug inseriert wurde. Wenn dies schon vor der Geschichte passiert ist, sollte die Sachlage zu Ungunsten des Autohauses Weidlings relativ klar sein.
      Ansonsten sollte dein Freund bei der Aussage bleiben, es sei kein Vertrag zustande gekommen. Fertig aus - Käufer hat keinen Nachweis, keine Zeugen etc. Da muss man dann halt mit gleichen Mitteln gegenhalten.

      Dauberus
      Avatar
      schrieb am 10.05.03 20:42:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      :eek: :eek: tststs..leute ihr überseht eines..es wird wohl kaum der geschäftsführer der gmbh selbst gewesen sein, der den kaufvertrag abgeschlossen hat..aslo..was ist die folge...

      der angestellte, den den kaufvertrag abgeschlossen hat, ist..na was?


      ZEUGE


      und damit beweis vor gericht..also nicht immer flasche infos hier posten...no15 hat recht und das postete ich vorher schon!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 11.05.03 00:20:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Und noch etwas,

      Du erzählst uns, dass es einen Kaufvertrag gegeben hat, der zerrissen wurde.
      Umso mehr Leute hier lesen, umso mehr Zeugen, die es vom Hörensagen wissen.
      Der Käufer soll das Geld auf den Tisch legen und es kann Deinem Bekannten egal sein, für wieviel das Auto weiter verkauft wurde, hauptsaxhe, das er mit dem Käufer über die Summe einig geworden ist. das muß ja schon so sein, denn sonst wäre kein KV zustande gekommen.

      Wo ist das Problem ? Geld auf den Tisch dann bekommr er das Auto und gut ist.

      Grüße Bohly

      (der schon weiß, warum er nicht mehr ein Auto hat )
      Avatar
      schrieb am 11.05.03 13:21:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      .... und w:o bitten, diesen Thread zu löschen .... :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.05.03 13:33:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      PS: Ich halte diesen Thread für sehr brisant und befürchte, der Threaderöffner könnte MÄCHTIG Ärger für seine Äusserungen bekommen ..... :rolleyes:


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