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    Kreditkosten steuerlich geltend machen bei Fortbildung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.03 12:25:17 von
    neuester Beitrag 19.07.03 17:12:43 von
    Beiträge: 4
    ID: 755.199
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      schrieb am 18.07.03 12:25:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich mache im Oktober eine Fortbildung für die ich auch Meister Bafög bekomme. Doe Kosten kann ich ja in der Steuier geltend machen. Wenn ich aufgrund der Steuerentlastung in 2004 alles in 2003 zahlen will müßte ich einen Kredit aufnehmen. kann ich die Kreditkosten auch steuerlich geltend machen ?

      Peter
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 13:05:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja natürlich ! ich hoffe es ist nicht nur eine Weiterbildung in einem neuen Beruf, sondern im alten !

      Sonst wäre es nur im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig, und das ist nicht viel !

      Fragen ?

      tradezocker@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 18.07.03 20:24:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Zinsen können geltend gemacht werden und im Übrigen gibt es neue BFH-Rechtsprechung, wonach auch Aufwendungen für die Umschulung zu einem neuen Beruf Werbungskosten darstellen können.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 17:12:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Infos. Es ist eine Weiterbildung im bisherigen Beruf. Falls ihr noch ein paar gute Steuertips in diesem Zusammenhang habt ( Also wie ich auf hohe Werbungskosten komme ) freue ich mich über jeden Tipp oder auch Homepages zum nachlesen

      Peter


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