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    "Sammelklage" gegen Organe der Gesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.03 17:27:11 von
    neuester Beitrag 31.08.03 16:09:51 von
    Beiträge: 21
    ID: 756.024
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      schrieb am 21.07.03 17:27:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Auftrag einer Aktionärsgruppe ist unsere Anwaltskanzlei mit der Prüfung von Haftungsansprüchen gegen die ehemaligen Organe (Vorstände/Organe) der Cargolifter AG befaßt.

      Nach erster Durchsicht der uns vorgelegten Unterlagen ergeben sich folgende mögliche Anknüpfungspunkte für die persönliche Schadenshaftung des früheren Managements:

      1. Zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung ergab sich angeblich aufgrund einer internen Studie eine wesentlich längere Vorlaufzeit für den Bau des CL 160. Wäre dies zutreffend, hätte nach unserer Ansicht hierauf im Wertpapierverkaufsprospekt hingewiesen werden müssen.

      2. Es wird die Verwendung des Kaptals aus dem IPO zu prüfen sein, insbesondere auf welcher rechtlichen und tatsächlichen Grundlage Gelder von der AG an deren Tochtergesellschaften und von diesen an deren Gesellschafter/Geschäftsführer geflossen sind. Des weiteren wird geprüft werden müssen, ob die AG für die Zahlungen einen adäquate Gegenleistung erhalten hat.

      3. Per Unternehmensmitteilung wurde ein offizieller Produktionsbeginn genannt. An diesem Termin sind auch tatsächlichlich einige Bahnen Folie zerschnitten worden. Diese Aktivitäten endeten dann aber offensichtlich ebenso schnell wieder. Hier ist zu prüfen, ob unter "Produktionsbeginn" der Beginn eines kontinuierlichen Fertigungsprozesses zu verstehen ist.

      Potentiell anspruchsberechtigt sind solche Aktionäre, die im Vertrauen auf diese Unternehmensmeldung zeitnah Aktien gekauft haben, im Vertrauen darauf, dass die Cargolifter AG jetzt in das operative Geschäft eintritt.

      4. Für den Ballon CL 75 hat es angeblich einen kanadischen Abnehmer gegeben. Hier wird zu prüfen sein, ob es diesen Käufer gab und/oder die Cargolifter oder eine ihrer Tochtergesellschaften als Gesellschafter an diesem kanadischen Unternehmen beteiligt waren. Potentiell anspruchsberechigt sind solche Aktionäre, die im Vertrauen auf die Marktgängigkeit des CL 75 zeitnah mit der Unternehmensmeldung Aktien gekauft haben.

      Wir wissen, dass derartige Anspüche im Durchgriff auf die Organe der Gesellschaft oft schwer zu realisieren sind. Auf der anderen Seite bietet die Cargolifter-Story einige Besonderheiten, die Anlaß zum Nachdenken geben.

      Unsere Mandanten sind aus verständlichen Gründen daran interessiert, die Prozesskostenrisiken so niedrig wie möglich zu halten, weshalb die Klage auch erst eingereicht werden wird, wenn die hiesige Vorprüfung zu der Erkenntnis führt, dass die Klage überwiegende Erfolgsaussicht bietet. Des weiteren ist beabsichtigt, die Ansprüche der Aktionäre zu in einem Verfahren zu bündeln (Sammelklage), da damit für den einzelnen Aktionär wesentlich geringere Kosten einhergehen, als bei einer Vielzahl einzelner Verfahren.

      Wenn Sie daher Interesse haben, sich möglicherweise an einer Sammelklage zu beteiligen, schicken sie uns eine e-mail oder einer board-mail. Wir benötigen zunächst nur Angaben über den Zeitpunkt Ihrer Order den Kaufpreis, den Verkaufszeitpunkt und den Verkaufserlös. Kosten entstehen Ihnen zunächst keine, erst wenn sich unsere Mandanten zur Klage entschließen, werden wir ggf. bei Ihnen gesondert nachfragen, ob Sie sich der Klage anschließen wollen.

      Zugleich sind wir sehr interessiert an weiteren Hintergrundinformationen und ggf. Beweisen, deren vertrauliche Behandlung wir zusichern.

      Wir werden zu diesem Zeitpunkt den Namen unserer Kanzlei bewußt nicht nennen, da wir nicht mit sämtlichen Aktionären kommunizieren wollen, sondern nur mit den denjenigen, die aus unserer Sicht möglicherweise tatsächlich ein einklagbares Recht haben.

      e-mail: sammelklageCL@hotmail.com
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 17:31:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      UNSERIÖS!!!!!!

      e-mail: sammelklageCL@hotmail.com

      Adressensammler on Tour!

      Schaff Dir ne gescheite E-Mail-Adresse an....
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 17:36:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer Sorge um seine Adresse hat, mag uns anonym per Boardmail schreiben.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 17:51:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ähm... was ist das denn? Sammelklage gibt es erstmal nicht in D, meines Wissens. Zweitens ist Werbung für eine Anwaltskanzlei standesrechtlich verboten. Halte ich auch für unseriös.
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 17:52:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      BRAO § 43b Werbung

      Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.

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      schrieb am 22.07.03 10:28:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      To american share holders:

      we are german lawers and wonder if we should run legal proceedings against the former management (e.G. CEO & CFO) of the Cargolifter AG.

      Because of the different law system in the US (in Germany punitive damages are unknown) our clients might be interested in having their trail at american court houses. This is possible if one american share holder joins our legal interests.

      Please contact us: sammelklageCL@hotmail.com

      1. Anmerkung: Sammelklage wurde bewußt in Anführungszeichen gesetzt. Die Wirkung einer solchen läßt sich - auch in Deutschland - ohne weiteres durch Abtretung der Anspüche an einen Treuhänder herstellen, der dann als Aktivlegitmierter klagt.

      2. Anmerkung: Es handelt sich nicht um die Mandatsakquisition im Einzelfall, sondern die Vertretung berechtigter Mandanteninteressen, die sowohl die Prozesskostenrisiken minimieren wollen als auch durch die Mandatsbündelung möglicherweise die Finanzierung eines Prozessfinanzieres zu erhalten.

      3. Anmerkung: Wir sind von unseren Mandanten vor Aktionärsgruppen gewarnt worden, die sektenähnliches Verhalten an den Tag legen sollen und sogar vor Angriffen auf "Andersgläubige" nicht zurückschrecken. Wir sehen weder Anlaß noch Notwendigkeit, uns dem auszusetzen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 14:29:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich schrecke nicht davor zurück, deine Sammelklage als Humbug zu brandmarken, werter "sammelklage" alias Eurofuchser.
      Zum Einen kommst du damit nicht durch, sonst müssten die Haffas auch Schadenersatz an die Aktionäre leisten. Und kein Vorstandsvorsitzender wäre davor sicher, für Entscheidungen, die sich hinterher als falsch herausstellen, sofort persönlich haftbar gemacht zu werden bis zur Höhe der gesamten Marktkapitalisierung.
      Zum Andern ist da schlicht und einfach nichts zu holen. Die ehemaligen Manager haben ja nicht irgendwelche Kohle abgezogen und sind nach Argentinien ausgewandert, sondern die haben selber kaum ihre Haut retten können. Selbst wenn du mit deiner vorgeblichen Aktionärsgruppe Erfolg haben solltest, bekämst du kaum einen Euro raus.

      Also vergiss es. Die wahren Schuldigen sind sowieso Andere.
      Kannst ja mal nachlesen...
      http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,258019,00.html
      Zumindestens dieser Satz lässt aufhorchen: "Leider stehen oft die finanziellen Interessen der Verwalter im Vordergrund und nicht die der Gläubiger".
      Auf die anderen Passagen kann sich jeder selber seinen Reim machen...
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:37:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Exakt das war mit der 3. Anmerkung gemeint.

      Ohne auf den sonstigen Inhalt des Vorposters eingehen zu wollen, möchten wir dennoch ungern juristische Themen mit augenscheinlichen Laien erörtern. Dafür bitten wir um Verständnis.

      Im übrigen sind wir keine Insolvenzverwalter, weshalb wir uns auch nicht angesprochen fühlen, wobei eine derartige Paschalverunglimpfung dieser Berufsgruppe ebenso töricht wie die meisten Vorurteile sind.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:37:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Exakt das war mit der 3. Anmerkung gemeint.

      Ohne auf den sonstigen Inhalt des Vorposters eingehen zu wollen, möchten wir dennoch ungern juristische Themen mit augenscheinlichen Laien erörtern. Dafür bitten wir um Verständnis.

      Im übrigen sind wir keine Insolvenzverwalter, weshalb wir uns auch nicht angesprochen fühlen, wobei eine derartige Paschalverunglimpfung dieser Berufsgruppe ebenso töricht wie die meisten Vorurteile sind.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:55:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      3. Anmerkung: Wir sind von unseren Mandanten vor Aktionärsgruppen gewarnt worden, die sektenähnliches Verhalten an den Tag legen sollen und sogar vor Angriffen auf "Andersgläubige" nicht zurückschrecken. Wir sehen weder Anlaß noch Notwendigkeit, uns dem auszusetzen.

      :D:D:D

      An welche Gruppierung erinnert dieser Satz wohl ...

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 16:52:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die brauchen sich doch nur in den Windschatten von Herrn Moenning haengen.

      Der sorgt doch schon dafuer, dass gegen die damaligen Verantwortlichen ermittelt wird. Das ist ganz grosser Sport!

      Vielleicht sollte sich sammelklage mal schlauerweise mit der Staatsanwaltschaft in Potsdam kurzschliessen. Dann koennte man von den Bergen an Beweisen profitieren, die dort schon angehaeuft wurden.

      Oder was ist mit den engagierten Aktionaersvertretungen DSW und SdK? Die koennen sich vor Anfragen gar nicht retten und bewerten ein Vorgehen gegegen das Ex-Management als extrem aussichtsreich.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:39:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke für die Hinweise, dies war bereits in die Wege geleitet.
      Nicht herausfinden konnten wir bisher allerdings, in welche Richtungen die StA derzeit ermittelt. Ist darüber etwas bekannt? Akteneinsicht wird uns beim derzeitigen Verfahrensstand nicht gewährt werden.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 23:40:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      inhaltlich nachvollziehbar, nur englisch ist leider schrecklich.

      die grobschnitzer:
      lawyers. (besser law firm)
      trial! (obwohl nicht passend. und schon gar nicht "their trial". ein trail wird´s vielleicht für die "clients" ;) )

      bißchen mehr professionalität wäre wünschenswert.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:24:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Oder was ist mit den engagierten Aktionaersvertretungen DSW und SdK? Die koennen sich vor Anfragen gar nicht retten und bewerten ein Vorgehen gegegen das Ex-Management als extrem aussichtsreich.
      Ach ja? Das ist aber seltsam. Ich war bisher sogar der Meinung, der für CargoLifter zuständige Geschäftsführer der DSW wäre sogar der Verteidiger des CL-Managements in just dieser Rechtssache. :confused:
      Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren...
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 21:10:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das macht der doch nur, um hinten rum noch mehr Informationen für für die Millionen-Klage gegen Gablenz und Bangert zu sammeln.

      Deswegen heisst das doch Sammelklage!
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:25:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      >>#7 von pestw 22.07.03 14:29:53 [.....] Selbst wenn du mit deiner vorgeblichen Aktionärsgruppe Erfolg haben solltest, bekämst du kaum einen Euro raus.<<

      wo ist der unterschied zur zibbo-"sammelklage" ?



      :laugh: :laugh: :laugh:

      köstlich!
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 17:06:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      ...was ist eine "Zibbo-Sammelklage" ?

      Wir veranstalten übrigens keine Sprachkurse, weshalb uns Vertipper in Deutsch und Englisch in diesem board nachgesehen werden mögen.

      Gerne geben wir zu, dass wir hier Informationen einsammeln wollen, denn ohne solche wäre jedwede Klage chancenlos.

      Was bei den Organen letztlich zu holen ist, wird sich spätestens bei der Vollstreckung zeigen. So pessimistisch sehen wir das derzeit nicht, zumal ja auch die Frage der Zahlungsflüsse n a c h dem IPO geklärt werden wird.

      Im übrigen geht es hier nicht um den gesamten Betrag der Kapitalerhöhung sondern nur um den Schadensbetrag der von uns vertretenen Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 17:51:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Sammelklage:

      Wenn Sie mal genau wissen wollen, wer PestW ist, dann kann ich nur den kollgeialen Tipp geben sich mal seine früheren Postings anzuschauen. Er ist seit etwa drei Jahren einer der Hauptclaquere des CL-Managements und läßt sich nicht mal durch das simple Faktum der Insolvenz von seinem Glauben an eine blühende Luftschiffproduktion abbringen.

      Im übrigen ist er Mitinitiator von www.zukunft-in-brand.de (oben Zibbo genannt), einer unverzagten Aktionärsinitiative, die sich angeblich beim bösen Onkel Insolvenzverwalter schadlos halten wollen, denen aber offenslichtlich noch keine vernünftige Anspruchsgrundlage eingefallen ist.

      Ob er sonst nochwas macht, weiß ich nicht, kann ich mir bei dem betriebenen Aufwand für eine bereits verlorene Sache nicht vorstellen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 12:39:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 10:12:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 16:09:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      ...was ist denn jetzt aus der Sammelklage geworden?


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