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    Steuer bei Aufteilung einer Immobilie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.03 14:18:21 von
    neuester Beitrag 02.09.03 11:32:54 von
    Beiträge: 17
    ID: 764.836
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      schrieb am 14.08.03 14:18:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe ein Dachgeschoß vor drei Jahren als Teileigentum erworben und eine Baugenehmigung zum Ausbau in eine 190 qm grosse Wohnung genehmigt bekommen. Der Architekt hat die Wohnung so geplant, das man sie in zwei Hälften aufteilen kann. Die Teilungserklärung enthält die notwendigen Genehmigungen. Nun wohne ich etwas über zwei Jahre in der Wohnung und erhalte in diesem Zeitraum die Eigenheimzulage.
      Mittlerweile habe ich mich entschlossen zu heiraten und die Wohnung zu verkaufen. Für eine Wohnung dieser Größe findet sich kein Käufer und ich überlege die Wohnung in zwei Hälften aufzuteilen. Dazu muß lediglich eine Tür zum Hausflur eingebaut werden und in einem Raum der als zweite Küche vorgesehen ist ein Fliesenspiegel von etwa 4 qm an der Wand gefliest werden. Wasser und Abwasserrohre sind vorhanden und mit Stöpseln verschlossen. Zum Schluß muß eine Trennwand von etwa 2,6 qm aus Gipaskarton gezogen werden. Alles ist do-it-yourself zum Preis von etwa 800.- € machbar.Ich komme nicht aus der immobilienbranche und dies wäre mein erstes Objekt das ich verkaufe. Wie beurteilt das FA den Verkauf ?
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 15:49:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused: :confused:

      Als "gut" :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 16:17:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      da die gesamte wohnfläche eigengenutzt wurde ist der verkauf der 2 wohnungen steuerfrei
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 21:25:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      zu #3: Nach 3 Jahren auf jedenfall, bei z.B. nur 1 Jahr sähe das anders aus ;)
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 10:39:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      zu #4
      falsch,wenn die immobilie ab anschaffung eigengenutzt wurde,kann mann sie jederzeit steuerfrei verkaufen.
      es sei denn,es handelt sich um gewerblichen grundstückshandel.

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      schrieb am 16.08.03 02:01:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo profiteuer100,
      danke für deinen beitrag. bist du sicher? ich dachte, es gibt da einen gewissenen zeitraum. ansonsten könnte man ja 3x alle 5 jahre eine immo kaufen und wieder verkaufen und sie meinetwegen einen urlaub lang bewohnen? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.. hast du vielleict genauere fakten dazu? wäre super :) vielen dank im voraus!
      wünsche noch ein schönes wochenende. grüße, casel
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 18:55:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @casel

      Eigennutzung liegt vor, wenn im Jahr des Verkaufs und im gesamten Vorjahr eigengenutzt wurde.
      Gut wenn Du am 2.Janauar verkaufst, dann nur ein Jahr + 2 Tage, sonst evtl. 1 Jahr + 362 Tage.
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 11:02:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu #7 falsch
      wenn man seit kauf oder herstellung eigennutzt:keine fristen
      ansonsten fristen von#7.z.B. wenn man wieder in eine vorher vermietete wohnung zieht.
      wird man vom finanzamt als gwerblicher grundstückshändler eingestuft(3 objekte in 5 jahren) werden die eigengenutzten objekte mitgezählt.
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 13:38:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      das ist schon klar, daß es keine Frist gibt, wenn es IMMMER selbstgenutzt wurde.
      ich bin davon ausgegangen, daß es vorher vermietet war.
      Habe heute morgen aber nochmals nachgelesen, es müssen wohl Jahr des Verkaufs + 2 Vorjahre sein.
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 18:07:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mittlerweile habe ich von der Steuerberaterin Mitteilung erhalten das der Verkauf steuerfrei ist. Leider sind viele Aussagen hier nicht richtig, z. B. 3 Objekte in fünf Jahren sind nicht gewerblich , sondern vier. Auch gelten bei Eigennutzung keine Fristen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:58:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Rhodesien

      Dein Problem ist nicht nur die Größe der Wohnung, sondern auch die Tatsache, dass du versuchst, eine Dachgeschoßwohnung an den Mann/Frau zu bringen.

      Dachgeschoßwohnungen sind aber megaout!!!

      Schau mal, wenn du Lust hast, in die Samstagszeitung deiner Stadt und zähl` mal nach, wie viel Dachgeschoßwohnungen dort angeboten werden.

      Richtig !!!!

      Vermutlich fast die Hälfte aller Verkaufsangebote von Eigentumswohnungen sind Dachgeschoßwohnungen, die andere Hälfte bestehen vermutlich aus Mini-Appartements, renovierungsbedürftigen Altbauwohnungen, Plattenbauwohnungen, Erdgeschoßwohnungen(In der Maklerprosa auch euphemistisch "Gartenwohnungen" genannt.), vermietete Eigentumswohnungen und Wohnungen in schlechter Lage.

      Du siehst also, du hast die Ars...karte gezogen. Tut mir leid für dich.:(
      In den Immobilienteil der Zeitungen kommen all die "Sorgenkinder" rein, die der/die Makler von Montags bis Freitags, 09:00Uhr bis 18:30Uhr nicht los wird/werden.

      Und dazu gehört auch deine Dachgeschoßwohnung. Wie gesagt.....leider ist das so.




      Nicht für ungut. :)
      H_S
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:53:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Rodesien,
      bei Eigengenutzen Immos gilt keine zeitliche Frist bei steuerfreiem Verkauf, wenn die wohnung nach Nebschaffung erstbezogen wurde. Ansonsten erst nach dem 3. Kalenderjahr! Oben schrieb ich was von 3 Objekten innerhalb 5 Jahre, also ab dem 4 ist man gewerblich. Habe mir diesbezüglich eine Diplomarbeit gekauft wo drinsteht, daß die 3 Objekt Grenze nur ein angewandtes Indiz ist, die Realität kann nach billigem Ermessen ganz anders aussehen!
      3 Immos die man prvat verkauft und die nicht eigengenutzt wurden (Kriterien siehe oben), müssen versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 22:55:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachtrag: Die letze Info (letzes Posting) habe ich von meinem Steuerberater, hatte ihn diesbezüglich gefragt.
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 14:28:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      Armer Harry Schotter: von Immobilien hast du wirklich keine Ahnung.Dachgeschosswohnungen sind nämlich mega in, es dürfen nur nicht die Hutzelbuden ohne Balkon mit Schräge aus den Jahrzehnten der Wohnungsnot sein, da damals alles zu vermieten/verkaufen war.:laugh:Heute werden Dachgeschosswohnungen bis zur dritten Etage ohne Aufzug von einer breiten Klientel bevorzugt.Dies gilt übrigens auch für Erdgeschosswohnungen,die ansonsten sehr schwer zu verkaufen sind, wenn ein Sondernutzungsrecht am Garten besteht und ein ausreichend großer Vorgarten vor dem Haus besteht der Einblicke abschirmt. :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 14:32:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Übrigens würde ich immer versuchen ohne Makler zu verkaufen,da der allgemeine Sparehrgeiz das Interesse der Leute immer auf Privatannoncen fokussiert. In meinem Fall sind es eben mal über 5.000.-€ die ein Käufer einsparen kann. Außerdem haben Makler nie am Wochenende Zeit ( Lust) Interessenten das Objekt zu zeigen .
      Avatar
      schrieb am 01.09.03 22:34:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      @#14 von rodesien

      Armer Rodesien. Na klar, Dachgeschoß- und "Gartenwohnungen" sind bei Immokäufern hochgradig gefragt. ;)
      Die Hoffnung des Menschen stirbt ja bekanntlich zuletzt.


      H_S :D
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 11:32:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Als Wohnung, käme für mich nur eine Dachgeschosswohnung in Frage.... nichts anderes mehr.

      Mein Traumwohnung: Alleinstehende Dachgeschosswohnung :D


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