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    Zinsabschlag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.03 18:51:17 von
    neuester Beitrag 07.09.03 10:07:43 von
    Beiträge: 4
    ID: 772.892
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      schrieb am 06.09.03 18:51:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      In 2002 wurde der Freibetrag zwar nicht ausgeschöpft, aber leider wurde einmal Steuer abgeführt, weil der Freistellungsauftrag bei dieser Bank eben etwas zu niedrig angesetzt wurde. Nun habe ich keine Lust die ganzen Zinseinkünfte "aufzubröseln" und verzichte auch gerne auf die ca. 80€ die die Bank an das FA ageführt hat. Kann es Probleme geben, wenn ich einfach in der Steuererklärung angebe, dass die Zinseinkünfte unter dem Freibetrag lagen. Hat das FA die Möglichkeit ohne mein Mitwirken das zu überprüfen. ?
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      schrieb am 06.09.03 18:58:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Nein, wenn die Zinsen insgesamt unter dem Freibetrag liegen, machst du auf der Seite 2 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung ein entsprechendes Kreuz und gut ist.

      2, Ja, dass Finanzamt kann über eine Abfrage beim Bundesamt für Finanzen die Zinsen, die t a t s ä c h l i c h freigestellt wurden, herausfinden.
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      schrieb am 06.09.03 19:03:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      das widerspricht sich doch. wenn die steuer abgezogen wurde, hast du eine steuerbescheinigung erhalten. das FA hat die möglichkeit, dies zu überprüfen. das bundesamt für finanzen hat deinen freistellungsauftrag und die zinserträge erfasst. ich würde an deiner stelle aufbröseln und die 80E zurückfordern.
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      schrieb am 07.09.03 10:07:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was gibt´s denn da "aufzubröseln"? Trage die Zahlen in die Anlage KAP incl. der freigestellten Einnahmen einfach ein und füge die Steuerbescheinigung bei. Leichter kann man 80€ kaum verdienen.


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