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    Wer kennt sich mit Insolvenzrecht / Insolvenzverwaltung aus?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.03 16:57:48 von
    neuester Beitrag 25.09.03 19:13:19 von
    Beiträge: 16
    ID: 779.964
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      Avatar
      schrieb am 25.09.03 16:57:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zur Sache!!
      War vor 2 Wochen bei einer Zwangsversteigerung, um ein Appartement zu ersteigern.Der Wert wurde mit 20.000euro angesetzt ,aber es gab keinerlei Gebote.Selbst bei 7/10 sprich 14.000 Euro gab es kein Gebot!!
      Nach der Versteigerung bin ich gleich zu der Dame der Bank gerannt,die die Versteigerung veranlasst hat und hab Ihr 13.000 Euretten unter die Nase gehalten.
      Die Rechtsabteilung der Bank hat auf mein Angebot genickt und ich wollte den Zaster jetzt überweisen.

      Aber und jetzt kommt das Problem!!

      Der Typ,dem diese Wohnung gehört(gehörte) hat wohl etliche
      hunderttausend Euretten mit seinem Laden in den Sand gesetzt und es ist ein Insolvenzverwalter für sein Chaos bestellt worden.
      Dieser wiederrum weigert sich jetzt die Wohnung raus zu rücken,weil er angeblich dem Insolvenzgericht nicht erklären könnte wieso es nur 13.000 statt 20.000 fürs
      Appartment gibt.

      Wohl gemerkt ,die Bank (im 1.Rang)ist mit meinem Angebot einverstanden und beim 1.Zwangsversteigerugstermin gab es keinerlei Gebote!!!

      Irgentwelche Juristen hier an Board:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:04:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Zwangsversteigerung war zu ende als Du der Bank gegenüber Dein Angebot abgegeben hast?

      Dann kann der Insoverwalter entscheiden, ob er verkaufen will oder nicht.

      Ich würde mich nochmals mit ihm in Verbindung setzen, wenn Dir wirklich was an der Immobilie liegt.

      Ich persönlich würde jedoch die Finger von im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußerten Immobilien lassen:rolleyes:

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:06:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es zum 1. Versteigerungstermin kein 7/10-Gebot gibt
      (und das gab es ja wohl nicht) wird vom Gericht ein zweiter Termin bestimmt. Hier wird die Hütte dann zu 5/10 verhökert, sofern sich ein Interessent findet.
      Du musst also bis zu diesem neuen Termin warten.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:08:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      Natürlich war die Versteigerung zu Ende,als mein Gebot gemacht habe.:eek:

      Andere Frage!

      Was würde der Herr denn machen,wenn ich 14.000 geboten hätte und ich den Zuschlag bekommen hätte??
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:10:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      Quatsch,sorry!!
      Ich kann doch zwischen beiden Termine,sofern die Bank mein Angebot annimmt kaufen!!

      13.000 Euro ist doch wohl besser als 5/10 (10.000 Euro)!!

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      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:11:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tanka,

      überleg mal wie solche Geschäfte ablaufen und dann bekommst du schon den Zuschlag. ;)

      Gruß Hyper
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:12:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn die Auktion noch am laufen gewesen wäre: gar nichts!
      Hättest Du den Zuschlag bekommen, wärst Du Eigentümer geworden.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:28:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      hallo,
      wenn du die wohnung über die zwangsversteigerung ersteigerst hast du ein sofortiges kündigungsrecht ohne angabe von gründen. dann hast du relativ gute chancen, den kandidaten in kurzer zeit loszuwerden. ABER: wenn er sich wehrt und von der gemeinde eingewiesen wird dauert es etwas bis zur räumung und du mußt die räumung selbst bezahlen (zu holen gibt es ja nichts). hat bei einer wohnung von uns fast 12 monate gedauert. ein weiterer schwierigkeitsgrad besteht auch darin, wenn die wohnung z.b. an die freundin vermietet ist oder wenn der sofortige auszug aus gesundheitlichen gründen nicht möglich ist. außerdem solltest du dir das grundbuch ganz genau ansehen, ob nicht weitere gläubiger eingetragen sind (so kann z.b. die eigentümergemeinschaft - wenn keine nebenkosten bezahlt wurden einen eintrag drin haben). wird alles zum problem wenn du die wohnung "außerhalb" der zwangsversteigerung kaufen möchtest.
      viele grüße
      gourmet
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:31:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      bevor Du dich hier mit Halbwahrheiten von selbsternannten Experten (sorry, sind nicht alle gemeint!) vollpumpen läßt, ein kleiner Literaturtipp:

      Zwangs- und Teilungsversteigerung bei Grundbesitz

      von Udo Weinbörner

      erschienen im HAUFE Verlag, kostet etwa 50 €, die sind aber gut angelegt. ISBN: 3-448-04149-1

      Viel Glück bei deinem Vorhaben


      Gruß, Jochen


      :)
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:38:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      danke!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:38:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      tanka kann doch gar nicht lesen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:52:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      bull

      ich hab doch vorleserinnen...:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 17:54:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 18:03:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich fasse noch einmal zusammen:
      du hättest im rahmen der zv einen rechtskräftigen zuschlag bekommen und wärst nach zahlungseingang der rechtmäßige eigentümer der bruchbude (sorry, kann ja für 20.000 nix gescheites sein...).

      stattdessen versuchst es für 1000 euro weniger außergerichtlich und müsstest theoretisch (falls der handel geklappt hätte) wartezeiten und vor allem notariatskosten (grundbuch, etc.) aufbringen. letztere entfallen im rahmen einer zwangsversteigerung, weil das ganze ja vor gericht abläuft und damit schon aktenkundlich ist.

      wo liegt der tiefere sinn?
      ich fürchte, du wirst bis zum termin f.d. 50% warten müssen.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 18:39:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14

      ob ich für 14.000 den zuschlag bekommen hätte ,steht in den sternen,weil ausser mir noch einige andere strategen bei der zv waren!!

      bruchbude stimmt nicht ganz.der haken liegt darin,dass in dem appartment rote lampen hängen( :laugh: :laugh: ),aber das ist ja nun mal mein job.:D

      aber in der tat!
      ich muss wohl oder übel auf den zweiten termin warten,weil sonst enorme kosten auf mich zukommen (provi für den insolvenzverw.,abgaben die seit jahren nicht bez.worden usw.)
      habe mich eben nochmals mit zwei verschiedenen advokaten kurzgeschlossen.:( :(
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:13:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Tanka,

      die Sache ist recht einfach.
      7/10 ist im ersten Termin das Mindestgebot, im 2. Termin 5/10 des geschätzten Verkehrswertes. Gutachten liegt beim Gericht.

      Verkauf außerhalb der Zwangsversteigerung:
      Der Insolvenzverwalter kann nur dann verkaufen, wenn sämtliche, im Grundbuch eingetragenen Grundpfandbelastungen mit dem Kaufpreis abgelöst werden können. Dies heißt: Selbst wenn die von Dir angesprochene Bank im 1. Rang Abt. III des Grundbuches steht und einen Teilverzicht ihrer Forderung ausspricht, sind damit nachrangige Grundschulden etc. voll zu bedienen.

      Letztere Grundschulden/ Hypotheken etc. fallen bei einer Zwangsversteigerung "entschädigungslos" raus und werden
      im Teilungsplan nach der Zwangsversteigerung nicht bedient.

      Die Insolvenz des Eigentümers läßt vermuten, dass möglicherweise nachrangige Grundpfandbelastungen in Abt. III des Grundbuches, in aller Regel Sicherungshypotheken oder Vormerkungen auf Eintragungen von Sicherungshypotheken eingetragen sind.

      Gruss 57er


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