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    Frage zur Fristverlängerung Steuererklärungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.03 14:50:57 von
    neuester Beitrag 13.10.03 10:14:29 von
    Beiträge: 12
    ID: 780.900
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      schrieb am 29.09.03 14:50:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das FA hat mir eine Fristverlängerung für alle Steuererklärungen ( Einkommen/Umsatzsteuer) bis 30.09. zugestanden.
      Ich möchte jetzt nochmals eine Verlägerung bis 30.11.03 beantragen.
      Ich vermute, dass diesem Antrag nicht entsprochen wird. Hat der Antrag trotzdem "aufschiebende Wirkung" , d.h. kann ich die Erklärungen nach der Ablehnung ohne Säumniszuschläge einreichen ?
      Merci
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 15:38:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und wovon trämust Du nachts?????

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 14:22:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      geht nur über einen steuerberater.
      wenn du dich nicht beeilst bekommst du bald einen netten brief vom FA mit einer netten Geldstrafe:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 19:10:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ruf beim FA und erklär Ihnen warum Du die nicht bis zum 30.09 abgeben kannst / konntest. Überleg Dir aber gute Gründe !
      (Umzug, Unterlagen nicht vollständig, dringender Auftrag, nehme an Du bist selbständig sonst würdest Du keine USt machen, Auslandsaufenthalt (beruflich !) etc.)

      Die können auch nett sein....bei mir wars kein Problem bis um 31.12 zu verlängern :-)

      @ #3 ...so ein Blödsinn, dazu braucht man keinen Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 10:30:00
      Beitrag Nr. 5 ()

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      schrieb am 02.10.03 23:44:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn man sachliche Gründe (auch telefonisch) vorbringt, wird kein Finanzbeamter eine Verlängerung versagen.
      Die Finanzbeamte und -beamtinnen sind nach meiner Erfahrung umgänglicher als Jeder denkt.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 13:21:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 6

      na, ich weiß nicht, als so "umgänglich" kann ich zumindest mein zuständiges FA momentan nicht bezeichnen...

      Im Juni hatte ich um Fristverlängerung bis 30.9. gebeten; und Anfang September, weil es einfach nicht zu schaffen war, nochmals um Verlängerung bis 30. Dezember, und gestern wurde mir mitgeteilt, daß ich nur bis zum 31.10. eine Verlängerung bewilligt bekommen habe :( Ich habe das ganze gut begründet und außerdem Verlustvorträge aus dem letzten Jahr, versteh gar nicht, daß die so einen Druck machen!

      Wie ist das Procedere, wenn ich bis 31.10. nicht abgegeben habe, werde ich dann erst nochmals angemahnt oder sofort "zwangsfestgesetzt"? Und auf welcher Basis beruht dann die Schätzung des Einkommens??
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 13:51:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      Liegt wohl daran, dass der 31.10. Statistik-Stichtag ist.
      Hast schon 2x Verlängerung gekriegt, also mach besser voran, Schätzung zählt als Fall-Erledigung ;)
      Was für ´ne Frage nach der Basis: natürlich so, dass dem Fiskus keine Einnahmen entgehen. Wenn kein Einspruch kommt (sehr selten), dann war die Schätzung zu niedrig ;)
      Aber zahlen musste erstmal ...
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 16:13:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Aktienfee,

      was bedeutet "Schätzung zählt als Fall-Erledigung " ?? :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 16:53:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      @bitterblue
      Na, zählt halt für die Statistik genauso wie ´ne normale Veranlagung.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 19:45:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      ahso, ich dachte es sei auf meine EST bezogen ;)

      also, der "normale Ablauf" sieht dann wohl so aus, daß wenn ich die Erklärg. nicht fristgerecht einreiche, die Besteuerungsgrundlage geschätzt wird und aufgrund dieser Schätzung ein Bescheid ergeht, gegen den ich dann Einspruch erheben kann /muß /sollte, aber dazu dann natürlich die Steuererklärung miteinreichen muß.
      oder wie :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 10:14:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Guyritschie

      hast Du Erfolg gehabt mit Deinem Antrag auf nochmalige Verlängerung??

      Ich habe nochmal versucht, telefonisch noch etwas zu erreichen, aber mir wurde gesagt, über den 31.10. hinaus geht nix, und wenn ich dann nicht abgegeben habe, droht erstmal ein Versäumniszuschlag. :(

      Noch etwas anderes:
      Vielleicht ist hier jmd. dabei, der auch Abrechnungen von Fimatex einreicht, ich möchte deshalb keinen neuen thread aufmachen: Ich war in dem Glauben, daß die Wertpapierumsätze im GTS von Kontoeröffnung an kontinuierlich drin stehenbleiben, gestern dann der große Schock :eek: - stehen ja nur 30 Tage als download zur Verfügung :mad: !
      Wenn ich jetzt ca 500 Transaktionen per Hand in eine Excel-Tabelle eintragen will, bin ich nächstes Jahr Weihnachten noch nicht fertig.

      Reicht es dem FA, die Fimatex-Kontoauszüge, zusammen mit den Einzelabrechnungen, die man ja täglich per mail bekommt, einzureichen??? Die Summen trage ich natürlich in der SO ein.


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