Privatisierung und Stammtischdebatte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.10.03 08:24:34 von
neuester Beitrag 10.10.03 10:36:54 von
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Morgen!
Fällt mir grade so ein, aber wir hatten gestern eine Debatte im Freundeskreis.
Weiß zufällig jemand ob es bei der Deutschen Bahn vor der Privatisierung sowas wie einen "Beamtenstatus" gab? Ebenso wie bei der Deutschen Post, imho.
Was ist mit (falls es denn welche gab) diesen verbeamteten Leuten nach der Privatisierung geworden? Kündigen hätte nicht so einfach sein dürfen, oder täusche ich mich da?
Wäre toll wenn jemand was näheres drüber wüßte.
Tera
P.S.: nein, ich bin kein Beamter
Fällt mir grade so ein, aber wir hatten gestern eine Debatte im Freundeskreis.
Weiß zufällig jemand ob es bei der Deutschen Bahn vor der Privatisierung sowas wie einen "Beamtenstatus" gab? Ebenso wie bei der Deutschen Post, imho.
Was ist mit (falls es denn welche gab) diesen verbeamteten Leuten nach der Privatisierung geworden? Kündigen hätte nicht so einfach sein dürfen, oder täusche ich mich da?
Wäre toll wenn jemand was näheres drüber wüßte.
Tera
P.S.: nein, ich bin kein Beamter
Bei der Deutschen Bahn konnte man vor der Privatisierung Beamter werden.
Üblicherweise versuchen ehemalige Staatsbetriebe nach der Privatisierung, ihren Personalabbau unter anderem dadurch zu erzielen, daß sie die Beamten in die Frühpensionierung treiben. Das hat für die Beamten den Vorteil, daß sie bei (nach altem Recht) wenig verminderten Bezügen möglichem Mobbing entgehen, für das Unternehmen, daß es die Kosten für Entlassungen voll auf den Staat abwälzen kann. Der negative Effekt ist, daß das mittlere Pensionierungsalter sinkt und damit die populäre Annahme der sich selbst bedienenden Beamten gestützt wird (tatsächlich ist das mittlere Pensionierungsalter bei allen Beamten ohne Bundeswehr etwa gleich dem mittleren Renteneintrittsalter).
Nach neuem Recht sind die Einbussen bei einer Frühpensionierung recht empfindlich. Daher wird die Deutsche Bahn dieses Instrument nicht mehr so stark nutzen können, wie Deutsche Post und Deutsche Telekom, und noch recht lange mit seinen unkündbaren Beamten leben müssen.
Üblicherweise versuchen ehemalige Staatsbetriebe nach der Privatisierung, ihren Personalabbau unter anderem dadurch zu erzielen, daß sie die Beamten in die Frühpensionierung treiben. Das hat für die Beamten den Vorteil, daß sie bei (nach altem Recht) wenig verminderten Bezügen möglichem Mobbing entgehen, für das Unternehmen, daß es die Kosten für Entlassungen voll auf den Staat abwälzen kann. Der negative Effekt ist, daß das mittlere Pensionierungsalter sinkt und damit die populäre Annahme der sich selbst bedienenden Beamten gestützt wird (tatsächlich ist das mittlere Pensionierungsalter bei allen Beamten ohne Bundeswehr etwa gleich dem mittleren Renteneintrittsalter).
Nach neuem Recht sind die Einbussen bei einer Frühpensionierung recht empfindlich. Daher wird die Deutsche Bahn dieses Instrument nicht mehr so stark nutzen können, wie Deutsche Post und Deutsche Telekom, und noch recht lange mit seinen unkündbaren Beamten leben müssen.
Hallo for4zim,
bedanke mich ganz herzlich bei Dir.
Dann hatten zwei meiner Kumpels doch recht. Naja, mein Standpunkt wäre eigentlich - wenn ich drüber nachdenke - doch nicht realisierbar gewesen. Dachte nur "frag ich mal, einer im Board weiß es garantiert..." Hatte das ganze auch seinerzeit nicht verfolgt.
Nochmals Danke!
Tera
bedanke mich ganz herzlich bei Dir.
Dann hatten zwei meiner Kumpels doch recht. Naja, mein Standpunkt wäre eigentlich - wenn ich drüber nachdenke - doch nicht realisierbar gewesen. Dachte nur "frag ich mal, einer im Board weiß es garantiert..." Hatte das ganze auch seinerzeit nicht verfolgt.
Nochmals Danke!
Tera
Mist, das hab ich jetzt vergessen. Entschuldigung.
Der Sohn eines an dieser weinseeligen Stammtischdebatte beteiligten Bekannten ist nach vier Jahren an einer Arbeit in der freien Wirtschaft in den Staatsdienst gegangen.
Kann es sein, dass ihm alle bereits erworbenen Rentenansprüche verfallen? Also die, die über die LfA oder BfA laufen? Kann ich mir nicht vorstellen um ehrlich zu sein.
Naja, wenn man sich die Misere der gesetzlichen Rente anguckt, scheints eigentlich eh wurscht zu sein...
Tera
Der Sohn eines an dieser weinseeligen Stammtischdebatte beteiligten Bekannten ist nach vier Jahren an einer Arbeit in der freien Wirtschaft in den Staatsdienst gegangen.
Kann es sein, dass ihm alle bereits erworbenen Rentenansprüche verfallen? Also die, die über die LfA oder BfA laufen? Kann ich mir nicht vorstellen um ehrlich zu sein.
Naja, wenn man sich die Misere der gesetzlichen Rente anguckt, scheints eigentlich eh wurscht zu sein...
Tera
#4
Kann es sein, dass ihm alle bereits erworbenen Rentenansprüche verfallen?
Klares nein!
Aber mit viel Rente braucht er wohl nicht zu rechnen,wenn er lediglich 4 Jahre einbezahlt hat!
Kann es sein, dass ihm alle bereits erworbenen Rentenansprüche verfallen?
Klares nein!
Aber mit viel Rente braucht er wohl nicht zu rechnen,wenn er lediglich 4 Jahre einbezahlt hat!
Hallo Jacop,
hast recht Lass den Balg mal in mein Alter kommen. Vielleicht kann er dann von seiner Rente wenigstens das monatliche Eis kaufen
Ich fand die Debatte gestern recht interessant. Schon komisch über wie viele Sachen man eigentlich nicht nachgedacht hat.
Danke schön!
Tera
hast recht Lass den Balg mal in mein Alter kommen. Vielleicht kann er dann von seiner Rente wenigstens das monatliche Eis kaufen
Ich fand die Debatte gestern recht interessant. Schon komisch über wie viele Sachen man eigentlich nicht nachgedacht hat.
Danke schön!
Tera
Seine Rentenansprüche verfallen insofern, als sie zu 100% auf die Pension angerechnet werden. Das war mal insofern interessant, als zur Zeit noch Renten niedriger besteuert werden als Pensionen. Da aber in Zukunft beide gleich besteuert werden sollen, fällt dieser Vorteil weg. Dafür ein Nachteil: die Rente enthält auch Anteile aus eventuellem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bei der Pension hingegen können, egal welche Ansprüche man im Arbeitsleben erworben hatte, diese Anteile nach Belieben gekürzt werden. Genau solches geschieht zur Zeit mit Streichung des Urlaubsgeldes und Halbierung des Weihnachtsgeldes, was etwa so wirkt, als würde der halbe Rentenanspruch, der aus dem 13. Monatsgehalt entstanden war, jetzt rückwirkend für alle Rentner gestrichen. Natürlich entsteht damit gegenüber anderen Pensionären kein Nachteil, und die Pension ist ohnehin höher als die Rente, weil sie ja zusätzlich die Funktion einer Betriebsrente hat.
P.S.: wenn die Wartezeit von 40 Jahren nicht erfüllt ist, wird übrigens nur eine gekürzte Pension ausgezahlt. Wenn nun die Rentenbeitragsjahre in der Privatwirtschaft erworben werden, helfen einem die Rentenbeiträge noch nicht mal dabei, die gekürzte Pension aufzubessern (das aber ohne Gewähr - die Gesetzeslage ist kompliziert), weil dann nämlich die Rente zu 100% auf die wegen fehlender Anwartsjahre als Beamter gekürzte Pension angerechnet werden. Doppeltes Pech sozusagen. Ist aber ein recht hypothetischer Fall. Mit Rentenbeitragsjahren im öffentlichen Dienst kann man hingegen zumindest die Anwartschaft als Beamter auffüllen. (Auch dies ohne Gewähr.)
Na sowas, wo ist denn mein letztes Posting
Hmm, schon verwirrend irgendwie. Danke schön für die guten und verständlichen Ausformulierungen!
Kann es (bitte nicht hauen, weil wieder eine Frage...) eigentlich sein, dass man sich als Beamter evtl. Rentenbeiträge aus der früheren Erwerbszeit auszahlen lassen kann? Gabs nicht mal da was?
Tera
Hmm, schon verwirrend irgendwie. Danke schön für die guten und verständlichen Ausformulierungen!
Kann es (bitte nicht hauen, weil wieder eine Frage...) eigentlich sein, dass man sich als Beamter evtl. Rentenbeiträge aus der früheren Erwerbszeit auszahlen lassen kann? Gabs nicht mal da was?
Tera
#9
Pfui,Buh.....!
Pfui,Buh.....!
Hi Jacop,
*rotwird* jaja, meine Mama hat vor langer Zeit immer gesagt, dass ich ein seltenes Talent habe: für s**blöde Fragen
Mich würds nur interessieren, da mein Jüngster (nach Abi, Ausbildung, zwei Jahren Beruf und momentaner Schieflage des Arbeitgebers) nun imho für die Beamtenlaufbahn sich interessieren könnte.
An Nachfolge hat er eh kein Interesse, naja, dafür ist der Älteste imho eh besser geeignet.
Dann diese erwähnte Diskussion am Stammtisch - frage mich halt ob der kleine Lackl nicht bei einem Amt am besten aufgehoben wäre. Schon von der Mentalität her (hoffentlich wirft mir keiner vor, Stereotypen zu verbreiten...)
Tera
*rotwird* jaja, meine Mama hat vor langer Zeit immer gesagt, dass ich ein seltenes Talent habe: für s**blöde Fragen
Mich würds nur interessieren, da mein Jüngster (nach Abi, Ausbildung, zwei Jahren Beruf und momentaner Schieflage des Arbeitgebers) nun imho für die Beamtenlaufbahn sich interessieren könnte.
An Nachfolge hat er eh kein Interesse, naja, dafür ist der Älteste imho eh besser geeignet.
Dann diese erwähnte Diskussion am Stammtisch - frage mich halt ob der kleine Lackl nicht bei einem Amt am besten aufgehoben wäre. Schon von der Mentalität her (hoffentlich wirft mir keiner vor, Stereotypen zu verbreiten...)
Tera
hoppla: mit Mentalität meinte ich nicht das in den Beamtenwitzen dargestellte Verhalten, sondern eher, dass ihm genau vorgeschrieben ist, was er zu tun hat.
Denke ich rede mal demnächst mit dem Sohnemann meines Freundes. Der hat den Schritt schon hinter sich.
Tera
Denke ich rede mal demnächst mit dem Sohnemann meines Freundes. Der hat den Schritt schon hinter sich.
Tera
Nein, als Beamter kann man sich nicht die früheren Rentenbeiträge auszahlen lassen.
Diese Möglichkeit gibt es zwar, wenn man zwei Jahre lang nicht mehr der Versicherungspflicht unterlag, aber nur dann, wenn man nicht die Möglichkeit hat, sich freiwillig weiter zu versichern (worauf man dann gerne verzichtet ). Also zum Beispiel, wenn man ins Ausland geht. Beamte können sich natürlich freiwillig weiter versichern (wenn sie Geld zuviel haben), jedenfalls, wenn sie die Mindestbeitragszeit in der GRV haben. Andernfalls sollte man mal bei einem Vertreter der BfA nachfragen, weil die Regelungen hier sehr kompliziert sind und jeder Einzelfall anders ist.
Diese Möglichkeit gibt es zwar, wenn man zwei Jahre lang nicht mehr der Versicherungspflicht unterlag, aber nur dann, wenn man nicht die Möglichkeit hat, sich freiwillig weiter zu versichern (worauf man dann gerne verzichtet ). Also zum Beispiel, wenn man ins Ausland geht. Beamte können sich natürlich freiwillig weiter versichern (wenn sie Geld zuviel haben), jedenfalls, wenn sie die Mindestbeitragszeit in der GRV haben. Andernfalls sollte man mal bei einem Vertreter der BfA nachfragen, weil die Regelungen hier sehr kompliziert sind und jeder Einzelfall anders ist.
wär jemand von euch fetten mal so nett,
diesen link: http://www.blbs-bw.de/lehrergruppe/angestellte/b-ag-vergleic… in thread: 783566 einzufügen?
ich denk mal, das interessiert auch andere.
cheers
diesen link: http://www.blbs-bw.de/lehrergruppe/angestellte/b-ag-vergleic… in thread: 783566 einzufügen?
ich denk mal, das interessiert auch andere.
cheers
Habe am WE mal einen Termin mit dem Sohn meines Kumpels vereinbart. Vielleicht hat mein Junior auch Interesse...
Besonders Dir for4zim, vielen Dank!! Für Deine fundierten und verständlichen Kommentare.
Euch allen ein tolles Wochenende!
Tera
Besonders Dir for4zim, vielen Dank!! Für Deine fundierten und verständlichen Kommentare.
Euch allen ein tolles Wochenende!
Tera
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