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    G E M E I N S C H A F T S K O N T O - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.03 16:38:40 von
    neuester Beitrag 09.10.03 13:49:37 von
    Beiträge: 20
    ID: 784.011
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      Avatar
      schrieb am 08.10.03 16:38:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      ALSO ICH HAB VOR MIT MEINEM VATER EIN KONTO AUFZUMACHEN - NUN IS MIR ABER AUFGEFALLEN DAS WIR DANN AUCH GEMEINSAM VERANLAGT WERDEN UND IN DIESEM FALLE KÖNNTEN DIE GELDER DIE MEINEM VATER GEHÖREN SOZUSAGEN ZU 50% ALS SCHENKUNG AUSGELEGT WERDEN UND SOMIT BESTEUERT WERDEN - IST DAS RICHTIG UND WENN JA - GIBT ES ALTERNATIVEN ?

      D;)D
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 16:44:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welche Gewinne??? Ist doch schon fast alles gelaufen! :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:07:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      @zu1
      schrei doch nicht so man hört dich doch ?


      man kann doch zwei oder mehrere berechtigte angeben auf ein konto giro z.b nennst es einfach : ich und mein papi

      gibts dich und deinen dad als berechtigten an .,,,,??

      bin aber auch gespannt was unsere bänker hier im forum zu sagen haben ;) ....

      danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:07:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn Du mit Deinem Vater ein Konto aufmachst, dann seid ihr steuerlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und an der hat jeder so viele Prozente, wie er an Kapital eingezahlt hat (Kann im Gesellschaftsvertrag anders geregelt werden, aber da ihr wohl keinen machen werdet...). Zahlt Dein Vater 50% und Du 50% seid ihr fitfty-fifty Partner und jedem werden die Gewinne und Verluste aus den Aktiengeschäften/ Zinserträgen in einer gesonderten und einheitliche Erklärung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zu 50% zugerechnet.
      Solange ihr das alles auch so durchführt und Du nicht 100% des Geldes und der Erträge bekommst ist das keine Schenkung. Das wird`s erst wenn Du über alles verfügen kannst und selbst dann gibt`s hohe Freibeträge für Schenkungen zwischen Vater und Sohn, die man alle 10 Jahre wieder in Anspruch nehmen kann...

      na, jetzt alles klar ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:20:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,
      noch zwei Punkte in Ergänzung den richtigen Ausführungen von oben:
      1. Achtet darauf, daß Verrechnungskonto und Depot auf die gleiche Bezeichnung lautet (Ich und mein Papi).
      2. Macht einen handgeschriebenen Vertrag, in dem steht, daß Euch beiden alles (Einsatz und Ergebnis) zur Hälfte gehört!

      Viel Erfolg!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:21:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ schnarchnase

      wie hoch sind die freibeträge ?
      laut agb der citibank sind wir gleichberechtigt -
      könnte also über den gesamtbetrag verfügen - deswegen
      bin ich mir unsicher - weiß ja auch nich ob die banken
      diese fälle gleich melden müßen ?

      D;)D
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:27:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      alles garnich so einfach :eek:
      bei consors gehts schon mal nich
      die machen erst gar keine GK auf
      da wir nich mit demselben kapital
      einsteigen müßten wir wohl soetwas
      wie ne zugewinngemeinschaft ver-
      einbaren
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:29:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Freibetrag für Schenkung von Vater an Sohn beträgt gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG 205.000 Euro. Und den gibt`s alle 10 Jahre neu...
      Du kannst zwar über den Gesamtbetrag verfügen, dass heißt aber meiner Meinung nach nicht, dass Dir der Betrag auch gehört. Das kann die bank nicht rausbekommen, ob Du die x Euro jetzt mit oder ohne Einverständnis Deines Vaters bewegt hast.
      Ich hatte auch schon eine GbR mit drei Freunden und da gab`s keine Probleme mit der Bank...

      Schnarchnase
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:30:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wieso denn Zugewinngemeinschaft??? Wenn Du mit 10 Euro einsteist und Dein Vater mit 90 Euro, dann beträgt Dein Anteil an der GbR und an den Erträgen 10% und der Deines Vaters 90%...
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 17:59:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ schnarchnase

      ;) weil ich ja der börsenspezi bin
      und dad der lehrling - da finde ich
      50/50 fair :D
      aber bei den freibeträgen kann ja
      erstma nix passieren :rolleyes: hoffe ich
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:05:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      ;) Aber denk´daran, dass ihr KEINEN Freistellungsauftrag stellen könnt !!! Ihr zahlt also die VOLLE Zinsabschlagssteuer + Solidaritätszuschlag ( bei Dividenten und festverzinslichen Wertpapieren ) !!!!!!!!!! ;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:09:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      und dann die bankfuzzies:rolleyes:
      der eine sagt - man könnte einen
      gemeinsamen freistellungsauftrag
      für kapitalerträge ausstellen -der
      andere sagt - nö :confused: müßte
      doch möglich sein ein teil
      meines FAKE mit in das konto ein-
      zubringen - oder ????
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:10:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ lassmichrein

      geht nich :confused:
      weißt du das genau
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:13:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13
      Jau !!! Bin nämlich so ein Bankfuzzi !!!:laugh:

      Personengemeinschaften können keinen FSA stellen !!!! (z.B. auch Erbgemeinschaften...) :( :( :(
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:19:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      @lmr :laugh:

      aber einer der ahnung hat ...
      wird ja scheinbar komplizierter als
      ich dachte - also kann mein vater auch
      nicht alleine den vollen betrag (ehepartner 3202oiro)
      geltend machen ?!
      so als erster vertragspartner ??
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:22:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      Warum eröffnet ihr denn kein Depotkonto auf Papis Namen mit Vollmacht? Alle Probleme gelöst, Freistellungsauftrag kann gestellt werden, Steuerfalle "Oder-Konto" ausgebremst, klare Zuordnung usw.

      MfG Rektor:)
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:23:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15
      Nur, wenn er ALLEINIGER Kontoinhaber ist, und Du z.B. nur verfügungsberechtigt bist....;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:27:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ rektor

      dachte ich könntemeinen FSA auch noch
      mit einbringen - sonst sind ja bei
      den zinsen schon steuern abzuführen :eek:
      ansonsten könnte ich ja auch garnich genannt
      sein - die zugangsdaten hab ich ja und könnte
      sowieso mit dem depot arbeiten ...
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 22:23:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      DoderD,
      Kuddelmuddel ergibt meist Ärger. Auch bei Vater und Sohn empfehle ich eine schriftliche Vereinbarung. Klare Regelungen, vor allem wann und wie die Vereinbarung endet.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 13:49:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ all

      danke für eure hilfe
      werde also kein gemeinschaftskonto
      aufmachen - alles viel zu schwierig
      geht ja auch anders :D

      thx D;)D


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