G E M E I N S C H A F T S K O N T O - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.10.03 16:38:40 von
neuester Beitrag 09.10.03 13:49:37 von
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ID: 784.011
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ALSO ICH HAB VOR MIT MEINEM VATER EIN KONTO AUFZUMACHEN - NUN IS MIR ABER AUFGEFALLEN DAS WIR DANN AUCH GEMEINSAM VERANLAGT WERDEN UND IN DIESEM FALLE KÖNNTEN DIE GELDER DIE MEINEM VATER GEHÖREN SOZUSAGEN ZU 50% ALS SCHENKUNG AUSGELEGT WERDEN UND SOMIT BESTEUERT WERDEN - IST DAS RICHTIG UND WENN JA - GIBT ES ALTERNATIVEN ?
DD
DD
Welche Gewinne??? Ist doch schon fast alles gelaufen!
@zu1
schrei doch nicht so man hört dich doch ?
man kann doch zwei oder mehrere berechtigte angeben auf ein konto giro z.b nennst es einfach : ich und mein papi
gibts dich und deinen dad als berechtigten an .,,,,??
bin aber auch gespannt was unsere bänker hier im forum zu sagen haben ....
danke im voraus
schrei doch nicht so man hört dich doch ?
man kann doch zwei oder mehrere berechtigte angeben auf ein konto giro z.b nennst es einfach : ich und mein papi
gibts dich und deinen dad als berechtigten an .,,,,??
bin aber auch gespannt was unsere bänker hier im forum zu sagen haben ....
danke im voraus
Wenn Du mit Deinem Vater ein Konto aufmachst, dann seid ihr steuerlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und an der hat jeder so viele Prozente, wie er an Kapital eingezahlt hat (Kann im Gesellschaftsvertrag anders geregelt werden, aber da ihr wohl keinen machen werdet...). Zahlt Dein Vater 50% und Du 50% seid ihr fitfty-fifty Partner und jedem werden die Gewinne und Verluste aus den Aktiengeschäften/ Zinserträgen in einer gesonderten und einheitliche Erklärung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen zu 50% zugerechnet.
Solange ihr das alles auch so durchführt und Du nicht 100% des Geldes und der Erträge bekommst ist das keine Schenkung. Das wird`s erst wenn Du über alles verfügen kannst und selbst dann gibt`s hohe Freibeträge für Schenkungen zwischen Vater und Sohn, die man alle 10 Jahre wieder in Anspruch nehmen kann...
na, jetzt alles klar
Solange ihr das alles auch so durchführt und Du nicht 100% des Geldes und der Erträge bekommst ist das keine Schenkung. Das wird`s erst wenn Du über alles verfügen kannst und selbst dann gibt`s hohe Freibeträge für Schenkungen zwischen Vater und Sohn, die man alle 10 Jahre wieder in Anspruch nehmen kann...
na, jetzt alles klar
Hallo,
noch zwei Punkte in Ergänzung den richtigen Ausführungen von oben:
1. Achtet darauf, daß Verrechnungskonto und Depot auf die gleiche Bezeichnung lautet (Ich und mein Papi).
2. Macht einen handgeschriebenen Vertrag, in dem steht, daß Euch beiden alles (Einsatz und Ergebnis) zur Hälfte gehört!
Viel Erfolg!
Rene
noch zwei Punkte in Ergänzung den richtigen Ausführungen von oben:
1. Achtet darauf, daß Verrechnungskonto und Depot auf die gleiche Bezeichnung lautet (Ich und mein Papi).
2. Macht einen handgeschriebenen Vertrag, in dem steht, daß Euch beiden alles (Einsatz und Ergebnis) zur Hälfte gehört!
Viel Erfolg!
Rene
@ schnarchnase
wie hoch sind die freibeträge ?
laut agb der citibank sind wir gleichberechtigt -
könnte also über den gesamtbetrag verfügen - deswegen
bin ich mir unsicher - weiß ja auch nich ob die banken
diese fälle gleich melden müßen ?
DD
wie hoch sind die freibeträge ?
laut agb der citibank sind wir gleichberechtigt -
könnte also über den gesamtbetrag verfügen - deswegen
bin ich mir unsicher - weiß ja auch nich ob die banken
diese fälle gleich melden müßen ?
DD
alles garnich so einfach
bei consors gehts schon mal nich
die machen erst gar keine GK auf
da wir nich mit demselben kapital
einsteigen müßten wir wohl soetwas
wie ne zugewinngemeinschaft ver-
einbaren
bei consors gehts schon mal nich
die machen erst gar keine GK auf
da wir nich mit demselben kapital
einsteigen müßten wir wohl soetwas
wie ne zugewinngemeinschaft ver-
einbaren
Freibetrag für Schenkung von Vater an Sohn beträgt gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG 205.000 Euro. Und den gibt`s alle 10 Jahre neu...
Du kannst zwar über den Gesamtbetrag verfügen, dass heißt aber meiner Meinung nach nicht, dass Dir der Betrag auch gehört. Das kann die bank nicht rausbekommen, ob Du die x Euro jetzt mit oder ohne Einverständnis Deines Vaters bewegt hast.
Ich hatte auch schon eine GbR mit drei Freunden und da gab`s keine Probleme mit der Bank...
Schnarchnase
Du kannst zwar über den Gesamtbetrag verfügen, dass heißt aber meiner Meinung nach nicht, dass Dir der Betrag auch gehört. Das kann die bank nicht rausbekommen, ob Du die x Euro jetzt mit oder ohne Einverständnis Deines Vaters bewegt hast.
Ich hatte auch schon eine GbR mit drei Freunden und da gab`s keine Probleme mit der Bank...
Schnarchnase
Wieso denn Zugewinngemeinschaft??? Wenn Du mit 10 Euro einsteist und Dein Vater mit 90 Euro, dann beträgt Dein Anteil an der GbR und an den Erträgen 10% und der Deines Vaters 90%...
@ schnarchnase
weil ich ja der börsenspezi bin
und dad der lehrling - da finde ich
50/50 fair
aber bei den freibeträgen kann ja
erstma nix passieren hoffe ich
weil ich ja der börsenspezi bin
und dad der lehrling - da finde ich
50/50 fair
aber bei den freibeträgen kann ja
erstma nix passieren hoffe ich
Aber denk´daran, dass ihr KEINEN Freistellungsauftrag stellen könnt !!! Ihr zahlt also die VOLLE Zinsabschlagssteuer + Solidaritätszuschlag ( bei Dividenten und festverzinslichen Wertpapieren ) !!!!!!!!!!
und dann die bankfuzzies
der eine sagt - man könnte einen
gemeinsamen freistellungsauftrag
für kapitalerträge ausstellen -der
andere sagt - nö müßte
doch möglich sein ein teil
meines FAKE mit in das konto ein-
zubringen - oder ????
der eine sagt - man könnte einen
gemeinsamen freistellungsauftrag
für kapitalerträge ausstellen -der
andere sagt - nö müßte
doch möglich sein ein teil
meines FAKE mit in das konto ein-
zubringen - oder ????
@ lassmichrein
geht nich
weißt du das genau
geht nich
weißt du das genau
#13
Jau !!! Bin nämlich so ein Bankfuzzi !!!
Personengemeinschaften können keinen FSA stellen !!!! (z.B. auch Erbgemeinschaften...)
Jau !!! Bin nämlich so ein Bankfuzzi !!!
Personengemeinschaften können keinen FSA stellen !!!! (z.B. auch Erbgemeinschaften...)
@lmr
aber einer der ahnung hat ...
wird ja scheinbar komplizierter als
ich dachte - also kann mein vater auch
nicht alleine den vollen betrag (ehepartner 3202oiro)
geltend machen ?!
so als erster vertragspartner ??
aber einer der ahnung hat ...
wird ja scheinbar komplizierter als
ich dachte - also kann mein vater auch
nicht alleine den vollen betrag (ehepartner 3202oiro)
geltend machen ?!
so als erster vertragspartner ??
Warum eröffnet ihr denn kein Depotkonto auf Papis Namen mit Vollmacht? Alle Probleme gelöst, Freistellungsauftrag kann gestellt werden, Steuerfalle "Oder-Konto" ausgebremst, klare Zuordnung usw.
MfG Rektor
MfG Rektor
#15
Nur, wenn er ALLEINIGER Kontoinhaber ist, und Du z.B. nur verfügungsberechtigt bist....
Nur, wenn er ALLEINIGER Kontoinhaber ist, und Du z.B. nur verfügungsberechtigt bist....
@ rektor
dachte ich könntemeinen FSA auch noch
mit einbringen - sonst sind ja bei
den zinsen schon steuern abzuführen
ansonsten könnte ich ja auch garnich genannt
sein - die zugangsdaten hab ich ja und könnte
sowieso mit dem depot arbeiten ...
dachte ich könntemeinen FSA auch noch
mit einbringen - sonst sind ja bei
den zinsen schon steuern abzuführen
ansonsten könnte ich ja auch garnich genannt
sein - die zugangsdaten hab ich ja und könnte
sowieso mit dem depot arbeiten ...
DoderD,
Kuddelmuddel ergibt meist Ärger. Auch bei Vater und Sohn empfehle ich eine schriftliche Vereinbarung. Klare Regelungen, vor allem wann und wie die Vereinbarung endet.
Kuddelmuddel ergibt meist Ärger. Auch bei Vater und Sohn empfehle ich eine schriftliche Vereinbarung. Klare Regelungen, vor allem wann und wie die Vereinbarung endet.
@ all
danke für eure hilfe
werde also kein gemeinschaftskonto
aufmachen - alles viel zu schwierig
geht ja auch anders
thx DD
danke für eure hilfe
werde also kein gemeinschaftskonto
aufmachen - alles viel zu schwierig
geht ja auch anders
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