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    Hab ich Anspruch auf Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.11.03 16:24:12 von
    neuester Beitrag 16.11.03 15:02:58 von
    Beiträge: 11
    ID: 794.887
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      Avatar
      schrieb am 11.11.03 16:24:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      mal ne Frage .
      Mein Vater übergibt mir das Haus,nun bezahle ich meiner Schwester ihren Anteil.Habe ich irgend einen Anspruch auf eigenheimzulage für den Anteil den ich meiner Schwester bezahle,und wenn,wie legt man das am besten im Vertrag aus das das auch glabt mit der Zulage.

      Danke im Voraus
      Brocky 112

      Entschuldigt meine Unwissenheit,aber ich hab mich bisher nicht mit IMOS beschäftigt.(Aktien sind wohl mehr meine Welt)
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 16:52:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein.

      Du hast ja die Immobilie nicht gekauft.
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 19:49:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Noch eine Frage an die Experten!

      Mein Bruder hat ein Einfamielienhaus mit Einliegerwohnung gebaut und steht kurz vor dem Einzug.Die Einliegewohnung ist gedacht für die Schwiegereltern.Das Haus ist zur Hälfte über die Bank finanziert und zur Hälfte aus Eigenkapital.Frage: Neben Eigenheimzulage kann man doch auch die Einliegerwohnung an den Steuern absetzen,da das Haus ja zur Hälfte über die Bank finanziert ist.Oder?
      wie hoch muss man die Miete bei der Einliegewohnung ansetzen damit man alles ausschöpfen kann? Muss man sich da an den Mietspiegel im Ort halten oder ist es egal wie hoch die Miete ist dass man in den Genuss der Abschreibung kommt.Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
      Haus 215qm davon 78qm Einliegerwohnung.
      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 19:06:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hole den Thread wieder nach oben.Fall mir jemand eine Antwort geben kann wäre ich sehr dankbar.

      Nochmals vielen Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 15:17:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      hhhmm so wie du es darstellt hat euer Vater euch beiden jeweils die Hälfte des Hauses überlassen und du zahlst dann Schwester für ihre Hälfte aus. Somit `kaufst` du die Hälfte des Hauses und damit könntest du auch evtl. Anspruch auf Eigenheimzulage haben (hängt von der Höhe des Bruttoeinkommens ab).

      Wenn dein Vater nur dir das Haus überschrieben hat, dann habt ihr ein Problem. Ihr habt zwar einmal Notargebühren gespart, habt aber keine Notwendigkeit für einen Kaufvertrag und somit auch keine Chance auf Eigenheimzulage.

      Gruß
      pit

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      Avatar
      schrieb am 13.11.03 15:23:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      zu #3

      also die Eigenheimzulage ist für den eigengenutzten Teil, also 215-78qm. Die Abschreibungen kann man dann zusätzlich benutzen, wenn die Einliegerwohnung vermietet wird. So viel ich weiss, muß es sich aber um eine `ortsübliche Miete` handeln.

      Und dann könnten auch nur die anteiligen Kreditkosten angesetzt werden also hier: 78/215 vom Bankkredit.

      Es sei denn man hat die Finanzierung so vertraglich geregelt, dass die Bank praktisch nur die Einliegerwohnung finanziert, dann könnte man diese voll ansetzen.

      Hier hoffe geholfen zu haben
      Gruß
      Pit
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 17:40:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank Pit!
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 17:50:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Hellwig1
      Du kannst das volle Eigenkapital auf den eigengenutzen Teil rechnen, wenn Du die beiden WE rechtlich völlig getrennt hast. Am besten die ELW mit einem separaten Darlehen finanzieren (weis aber eigentlich heute jeder Banker und Notar). ALternative: Deine Wohnung gehört Dir, die vermietete Wohnung gehört deinem/r Partner/in.

      Beispiel: Kaufpreis 300000 ? EK 150000 ?.

      Preis p.m² 1.395 ?.

      137 m² * 1.395 = 191115
      78 m² * 1.395 = 108810

      Finanzierung: 191115 / Eigenkapital = 41990 ? Kreditbedarf für die eigengenutzte Wohnung.

      Kreditfinanzierung für die ELW 108810 (+ Anteile
      Nebenerwerbskosten). D.h. du kannst Die Kreditzinsen etc. für den eigengenutzten Teil und die AFA voll ansetzen.

      Die Miete die du ansetzen must bei Vermietung an Verwandte in grader Linie beträgt üblicherweise 50% der ortüblichen Miete (zumindest ist das hier in der regel so der Fall).

      Also volle Kosten, versus 1/2 Miete.

      Grüße Kickaha
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 17:51:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Brocky12

      mach mit Deiner Schwester einen Kaufvertrag über die 1/2 (must ja eh zum Notar) und versuch deinGlück :).

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 19:37:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielen Dank kickaha!
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 15:02:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Auch von mir vielen Dank kickaha !


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