Versteuern von Entnahmen von Einlagen aus einer GBR??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.03 08:54:33 von
neuester Beitrag 20.11.03 19:47:06 von
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Wenn ich in meine GBR sagen wir mal im laufe der Zeit für Anschaffungen ca. 20000€ Eigenkapital investiert habe, und dies dann nach und nach wieder Auszahle, muss ich das auch versteuern?
Ich denke mal nicht, oder was meint ihr?
Ich denke mal nicht, oder was meint ihr?
Versteuern muß man bekanntlich "nur" den Gewinn.
Führt denn bei Dir die Entnahme von vorher getätigten Einlagen zu einem Gewinn?
.........
Na also!
Führt denn bei Dir die Entnahme von vorher getätigten Einlagen zu einem Gewinn?
.........
Na also!
#1
Schon mal was von Privateinlagen und -entnahmen gehört.
Diese werden bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns der GbR nicht berücksichtigt. Genauso verhält es sich mit den Entnahmen aus der GbR bei der privaten Steuererklärung.
Es sei denn, Du hättest die Einlage als Darlehn gewährt und dafür Zinsen erhalten.
Da wissen wir ja alle, dass diese dem Finanzamt anzugeben sind.
Ich persönlich wundere mich manchmal, wer z.B. alles einen Meistertitel bekommt und sich selbständig machen kann.
Mein Kumpel hat seinen Meister (Malerhandwerk) gemacht und kam zu mir, damit ich die steuerliche Anmeldung für sein Gewerbe ausfülle.
In dem Fach "Steuern" wurde den gerade einmal erklärt, wie eine Rechnung zu schreiben ist. Als ich Ihn dann fragte ob er was über Kleinbetragsrechnung weiss...., nur Schulterzucken.
Also eigentlich Ohne Worte!!!
#1
Nimm den 2 Teil des Textes nicht persönlich, aber es passte hier so schön rein.
Gruß Mask
Schon mal was von Privateinlagen und -entnahmen gehört.
Diese werden bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns der GbR nicht berücksichtigt. Genauso verhält es sich mit den Entnahmen aus der GbR bei der privaten Steuererklärung.
Es sei denn, Du hättest die Einlage als Darlehn gewährt und dafür Zinsen erhalten.
Da wissen wir ja alle, dass diese dem Finanzamt anzugeben sind.
Ich persönlich wundere mich manchmal, wer z.B. alles einen Meistertitel bekommt und sich selbständig machen kann.
Mein Kumpel hat seinen Meister (Malerhandwerk) gemacht und kam zu mir, damit ich die steuerliche Anmeldung für sein Gewerbe ausfülle.
In dem Fach "Steuern" wurde den gerade einmal erklärt, wie eine Rechnung zu schreiben ist. Als ich Ihn dann fragte ob er was über Kleinbetragsrechnung weiss...., nur Schulterzucken.
Also eigentlich Ohne Worte!!!
#1
Nimm den 2 Teil des Textes nicht persönlich, aber es passte hier so schön rein.
Gruß Mask
das "Problem" ist das ich inzwischen Gewinn mache, und das für mein Nebengewerbe nicht gerade wenig. Liegt aktuell so bei knapp 30000€ im Jahr.
Hab vor, nochmals eine etwas größere Einlage für Investitionen zu machen, und dann über die daraus resultierenden Abschreibungen meine Steuerlast zu senken. Wenn ich das Geld privat bei seite habe, brauch ich ja den Banken das nicht über die Zinsen in den Rachen zu schmeissen.
Hab vor, nochmals eine etwas größere Einlage für Investitionen zu machen, und dann über die daraus resultierenden Abschreibungen meine Steuerlast zu senken. Wenn ich das Geld privat bei seite habe, brauch ich ja den Banken das nicht über die Zinsen in den Rachen zu schmeissen.
Entnahmen sind keine Einnahmen im privaten Bereich (Einlagen sind ja auch keine verluste bzw. Ausgaben).
Wenn Einlage verzinst an GBR, dann sind die Zinsen Sonderbetriebseinnahmen bei GBR-Gesellschafter, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im privaten Bereich.
Die Einlagen und Entnahmen sind wie gepostet Vermögensneutral.
Wenn Einlage verzinst an GBR, dann sind die Zinsen Sonderbetriebseinnahmen bei GBR-Gesellschafter, keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im privaten Bereich.
Die Einlagen und Entnahmen sind wie gepostet Vermögensneutral.
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