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    Barabhebung und Finanzamt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.11.03 12:56:05 von
    neuester Beitrag 22.11.03 12:13:03 von
    Beiträge: 12
    ID: 798.158
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      schrieb am 21.11.03 12:56:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Mich würde interessieren ob das Finanzamt nach dem Verbleib von Geldern bei Privatpersonen ohne Gewerbe etc. fragen darf.

      Angenommen ich hebe (als Privatperson) 20 TEuro von meinem Girokonto ab, kann dann das FA von mir verlangen nachzuweisen wie ich die Kohle verbraten habe?

      Angeblich - die Leute reden manchmal viel Müll - ist dies einer Bekannten passiert. Hat sich sowas in der Größenordnung abgehoben, sich wegen der Geldwäschebestimmungen ausgewiesen und hat ein Vierteljahr später einen Schriebs im Briefkasten wo sie aufgefordert wird den Verbleib des Geldes nachzuweisen.
      Ob das stimmt weiss ich NICHT. So wurde es jedenfalls erzählt.

      Wäre nett wenn da jemand was zu sagen könnte.

      Danke,
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 13:19:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ichsag nix dazu
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 13:19:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      es kommt wohl immer auf die vorgeschichte darauf an.
      aber "saubere weste" angenommen, bist du immer noch ein freier mensch in unserem land ohne beweispflicht.
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 13:44:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei einer Abhebung vom eigenen Konto spielt das Geldwäschegesetz nun überhaupt keine Rolle.
      Nur wenn Du bei einer fremden Bank die Kohle auf ein neues Konto einzahlen willst, oder auf ein Konto was Dir nicht gehört, musst Du Dich legitimieren.
      Das Finanzamt kann nach der Herkunft des Geldes, aber nicht danach fragen, was du damit gemacht hast.
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 15:04:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Doch, doch, fragen kann das Finanzamt.
      Die können viel wenn der tag lang ist.
      Aber keine Bank macht eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz bei Abhebungen, nur bei Einzahlungen.
      Also ist die Anfrage, wenn diese vorliegt, aufgrund anderer Unterlagen als einer Meldung einer Bank, ergangen (was ich aber nicht glaube).

      Egal, als Antwort würde ich eine kurze Notiz vorschlagen.
      Inhalt: Das Geld habe ich versoffen und verspielt sowie (Damen) für mir namentlich unbekannte Callboys
      (Herren) verhurt
      ausgegeben.
      Bisschen Spass muss sein.

      :yawn:

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      Avatar
      schrieb am 21.11.03 15:15:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Quatsch, es ist zwar schlimm geworden in D, aber soweit isses noch nicht: Keiner muß Auskunft geben, was er als Privatmann mit seinem Geld macht. Theoretisch geht man mit 20000€ ins Kasino, setzt auf Rot, es kommt Schwarz und weg is die Kohle.
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 17:07:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das glaubst Du aber auch nur!!!!

      1. Der Fiskus ist (leider) nicht doof!

      2. Du vergisst die scharfe Geldwäsche Gesetzgebung.

      3. Der Fiskus hat schon immer solche Angaben überprüft - und mancher hat sich gewundert, was alles über ihn bekannt wurde.

      4. Natürlich gelten die Geldwäsche Regeln auch bei Einzahlung aufs EIGENE Konto sowie bei Auszahlungen (Jürgen W. M..mann)

      5. Die Mitwirkungspflicht des Steuerzahlers lt A.O. verlangt eine Antwort.

      6. Eine unscharfe -wenig spezifizierte- Antwort (teurer Lebensstil mit Dame wegen MidLifeKrise) ist wohl das Beste.

      Nur mit dem Kasino wäre ich vorsichtig.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 22:36:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1, ich habe noch nie gelesen oder gehört, daß das Finanzamt nach dem Verbleib einer großen Barabhebung gefragt hat. Vielleicht bringt deine Bekannte etwas durcheinander.

      Wer Arbeitslosenhilfe beantragt, muß sein Vermögen von vor einem Jahr angeben. Wenn sich da eine Lücke auftut, wird vom Arbeitsamt gefragt, wofür das Geld verwendet wurde.
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 09:33:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Morgen!

      Vielen Dank für eure Meinungen dazu.
      Wie gesagt, ich weiss nicht ob die Story stimmt, mich hätte es nur mal interessiert - wäre in meinen Augen schon ein starkes Stück.
      Aber dem ist nicht so.
      Danke nochmals und ein schönes WE!

      Arisaka
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 10:11:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ws soll ja auch in Österreich auch Casinos geben, oder? Ausserdem hat ein "Wellnessurlaub" in Österreich nicht nur Nachteile für den Geldbeutel, gelle... :D
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 11:14:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Tja, nur dass ich mir als normaler Arbeitnehmer sowas nicht leisten kann :)

      A.
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 12:13:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10

      Dem Wohnsitzfinanzamt ist es seit Schengen völlig egal, ob es die Auskunft im Amtswege direkt vom zuständigen FA des dt. Kasinos oder dem zuständigen FA des österr. Kasinos erbittet.

      Merke: Die Amtshilfe ist "leider" auch nicht mehr was sie mal war, nämlich jetzt direkt (ausländisches EG Finanzamt als ausführendes Organ direkt vom inländischen ansprechbar) !

      Hittfeld


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