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    Störische Versicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.03 17:58:50 von
    neuester Beitrag 28.11.03 19:26:57 von
    Beiträge: 16
    ID: 800.150
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      schrieb am 28.11.03 17:58:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich hatte im Sommer einen Autounfall, dessen Folgen sich bis
      heute hinziehen:

      Der Unfallgegner hatte einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen
      den er sich gewehrt hat. Im Gerichtsverfahren zu der Sache
      wurde er zu einem Bußgeld und den Verfahrenskosten verurteilt.

      Vor dem Gerichtsverfahren hatte mir die gegnerische
      Versicherung eine Mitschuld von 50% unterstellt und mir die
      Hälfte meines Schadens überwiesen. Meine Versicherung hat an
      den Unfallgegner keinerlei Zahlungen getätigt.

      Nach dem Gerichtsurteil will ich jetzt von der Versicherung
      selbstverständlich die restliche Summe forden. Die weißt
      allerdings alles zurück, mit dem Hinweis, dass das Urteil nur
      strafrechtliche Relevanz und keine zivilrechtliche hätte.

      Muss ich jetzt extra noch einmal klagen, obwohl Polizei,
      Staatsanwaltschaft, der Richter und meine Versicherung (ohne
      Einspruch des Unfallgegners, also der auch) die Schuldfrage
      eindeutig sieht? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?

      Besten Dank im Vorraus!
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:02:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hab schwer den Verdacht, dass du noch nicht bei einem Anwalt warst. Der hätte das nämlich schon längst für dich erledigt.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:04:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du eine KFZ-Rechtschutz-Vers. hast... nicht lange fackeln.... Rechtsanwalt!

      Die Versicherung wird dich solange hinhalten wie sie kann, der Anwalt kann da wenigsten Fristen setzen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:05:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2
      Richtig, war ich noch nicht.
      Habe keine Rechtsschutz und warte damit daher immer...
      wahrscheinlich zu lange!?

      Aber wie erledigt der das? Kann man das nicht selber ;)
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:07:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Frist ist gut,
      habe bei der Versicherung ja angerufen und der Sachbearbeiter
      hat mir klar gesagt, dass ich klagen müßte um das Geld zu sehen.

      Den sollte man mal anschwärzen bei seinen Chefs, entstehen doch
      nur weitere Kosten für die...

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      schrieb am 28.11.03 18:13:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:13:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ups, hab ja den Threadtitel etwas schnell geschrieben ;)
      bin wohl zu sauer!
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:21:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6
      Danke, hätte mir wohl wirklich eher einen Anwalt holen sollen.
      Aber habe Angst (auch wenn die Chance sehr klein ist), dass ich
      doch zu einer Mitschuld verurteilt werde, und das kann ohne
      Rechtsschutz ja auch wieder einiges Kosten, Anwälte sind nicht billig...
      Aber bei dem Link war ein guter Tipp zu Nutzungsausfall, dass werd ich jetzt erst mal noch drauffrechnen ;)

      Werde ich den um einen weiteren Prozess nicht zumkommen?
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:29:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      das Problem ist doch einfach wenn versucht an der falschen Stelle zu sparen !
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:30:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Werd am Montag direkt zum Anwalt!

      Aber was denkt ihr, kann der das ohne Prozess regeln?
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:45:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Orkati,

      ich kann es ja (gerade noch) verstehen, wenn jemand KEINE RS-Versicherung hat.

      Wenn man Dir aber einen Link gibt, dann solltest Du den wenigstens lesen, bevor Du weiter rumheulst, ob Du nun prozessieren musst oder nicht. Du mußt! Wie sonst willst Du zu Deinem Recht kommen, wenn Dir ALLE, einschließlich der gegnerischen Versicherung, Dir das sagen UND sogar begründen?

      Nun denn:

      Mach einen Termin bei einem auf Verkehrsrecht(!) spezialisierten Rechtsanwalt aus. Geh hin, schildere die Angelegenheit kurz und präzise und erkläre sofort, daß Du KEINE RS hast und frage ZUERST was das alles denn kosten könnte - es kostet weniger als Du denkst, und wenn Du nicht denken willst, dann google vorher nach PROZESSKOSTENRECHNER und Du weißt es!

      Wenn DU klagst, dann kannst Du nicht zu einer Mitschuld verurteilt werden. Allerhöchstens kann Deine Klage ganz oder teilweise abgewiesen werden, Du zahlst die Kosten (die Dir vorher exakt bekannt sind), und das war`s. Bevor die Kosten eskalieren (Hinzuziehung eines Sachverständigen z.B.) kannst Du jederzeit die Klage fallenlassen. Aber ein GUTER Rechtsanwalt wird Dich über das Risiko VORHER aufklären - er hat nämlich normalerweise keine Lust, sich wegen ein paar Euro Honorar allzuweit aus dem Fenster zu lehnen.

      Wenn der Gegner bereits ein Bußgeld nicht abwehren konnte, dann sieht`s doch gar nicht so schlecht aus?
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:54:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Brokateur

      Man sind wir etwas gereizt?

      Kann ja sein, dass ich nicht ganz klug gehandelt habe, aber
      solange ich mich im Recht sehe und fast alle anderen das auch,
      sehe ich eigentlich keinen Grund auch noch einen Anwalt zu
      holen.

      Klipp und klar gesagt, dass ich prozessieren muss, hat mir nur
      die gegnerische Versicherung gesagt! Was dahintersteckt wird
      wohl jeder verstehen: Einschüchterung und Hinhalten.

      Ob die sich wirklich auf eine Klage inelassen steht noch
      offen, und da wollte ich nur ein wenig Hilfe und Erfahrungswerte
      hier bekommen, ob die "den Schwanz einziehen" werden und wie
      man dies (ggf. auch ohne Anwalt erreichen könnte).

      Ich bitte vielmals um Entschuldigung!!!
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 19:05:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,2005581,00.html


      ...um wieviel kohle geht´s überhaupt ?
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 19:06:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich bin nicht gereizt, wenn jemand keine Ahnung hat und fragt. Ich schüttle nur den Kopf, wenn jemand fragt, eine oder wie hier sogar mehrere erkennbar vernünftige Antworten kriegt und trotzdem weiterjammert. Was willst Du denn eigentlich hören? Halbstarkensprüche wie `Gib`s ihm!" etwa?

      Ob die sich wirklich auf eine Klage inelassen ...
      Also ich hab` meine Prozessgegner noch nie gefragt, ob sie so nett wären und sich verklagen ließen :laugh:

      ob die " den Schwanz einziehen" werden
      Warum sollten sie? Wie um alles in der Welt kommst Du denn da drauf, wenn die Dir nach Deiner eigenen Aussage klipp & klar erklären, Du sollst sie halt verklagen?

      Ein letzer Rat: Entschuldige Dich nicht, geh` zum RA Deines Vertrauens.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 19:22:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich will halt einfach nur wissen, ob die Möglichkeit besteht,
      das die Versicherung nach einer Klageandrohung ohne Prozess zahlt...
      und dies ggf. auch ohne Anwalt.

      Wenn ich mir überlege, wieviel unnötige Kosten durch diesen
      ganzen Mist entstanden sind und noch entstehen werden. Nicht mir, aber der Versicherung.
      Nichts gegen Anwälte, aber die werden bezahlt und das von uns.
      Möchte nicht wissen, wieviel billiger unsere Haftpflichten
      wären, wenn nicht alle sofort zum Anwalt rennen würden!

      Die Summe ist nicht wirklich viel: 750 Euro (100% ergo 1500 Euro)
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 19:26:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13
      Guter Link dieser "Ombudsmann" nur leider:

      "Ein Versicherter kann den Ombudsmann nur im Streitfall gegen
      seine eigene Versicherung anrufen. Der Geschädigte eines
      Autounfalls kann also kein Ombudsmann-Verfahren gegen die
      Kfz-Versicherung des Unfallgegners anstrengen."


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