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    Der Steuerhammer 2004 - Hosen runter Richtlinie 2003/48 EG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.04 14:50:23 von
    neuester Beitrag 17.01.04 22:36:37 von
    Beiträge: 26
    ID: 811.347
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      Avatar
      schrieb am 17.01.04 14:50:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auskunftserteilung

      §9 Automatische Auskunftserteilung

      1. Die Zahlstellen haben dem Bundesamt für Finanzen - BaFin bis zum 31.Mai des Jahres, das auf das Jahr folgt in dem die Zinsen oder Erträge oder der Gesamtbetrag des Erlöses aus der Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung den Gläubigern zufließen, die gemäß § 8 erhobenen Daten zu übermitteln.

      §8 Aufgabenbeschreibung der Zahlstellen und von dieser zu erteilende Auskünfte

      1. Identität und Wohnsitz des gemäß § 3 festgestellten wirtschaftlichen Eigentümers.

      2. Name und Anschrift der Zahlstelle

      3. Kontonummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder, in Ermangelung einer solchen, Kennzeichen der Forderung, aus der die Zinsen herrühren.

      4. den Gesamtbetrag der Zinsen oder Erträge und den Gesamtbetrag des Erlöses aus der Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung.



      ------------------------------------------------------------

      Damit ist man Orsen Wells ein Stück näher gerückt!

      Für alle Steuerunehrlichen, die es noch nicht begriffen haben kommt ein Strafverfahren dazu und für alle Steuerehrlichen meistens eine Steuernachzahlung.
      Manche werden sicherlich auch noch in einen Erklärungsnotstand kommen, besonders wenn
      das Wohnsitzfinanzamt aufgrund der
      Meldungen alte Zeiträume aufrollt (will - 10 Jahre).

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:20:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schreib doch mal in welchem Buch das steht...
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:23:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Orsen Wells :laugh: Meinst du etwa George Orwell :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:27:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:27:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Wallyonline

      Bundesrat Drucksache 832/03

      Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3 Juni 2003 im Bereich der Besteurung von Zinserträgen
      (Zinsinformationsverordnung- ZIV)

      war bis zum 01. Januar 2004 in nationales Recht umzusetzen.

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      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:31:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Orsen Welles is juut ;)
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:34:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Nurmalsozumgucken

      Ob Orsen Welles oder nicht.
      Deine Spekogewinne sollten angegeben werden:D

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:36:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      War doch nur Spass :)

      Gewinne? So was gibt es bei mir nicht :cry: :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:37:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      @epipoly
      Woher weisst Du daß er Speku-Gewinne hat?:confused:
      Bist Du ein Spion vom Finanzministerium? :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:39:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Naja bei meinen Verlusten muss ich mir keine Gedanen machen ;)
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:39:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Gedanken :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:40:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      @wallyonline

      Den Abgleich mit deiner Erklärung kann dein Wohnsitzfinanzamt auch vornehmen per EDV.

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:43:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Gut zu wissen ;)
      Have a nice weekend :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:44:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Einfach drauf ankommen lassen ! Jetzt nur keine Panik wie bei den Haushaltshilfen die nicht gemeldet sind.
      Viel passieren kann ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:47:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      :laugh: Das würde ich aber anders sehen.

      Da werden einige noch glühende Backen bekommen.
      Wir werden hier eben alle zunehmend eine durchsichtige Nummer - gem. Personen-Id-Nummer, die ja eingeführt wird.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:47:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Mr.Minze

      Keine Panik ist gut!
      Bei einer schnellen Selbstanzeige vielleicht.
      Ansonsten ist man in der Mühle drin mit allen Konsequenzen!

      Gruß epipoly
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 15:49:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Keine Panik sagen meist diejenigen, die anschliessend die grösste Panik haben .
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 16:54:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hängt natürlich von der Höhe der hinterzogenen Steuern, den zu erwartenden Tagessätzen und vom Einkommen ab.
      Für kleine Fische sicherlich kein Problem-aber...für den Rest.
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 17:20:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Diese Verordnung führt doch eigentlich die Argumentation im
      z.Zt. beim BGH anhängigen Verfahren bezüglich der "Dummen-
      steuer" ad absurdum.

      Bin mal gespannt wie das ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 17:36:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Fahnder sind mit Rücksicht auf das zu erwartende Urteil bisher nur zurückgehalten worden.
      :p
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 18:24:12
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #19: Das Verfahren, das du wohl meinst, ist nicht beim BGH, sondern beim BVerfG anhängig, und zwar unter dem Aktenzeichen 2 BvL 17/02
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 18:27:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Leute ich weiss gar nicht was ihr habt: Eure Lohneinkünfte werden ja auch gemeldet bzw. direkt abgeführt, warum soll das bei den Kapitaleinkünften anders sein ;)
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 18:39:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo,

      ich hab mir die Drucksache mal angesehen. Möglicherweise ist hier nicht jedem der §7 dieser Verordnung bekannt (mir war er`s nicht, und so ein generelles Ende des "Bankgeheimnisses" hätte doch für mehr Wind im Blätterwald sorgen muessen):
      §7
      "Diese Verordnung gilt für Zinszahlungen einer inländischen Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben."

      Oma`s Notgroschen bei der Kreissparkasse oder das Depot bei Consors ist also nicht betroffen...

      Dasvirus
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 20:21:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das war die erste kompetente Antwort hier :laugh:
      Bravo:cool:
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 20:23:29
      Beitrag Nr. 25 ()
      Da wär ich mir nicht so sicher - !!:cool:

      Warten wir es ab, wir werden sehen !:D
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 22:36:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      @dasvirus1

      Immer kurz:D nach dem Jahreswechsel werden die steuerlichen Ostereier:laugh: gesucht.

      Dieses Jahr hat der steuerliche:D Osterhase sie besonders gut versteckt:rolleyes:


      Gruß epipoly


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