Anlage KSO ausfüllen ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.02.04 17:02:16 von
neuester Beitrag 14.02.04 21:00:31 von
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Hallo,
sollte man eigentlich wenn man unterhalb des Freibetrages bleibt trotzdem die Anlage KSO ausfüllen wenn man verschiedene Aktienfonds besitzt oder ist das eher nachteilig ? Wie sieht es aus wenn ich dann irgendwann über dem Freibetrag liege und dann meine Angaben
in der KSO mache. Wird dann das Finanzamt misstrauisch und macht eventuell irgenwelche Nachforschungen ?
Danke für einen Rat.
Gruß Lupo
sollte man eigentlich wenn man unterhalb des Freibetrages bleibt trotzdem die Anlage KSO ausfüllen wenn man verschiedene Aktienfonds besitzt oder ist das eher nachteilig ? Wie sieht es aus wenn ich dann irgendwann über dem Freibetrag liege und dann meine Angaben
in der KSO mache. Wird dann das Finanzamt misstrauisch und macht eventuell irgenwelche Nachforschungen ?
Danke für einen Rat.
Gruß Lupo
Sobald Du Angaben machst, kommt die Frage nach den Vorjahren (in denen Du keine gemacht hast). Das könnte man beinahe als Automatismus bezeichnen. Da gibt es sicherlich eine Verwaltungsanweisung in den F-ämtern
@Lupo
Du brauchst die Angaben nicht machen, wenn unter Freibetrag (KSO heißt übrigens seit 2-3 Jahren KAP).
Wenn Du in der Tat unterm Freibetrag liegst und auch sonst alles ok ist, hast Du ja auch von etwaigen Nachforschungen nichts zu befürchten.
Der Unterschied zwischen unter Freibetrag und über Freibetrag wird ja dann nicht gleich in die Tausende gehen.
Du brauchst die Angaben nicht machen, wenn unter Freibetrag (KSO heißt übrigens seit 2-3 Jahren KAP).
Wenn Du in der Tat unterm Freibetrag liegst und auch sonst alles ok ist, hast Du ja auch von etwaigen Nachforschungen nichts zu befürchten.
Der Unterschied zwischen unter Freibetrag und über Freibetrag wird ja dann nicht gleich in die Tausende gehen.
Wenn du unterhalb des Freibetrags liegst, besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP (so heißt sie inzwischen; die frühere Anlage KSO wurde auf die Anlagen KAP und SO aufgeteilt). Es besteht auch keine Veranlassung dazu.
Wenn du den Freibetrag überschreitest, musst du die Anlage KAP abgeben, dies führt aber nicht dazu, dass deine früheren Angaben angezweifelt werden. Eine derartige Verwaltungsanweisung gibt es nicht.
Wenn du den Freibetrag überschreitest, musst du die Anlage KAP abgeben, dies führt aber nicht dazu, dass deine früheren Angaben angezweifelt werden. Eine derartige Verwaltungsanweisung gibt es nicht.
#4 die Angaben werden natürlich nicht angezweifelt, aber in einer nicht unerheblichen Anzahlen von Vorgängen werden Unterlagen zumindest der letzten 2 Jahre angefordert. Ich spreche für den Grossraum Stuttgart.
Es soll ja auch interne Verwaltungsanweisungen geben.
Es soll ja auch interne Verwaltungsanweisungen geben.
Nach dem Gesetz muss die Anlage KAP nicht abgegeben werden, wenn die Einkünfte unter dem Freibetrag liegen. Es kann dem Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil gereichen, wenn er sich an das Gesetz hält. Der Zweck der Freibeträge würde unterlaufen, wenn man in jedem Fall die Anlage KAP verlangen würde. Ich bleibe bei meiner Darstellung.
#6 die Darstellung ist natürlich korrekt.
Meine Aussage bezieht sich ausschl. auf die Fragestellung, ob bei erstmaliger Einreichung der KAP mit einer Nachfrage seitens des FA bezgl. der Vorjahre gerechnet werden muss.
Meine Aussage bezieht sich ausschl. auf die Fragestellung, ob bei erstmaliger Einreichung der KAP mit einer Nachfrage seitens des FA bezgl. der Vorjahre gerechnet werden muss.
Bei mir wechselt das, mal gebe ich ab, mal nicht. Es kamen nie Nachfragen.
Wenn eine Nachfrage kommt, kann man ja zurück schreiben, dass die Einkünfte in den Vorjahren unter dem Freibetrag lagen. Das dürfte ausreichen.
In der Praxis hat sich genau diese Vorgehensweise bewährt: Also nicht wie im Schreiben des FA meist gefordert die Höhe anzugeben, sondern nur darauf hinweisen, dass der Freibetrag nicht überschritten wurde.
bezieht bei euren prognosen des finanzamtlichen verhaltens doch mal die möglichkeit ein,dass es auch dort leute geben könnte,die mitdenken.selbst ohne vw-anweisung.
d.h. wenn ihr plötzlich 50.000 euro zinseinkünfte aus 1 mio angebt,vorher aber nie etwas hattet,könnte es zu einer nachfrage kommen.
m.a.w. man wird bei auffälligkeiten,ungereimtheiten,plötzlich hohen beträgen usw usw anfragen.
aber kaum,wenn einer erstmals 3000 euro spekugewinne hat.
rechnet einfach mit nachfragen,wenn ihr sie selbst auch haben würdet.
d.h. wenn ihr plötzlich 50.000 euro zinseinkünfte aus 1 mio angebt,vorher aber nie etwas hattet,könnte es zu einer nachfrage kommen.
m.a.w. man wird bei auffälligkeiten,ungereimtheiten,plötzlich hohen beträgen usw usw anfragen.
aber kaum,wenn einer erstmals 3000 euro spekugewinne hat.
rechnet einfach mit nachfragen,wenn ihr sie selbst auch haben würdet.
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