MLP - Umsatzsteuer nach BHF V R5/03? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.03.04 11:29:16 von
neuester Beitrag 16.08.04 16:25:44 von
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@all
Auf Seite 18 der Financial Times Deutschland vom 2. März findet sich ein interessanter Artikel über die mögliche
UMSATZSTEUERPFLICHT
nach einem Urteil des BFH unter dem Aktenzeichen V R5/03.
Betroffen sein könnten Vermittler von Vertrieben wie AWD, MLP (Loyas? ) bzgl. der Vermittlung von
Versicherungen (Fopo?)
Krediten
Grundstücken
Fonds
Beteiligungen
Quelle: www.ftd.de
Jetzt auch noch ein mögliches Umsatzssteuerproblem?
Viele Grüße - interna
Auf Seite 18 der Financial Times Deutschland vom 2. März findet sich ein interessanter Artikel über die mögliche
UMSATZSTEUERPFLICHT
nach einem Urteil des BFH unter dem Aktenzeichen V R5/03.
Betroffen sein könnten Vermittler von Vertrieben wie AWD, MLP (Loyas? ) bzgl. der Vermittlung von
Versicherungen (Fopo?)
Krediten
Grundstücken
Fonds
Beteiligungen
Quelle: www.ftd.de
Jetzt auch noch ein mögliches Umsatzssteuerproblem?
Viele Grüße - interna
Urteil BFH vom 09.10.2003. Upsss... gilt nicht mehr für mich.
FL
FL
Filialleiter,
mich auch nicht!
mich auch nicht!
Ich habe gerade mal mit meinem Steuerberater telefoniert.
Er meint, daß der Steuerpflichtigen durch eine Umsatzsteuerpflicht andereseits vorsteuerabzugsberechtigt wird und sich das ganze somit wieder relativiert.
Puhh...ich muß noch 2002 & 2003 machen...
FL
Er meint, daß der Steuerpflichtigen durch eine Umsatzsteuerpflicht andereseits vorsteuerabzugsberechtigt wird und sich das ganze somit wieder relativiert.
Puhh...ich muß noch 2002 & 2003 machen...
FL
Wenn Du Hilfe benötigst: Boardmail!
Bei mir wären nur die Steuern vor 2000 relevant!
Nun, auch 5% von den Gesamteinnahmen (nach Verrechnung) wären schon unangenehm.
Kläre das doch mal mit Deinem "Ex"-Arbeitgeber ab.
Grüße
Das ist ja interessant interna.
Bisher stellt meine Geschäftsstelle mir die Telefonkosten ohne Mehrwertsteuerausweis in Rechnung. Auch bei den Reisekosten als GL bin ich mir sehr unsicher, ob ich die Umsatzsteuer nachweisen könnte.
Könnte es sein, dass MLP auch mit den "Nicht ausgewiesenen Umsatzsteuern" ein "Geschäft" macht?
Bisher stellt meine Geschäftsstelle mir die Telefonkosten ohne Mehrwertsteuerausweis in Rechnung. Auch bei den Reisekosten als GL bin ich mir sehr unsicher, ob ich die Umsatzsteuer nachweisen könnte.
Könnte es sein, dass MLP auch mit den "Nicht ausgewiesenen Umsatzsteuern" ein "Geschäft" macht?
AWD Geschäftsstellen stellen i.d.R. Umsatzsteuer bei Bürokosten in Rechnung, bei Reise- und Verpflegungskosten nicht.
FL
FL
#6 polenfluechtling
Interessanter Hinweis. Das habe ich dankend aufgenommen und vorab mit meinen alten Abrechnungen überprüft.
Uups, neben möglichen (!) Umsatzsteuerbelastungen für Berater auch ein möglicher (!) Umsatzsteuerbetrug (denn bei mir wurde auch keine Mehrwersteuer ausgewiesen) bei MLP?
Betrug?
BETRUG?
Tja, wen das wohl interessieren könnte (außer USW)?!
Grüße
Interessanter Hinweis. Das habe ich dankend aufgenommen und vorab mit meinen alten Abrechnungen überprüft.
Uups, neben möglichen (!) Umsatzsteuerbelastungen für Berater auch ein möglicher (!) Umsatzsteuerbetrug (denn bei mir wurde auch keine Mehrwersteuer ausgewiesen) bei MLP?
Betrug?
BETRUG?
Tja, wen das wohl interessieren könnte (außer USW)?!
Grüße
@interna
Geht das etwas genauer? Auf den aktuellen Artikel habe ich - wie wohl die meisten Poster hier keinen Zugriff.
Grüße
b.
Geht das etwas genauer? Auf den aktuellen Artikel habe ich - wie wohl die meisten Poster hier keinen Zugriff.
Grüße
b.
Zur USt
So leid es mir tut, muß ich hier doch (allerdings als ssteuerrechtl. Laie!) eine Lanze für MLP brechen:
Nichtausweis der USt bei eigener NICHT-USt-Pflicht u. -veranlagung und selbiges beim Empfänger ist sicher KEIN Betrug!
Wer genau hinsieht:
Für USt-pflichtige Leistungen wie Honorare (z.B. auch Beratungsgebühr bei Fonds!) wurde sehr wohl die USt ausgewiesen. Einziges Manko wäre, daß ein Berater, der seine Umsätze in USt-pflichtige u. -freie aufteilt für z.B. Telefon etc. keine anteilige Vorsteuer ohne separaten Ausweis geltend machen kann. Die müßte er sich vom MLP-Rechnungswesen nachliefern lassen (ob es das in der Vergangenheit unterm Dachdecker B. konnte????).
Viele Grüße
B.
So leid es mir tut, muß ich hier doch (allerdings als ssteuerrechtl. Laie!) eine Lanze für MLP brechen:
Nichtausweis der USt bei eigener NICHT-USt-Pflicht u. -veranlagung und selbiges beim Empfänger ist sicher KEIN Betrug!
Wer genau hinsieht:
Für USt-pflichtige Leistungen wie Honorare (z.B. auch Beratungsgebühr bei Fonds!) wurde sehr wohl die USt ausgewiesen. Einziges Manko wäre, daß ein Berater, der seine Umsätze in USt-pflichtige u. -freie aufteilt für z.B. Telefon etc. keine anteilige Vorsteuer ohne separaten Ausweis geltend machen kann. Die müßte er sich vom MLP-Rechnungswesen nachliefern lassen (ob es das in der Vergangenheit unterm Dachdecker B. konnte????).
Viele Grüße
B.
Die Frage ist doch, zieht MLP bei Kosten wie Kaffee, Hotel etc. die Vorsteuer oder zumindest einen Teil der Vorsteuer entsprechend der Umsatzsteuerpflicht?
Falls ja, müßten auch die an die Berater weiter gegebenen Kosten mit Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
Falls ja, müßten auch die an die Berater weiter gegebenen Kosten mit Umsatzsteuer ausgewiesen sein.
#10 beobachter1
Der ehemalige Leiter des Rechnungswesens Bc, hat am 23.04. Geburtstag und angeblich immer noch einen Beratervertrag bei MLP. Der Dachdecker konnte immer alles, was Dr. Termühlen wollte.
Ich glaube interna wollte wissen ob mlp die Vorsteuer vom Finanzamt kassiert hat, aber trotzdem den Betrag incl. der Vorsteuer den Beratern in Rechnung stellt. Zuerst stellt man den Beratern 116% in Rechnung und dann kassiert man noch 16% vom Finanzamt zurück. Das wäre dreist.
Der ehemalige Leiter des Rechnungswesens Bc, hat am 23.04. Geburtstag und angeblich immer noch einen Beratervertrag bei MLP. Der Dachdecker konnte immer alles, was Dr. Termühlen wollte.
Ich glaube interna wollte wissen ob mlp die Vorsteuer vom Finanzamt kassiert hat, aber trotzdem den Betrag incl. der Vorsteuer den Beratern in Rechnung stellt. Zuerst stellt man den Beratern 116% in Rechnung und dann kassiert man noch 16% vom Finanzamt zurück. Das wäre dreist.
Rex03, Boddhisatva, sonstige Juristen bitte erklärt mir die Konsequenzen für meine Vermittlungstätigkeit, wenn MLP mir meine Provision für Kreditvermittlungen ohne Mwst. verprovisioniert hat.
Die Kreditvermittlungsverträge wurden immer zwischen der AG und dem Kunden geschlossen.
Habe ich ein Problem oder MLP?
BFH: Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung nur bei Erbringung der Leistung an eine Partei des Kreditvertrags
-----
Leitsatz des Gerichts:
Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.
BFH, Urt. v. 9.10.2003 – V R 5/03 (FG Cottbus), ZIP 2004, 259
http://www.rws-verlag.de/zbbdat/urteile/Urt04_02f/5r503.htm
Die Kreditvermittlungsverträge wurden immer zwischen der AG und dem Kunden geschlossen.
Habe ich ein Problem oder MLP?
BFH: Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung nur bei Erbringung der Leistung an eine Partei des Kreditvertrags
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Leitsatz des Gerichts:
Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.
BFH, Urt. v. 9.10.2003 – V R 5/03 (FG Cottbus), ZIP 2004, 259
http://www.rws-verlag.de/zbbdat/urteile/Urt04_02f/5r503.htm
@polenflechtling
Danke für die Info, werde ihm, der sich - wie bei allen Beratern - komischerweise immer nur zugunsten einer beatimmten Seite verrechnet hat (geniale EDV ) trotzdem NICHT gratulieren. Was berät er denn? Die o.g. tolle (Ver)rechnungspraxis?
Das mit der USt glaube ich wie schon gesagt nicht, weil das schon sehr, sehr viele JAhre so ist und nicht mal Rölffs&Co hätten so was durchgehen lassen (können). Außerdem hätte das der blindeste Betriebsprüfer in dem Zeitraum bemerkt!
Gruß
B.
Warum muß ich hier eigentlich jetzt für MLP den advocatus diaboli abgeben? Hilfe, wo seid Ihr 34c, infotausch, sprinbocky usw.? Habt wo-Verbot? Computer gepfändet? Ohne Gegner machts echt keinen Spaß!
Danke für die Info, werde ihm, der sich - wie bei allen Beratern - komischerweise immer nur zugunsten einer beatimmten Seite verrechnet hat (geniale EDV ) trotzdem NICHT gratulieren. Was berät er denn? Die o.g. tolle (Ver)rechnungspraxis?
Das mit der USt glaube ich wie schon gesagt nicht, weil das schon sehr, sehr viele JAhre so ist und nicht mal Rölffs&Co hätten so was durchgehen lassen (können). Außerdem hätte das der blindeste Betriebsprüfer in dem Zeitraum bemerkt!
Gruß
B.
Warum muß ich hier eigentlich jetzt für MLP den advocatus diaboli abgeben? Hilfe, wo seid Ihr 34c, infotausch, sprinbocky usw.? Habt wo-Verbot? Computer gepfändet? Ohne Gegner machts echt keinen Spaß!
@polenfluechtling #10
Meinst Du, daß Finanzamt Mannheim interessiert sich für das Umsatzsteuerthema?
@beobachter1
Hm, ich weiß nicht, ob das Umsatzsteuerthema aufgefallen wäre. Erinnere Dich bitte daran, daß die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet wurden.
Bsp:
Provisionseinnahmen: 5.000 €
MLP-Ausgaben: 1.000 € (zzgl. MWST) = 1.160 €
Dir wurden dann 5.000 € - 1.160 € = 3.840 € ausgezahlt
Für die Buchhaltung bei MLP könnte das bedeutet haben:
- 5.000 € wegen Provisionen
+ 1.160 € wegen Kostenbeteiligung
und auf der anderen Seite
- 1.000 € wegen Kosten (eben Telefon, Notebook etc.)
- 160 € Vorsteuer !!!
Vorsicht, vorsicht, das ist nicht so leicht zu durchschauen, falls es denn "falsch" gelaufen sein sollte.
Grüße
interna
Meinst Du, daß Finanzamt Mannheim interessiert sich für das Umsatzsteuerthema?
@beobachter1
Hm, ich weiß nicht, ob das Umsatzsteuerthema aufgefallen wäre. Erinnere Dich bitte daran, daß die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet wurden.
Bsp:
Provisionseinnahmen: 5.000 €
MLP-Ausgaben: 1.000 € (zzgl. MWST) = 1.160 €
Dir wurden dann 5.000 € - 1.160 € = 3.840 € ausgezahlt
Für die Buchhaltung bei MLP könnte das bedeutet haben:
- 5.000 € wegen Provisionen
+ 1.160 € wegen Kostenbeteiligung
und auf der anderen Seite
- 1.000 € wegen Kosten (eben Telefon, Notebook etc.)
- 160 € Vorsteuer !!!
Vorsicht, vorsicht, das ist nicht so leicht zu durchschauen, falls es denn "falsch" gelaufen sein sollte.
Grüße
interna
Sehr interessant: falsche Zurechnung Verursachergerechter Umsatzsteuer.
FL
FL
@interna
Nochmals:
Wurde meines Wissens IMMER so gehandelt; macht auch Sinn bei sagen wir mindestens 95% umsatzsteuerfreie Einnahmen!
Zum Auffallen:
Probiers aus in deiner Steuererklärung bzw. USt-Erklärung: Gib an: Gezahlte Vorsteuer sagen wir mal 10.000.- € Vereinnahmte USt 500.- €, und schau mal wieviele Monate (max. Jahre) es dauert bis ein Prüfer kommt! Dann nimm das Ganze mal 100 um in die Größenordnung MLP zu kommen und bei monatl. USt-Meldung in der Weise, dauert es garantiert nicht die bereits verstrichenen Jahrzehnte!
Wir sprechen hier ja nicht von irgendeiner kleinen Bilanzposition, die schon mal übersehen wird, sondern von der monatl. abzugebenden USt-Meldung!
Gruß
b.
Nochmals:
Wurde meines Wissens IMMER so gehandelt; macht auch Sinn bei sagen wir mindestens 95% umsatzsteuerfreie Einnahmen!
Zum Auffallen:
Probiers aus in deiner Steuererklärung bzw. USt-Erklärung: Gib an: Gezahlte Vorsteuer sagen wir mal 10.000.- € Vereinnahmte USt 500.- €, und schau mal wieviele Monate (max. Jahre) es dauert bis ein Prüfer kommt! Dann nimm das Ganze mal 100 um in die Größenordnung MLP zu kommen und bei monatl. USt-Meldung in der Weise, dauert es garantiert nicht die bereits verstrichenen Jahrzehnte!
Wir sprechen hier ja nicht von irgendeiner kleinen Bilanzposition, die schon mal übersehen wird, sondern von der monatl. abzugebenden USt-Meldung!
Gruß
b.
@beobachter1 #17
Wir sprechen mal in Ruhe darüber, wie man das so gestalten könnte, daß es auch einem WP nur nach besonderen Prüfungen auffiele.
Grüße
Wir sprechen mal in Ruhe darüber, wie man das so gestalten könnte, daß es auch einem WP nur nach besonderen Prüfungen auffiele.
Grüße
Nachtrag für alle:
Der Artikel aus der FTD hat einen ganz anderen Hintergrund als das mögliche MLP-Umsatzsteuer-Thema. Das sind zwei paar Schuhe (nur als Ergänzung, falls das keinem aufgefallen sein sollte).
Grüße
Der Artikel aus der FTD hat einen ganz anderen Hintergrund als das mögliche MLP-Umsatzsteuer-Thema. Das sind zwei paar Schuhe (nur als Ergänzung, falls das keinem aufgefallen sein sollte).
Grüße
2. Nachtrag
Das Finanzamt Mannheim scheint sich um die Sache bereits zu kümmern. Gut, dann wird sich aufklären, wie eine Provisionsabrechnung korrekterweise auszusehen hätte.
Grüße
Das Finanzamt Mannheim scheint sich um die Sache bereits zu kümmern. Gut, dann wird sich aufklären, wie eine Provisionsabrechnung korrekterweise auszusehen hätte.
Grüße
SG Dortmund 21.6.2004, S 22 RA 7/02
Selbständige Handelsvertreter können rentenversicherungspflichtig sein
Selbständige Handelsvertreter müssen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, wenn sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. So ist beispielsweise ein Handelsvertreter rentenversicherungspflichtig, wenn er zwar für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig wird, vertragliche Beziehungen aber nur mit einem Auftraggeber unterhält.
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist selbständiger Handelsvertreter. Er wandte sich gegen seine Heranziehung zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Er machte geltend, dass er zwar bei einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft (AWD) angestellt sei. Hier werde er aber für verschiedene Versicherungsgesellschaften tätig. So vermittle er zunächst die Erstellung einer privaten Wirtschaftsbilanz zwischen dem Kunden und dem AWD. Anschließend vermittle er dem Kunden Versicherungsverträge verschiedener Anbieter. Seine gegen die Rentenversicherungspflicht gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Die Gründe:
Der Kläger ist rentenversicherungspflichtig. Er ist bei der Vermittlung von Versicherungs-, Bauspar- und ähnlichen Verträgen zwar als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden. Er ist aber rentenversicherungspflichtig, weil er im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (AWD) tätig ist und keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Auftraggeber des Klägers sind nicht die Partnergesellschaften des AWD oder die betreuten Privatkunden, sondern allein der AWD. Dem Kläger stehen Provisionsansprüche nur gegenüber dem AWD entsprechend seiner Stufe im "Vergütungs- und Karriereplan" zu. Vertragliche Beziehungen zu den Partnergesellschaften unterhält der Kläger hingegen nicht. Zudem vermittelt der Kläger die private Wirtschaftsbilanz der Kunden gegen eine Schutzgebühr als Service des AWD, ohne selbst Vertragspartner des Mandanten zu werden.
Sind MLP Berater auch von diesem Urteil betroffen?
Selbständige Handelsvertreter können rentenversicherungspflichtig sein
Selbständige Handelsvertreter müssen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, wenn sie im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. So ist beispielsweise ein Handelsvertreter rentenversicherungspflichtig, wenn er zwar für mehrere Versicherungsgesellschaften tätig wird, vertragliche Beziehungen aber nur mit einem Auftraggeber unterhält.
Der Sachverhalt:
Der Kläger ist selbständiger Handelsvertreter. Er wandte sich gegen seine Heranziehung zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Er machte geltend, dass er zwar bei einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft (AWD) angestellt sei. Hier werde er aber für verschiedene Versicherungsgesellschaften tätig. So vermittle er zunächst die Erstellung einer privaten Wirtschaftsbilanz zwischen dem Kunden und dem AWD. Anschließend vermittle er dem Kunden Versicherungsverträge verschiedener Anbieter. Seine gegen die Rentenversicherungspflicht gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.
Die Gründe:
Der Kläger ist rentenversicherungspflichtig. Er ist bei der Vermittlung von Versicherungs-, Bauspar- und ähnlichen Verträgen zwar als selbständiger Handelsvertreter tätig geworden. Er ist aber rentenversicherungspflichtig, weil er im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber (AWD) tätig ist und keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Auftraggeber des Klägers sind nicht die Partnergesellschaften des AWD oder die betreuten Privatkunden, sondern allein der AWD. Dem Kläger stehen Provisionsansprüche nur gegenüber dem AWD entsprechend seiner Stufe im "Vergütungs- und Karriereplan" zu. Vertragliche Beziehungen zu den Partnergesellschaften unterhält der Kläger hingegen nicht. Zudem vermittelt der Kläger die private Wirtschaftsbilanz der Kunden gegen eine Schutzgebühr als Service des AWD, ohne selbst Vertragspartner des Mandanten zu werden.
Sind MLP Berater auch von diesem Urteil betroffen?
@hardfacts
MLP-Berater sind natürlich auch davon betroffen. Ausser denjenigen, die bereits vor dem 10.12.1998 über eine ausreichend hohe befreiende Lebens- oder Rentenversicherung verfügt haben und sich auf Antrag von der BfA-Versicherungspflicht befreien konnten.
Daher ist die Versicherungspflicht bereits allen Neueinsteigern bekannt und kein MLPler würde dagegen klagen. (soll aber auch nichts bedeuten, da der IQ der MLPler schließlich nur knapp über Raumtemperatur liegt - oder so ähnlich, siehe einen anderen thread)
Liebe Grüße
Greetchen
MLP-Berater sind natürlich auch davon betroffen. Ausser denjenigen, die bereits vor dem 10.12.1998 über eine ausreichend hohe befreiende Lebens- oder Rentenversicherung verfügt haben und sich auf Antrag von der BfA-Versicherungspflicht befreien konnten.
Daher ist die Versicherungspflicht bereits allen Neueinsteigern bekannt und kein MLPler würde dagegen klagen. (soll aber auch nichts bedeuten, da der IQ der MLPler schließlich nur knapp über Raumtemperatur liegt - oder so ähnlich, siehe einen anderen thread)
Liebe Grüße
Greetchen
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