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    Frage zu Freistellungsaufträgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.04 19:15:49 von
    neuester Beitrag 26.04.04 23:09:54 von
    Beiträge: 12
    ID: 849.935
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      Avatar
      schrieb am 21.04.04 19:15:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Melden Versicherer von Kapitallebensversicherungen und / oder Bausparkassen bei Vetragsabschluß oder später einen Freistellungsauftrag beim Bundesamt für Finanzen an :confused: auch ohne das man einen Freistellungsauftrag extra unterschreibt :confused:

      Oder wie kann es sein, daß das Bundesamt für Finanzen Freistellungsaufträge beim Arbeitsamt meldet, die schon 2 Jahre geschlossen sind :confused:

      Oder ist das Bundesamt für Finanzen nicht in der Lage ihre Daten zu aktualisieren :confused:

      Vielen Dank für Eure Hilfe :)

      Grüße :)
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 19:42:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused: :confused: :confused: Häääääh ??? Was für einen FSA sollen sie denn melden, wenn Du gar keinen gestellt (unterschrieben) hast ???? :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 21:23:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielleicht steht ja irgendwo im Kleingedruckten der Versicherung oder des Bausparvertrages, daß was an das Bundesamt für Finanzen gemeldet wird :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 09:01:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Morgen!!


      Bei BSV ist der FSA im Antrag bereits mit eingebaut!! Der wird mit dem Antrag somit unterschrieben. Ausser da steht nichts drin!! Die meisten achten darauf aber nicht und schon ist es passiert!!

      Gemeldet wird schon seit ein paar Jahren, ich denke ab dem Jahr 1999 oder ab 2004. Und die Meldung ans Arbeitsamt ist auch obligatorisch bei Beantragung zur ArbeitslosenHILFE!!


      Melden tun alle banken Bausparkassen und Lebensversicherer, wobei ich nicht verstehe warum ein FSA bei einer LV gestellt werden soll??
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 10:53:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4
      Kleiner Fehler: Gemeldet werden nicht mehr die Freistellungsaufträge, sondern die ZINSERTRÄGE (unabhängig davon, ob ein FSA gestellt wurde oder nicht !!!) ;)

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      Avatar
      schrieb am 22.04.04 15:22:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank, na dann haben wir doch des Räsels Lösung - die Bausparkasse und die Lebensversicherer melden :mad:

      Dieses SCHEISS Kleingedruckte :mad:
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 00:13:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe, seit es den schwachsinnigen Freistellungsauftrag gibt, Freistellungsaufträge über mehr als 50.000 Euro laufen.
      Kein Schwein merkt das oder beanstandet das gar.
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 00:15:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7
      Na dann viel Spass, wenn DU mal bei der nächsten Stichprobe dabei bist.... Da kannst Du für 10 Jahre nachzahlen !!!!
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 11:05:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5

      Ist nicht ganz richtig,es wird nur die Inanspruchnahme
      des FSA gemeldet. Wird kein FSA gestellt, werden auch
      keine Zinserträge gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 11:38:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Uuuups - stimmt !!! Fehler meinerseits.... :)
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 23:04:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8, lassmichrein,
      Glaubst du im Ernst, daß noch irgendeine Behörde für die Prüfung von Freistellungsaufträgen zuständig ist ?
      Der Ehrliche ist der Doofe, die Papierfetzen wandern auf den Müll !!!
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 23:09:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      lassmichrein,
      mach dir mal den Spaß und ruf beim Finanzamt an: "Ich habe versehentlich zu hohe Freistellungsbescheinigungen ausgefüllt".
      Nach 2 Tagen telefonieren wirst du keinen Ansprechpartner gefunden haben und entnervt aufgeben, weils einfach Keinen gibt, der den Schwachsinn sammelt oder gar "AUSWERTET"


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