Frage zu Freistellungsaufträgen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.04.04 19:15:49 von
neuester Beitrag 26.04.04 23:09:54 von
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ID: 849.935
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Melden Versicherer von Kapitallebensversicherungen und / oder Bausparkassen bei Vetragsabschluß oder später einen Freistellungsauftrag beim Bundesamt für Finanzen an auch ohne das man einen Freistellungsauftrag extra unterschreibt
Oder wie kann es sein, daß das Bundesamt für Finanzen Freistellungsaufträge beim Arbeitsamt meldet, die schon 2 Jahre geschlossen sind
Oder ist das Bundesamt für Finanzen nicht in der Lage ihre Daten zu aktualisieren
Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüße
Oder wie kann es sein, daß das Bundesamt für Finanzen Freistellungsaufträge beim Arbeitsamt meldet, die schon 2 Jahre geschlossen sind
Oder ist das Bundesamt für Finanzen nicht in der Lage ihre Daten zu aktualisieren
Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüße
Häääääh ??? Was für einen FSA sollen sie denn melden, wenn Du gar keinen gestellt (unterschrieben) hast ????
Vielleicht steht ja irgendwo im Kleingedruckten der Versicherung oder des Bausparvertrages, daß was an das Bundesamt für Finanzen gemeldet wird
Morgen!!
Bei BSV ist der FSA im Antrag bereits mit eingebaut!! Der wird mit dem Antrag somit unterschrieben. Ausser da steht nichts drin!! Die meisten achten darauf aber nicht und schon ist es passiert!!
Gemeldet wird schon seit ein paar Jahren, ich denke ab dem Jahr 1999 oder ab 2004. Und die Meldung ans Arbeitsamt ist auch obligatorisch bei Beantragung zur ArbeitslosenHILFE!!
Melden tun alle banken Bausparkassen und Lebensversicherer, wobei ich nicht verstehe warum ein FSA bei einer LV gestellt werden soll??
Bei BSV ist der FSA im Antrag bereits mit eingebaut!! Der wird mit dem Antrag somit unterschrieben. Ausser da steht nichts drin!! Die meisten achten darauf aber nicht und schon ist es passiert!!
Gemeldet wird schon seit ein paar Jahren, ich denke ab dem Jahr 1999 oder ab 2004. Und die Meldung ans Arbeitsamt ist auch obligatorisch bei Beantragung zur ArbeitslosenHILFE!!
Melden tun alle banken Bausparkassen und Lebensversicherer, wobei ich nicht verstehe warum ein FSA bei einer LV gestellt werden soll??
#4
Kleiner Fehler: Gemeldet werden nicht mehr die Freistellungsaufträge, sondern die ZINSERTRÄGE (unabhängig davon, ob ein FSA gestellt wurde oder nicht !!!)
Kleiner Fehler: Gemeldet werden nicht mehr die Freistellungsaufträge, sondern die ZINSERTRÄGE (unabhängig davon, ob ein FSA gestellt wurde oder nicht !!!)
Vielen Dank, na dann haben wir doch des Räsels Lösung - die Bausparkasse und die Lebensversicherer melden
Dieses SCHEISS Kleingedruckte
Dieses SCHEISS Kleingedruckte
Ich habe, seit es den schwachsinnigen Freistellungsauftrag gibt, Freistellungsaufträge über mehr als 50.000 Euro laufen.
Kein Schwein merkt das oder beanstandet das gar.
Kein Schwein merkt das oder beanstandet das gar.
#7
Na dann viel Spass, wenn DU mal bei der nächsten Stichprobe dabei bist.... Da kannst Du für 10 Jahre nachzahlen !!!!
Na dann viel Spass, wenn DU mal bei der nächsten Stichprobe dabei bist.... Da kannst Du für 10 Jahre nachzahlen !!!!
#5
Ist nicht ganz richtig,es wird nur die Inanspruchnahme
des FSA gemeldet. Wird kein FSA gestellt, werden auch
keine Zinserträge gemeldet.
Ist nicht ganz richtig,es wird nur die Inanspruchnahme
des FSA gemeldet. Wird kein FSA gestellt, werden auch
keine Zinserträge gemeldet.
#9
Uuuups - stimmt !!! Fehler meinerseits....
Uuuups - stimmt !!! Fehler meinerseits....
#8, lassmichrein,
Glaubst du im Ernst, daß noch irgendeine Behörde für die Prüfung von Freistellungsaufträgen zuständig ist ?
Der Ehrliche ist der Doofe, die Papierfetzen wandern auf den Müll !!!
Glaubst du im Ernst, daß noch irgendeine Behörde für die Prüfung von Freistellungsaufträgen zuständig ist ?
Der Ehrliche ist der Doofe, die Papierfetzen wandern auf den Müll !!!
lassmichrein,
mach dir mal den Spaß und ruf beim Finanzamt an: "Ich habe versehentlich zu hohe Freistellungsbescheinigungen ausgefüllt".
Nach 2 Tagen telefonieren wirst du keinen Ansprechpartner gefunden haben und entnervt aufgeben, weils einfach Keinen gibt, der den Schwachsinn sammelt oder gar "AUSWERTET"
mach dir mal den Spaß und ruf beim Finanzamt an: "Ich habe versehentlich zu hohe Freistellungsbescheinigungen ausgefüllt".
Nach 2 Tagen telefonieren wirst du keinen Ansprechpartner gefunden haben und entnervt aufgeben, weils einfach Keinen gibt, der den Schwachsinn sammelt oder gar "AUSWERTET"
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