Fahrleitung + Kfz-Versicherung - AGB Experten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.05.04 11:08:50 von
neuester Beitrag 08.05.04 22:24:42 von
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ID: 857.265
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Hai Leute,
hab gestern mal die Tarifbestimmungen nebst AGB meiner KFZ-Versicherung durchgeschaut und über folgenden Punkt gestolpert.
Man muß ja mittlerweile seine vermeintliche Fahrleitung für das nächste Jahr schätzen und angeben, um nicht in die höchste und somit teuerste Kategorie (über 30.000 KM) eingestuft zu werden.
Nun erdreistet sich meine Versicherung, wie andere sicherlich auch, um sofortige Mitteilung des Vers.-Nehmers zu bitten, wenn die angegebene Fahrleistung überschritten wird. In diesem Fall, kann die Versicherung dann den Beitrag nachträglich an die höhere Fahrleistung anpassen.
Der umgekehrte Fall, dass die Fahrleistung unterschritten wird, ist freilich nicht in den TB behandelt, d.h. man bekommt keinen Beitrag zurück, wenn man - aus welchen Gründen auch immer - weniger gefahren ist.
Daraus ergeben sich für mich 2 Fragen:
1) ist eine solch einseitige Bevorzugung eines Vertragspartners überhaupt statthaft i.S. des AGB-Gesetzes ?
2) Wäre es nicht generell cleverer, die minimale Fahrleitung anzugeben und dann später (Evtl.) nachzahlen zu müssen ? Man würde Fall 1) umgehen und hätte zumindest theoretisch noch einen Liquiditätsvorteil.
Mit Bitte im Kommentare
Art
hab gestern mal die Tarifbestimmungen nebst AGB meiner KFZ-Versicherung durchgeschaut und über folgenden Punkt gestolpert.
Man muß ja mittlerweile seine vermeintliche Fahrleitung für das nächste Jahr schätzen und angeben, um nicht in die höchste und somit teuerste Kategorie (über 30.000 KM) eingestuft zu werden.
Nun erdreistet sich meine Versicherung, wie andere sicherlich auch, um sofortige Mitteilung des Vers.-Nehmers zu bitten, wenn die angegebene Fahrleistung überschritten wird. In diesem Fall, kann die Versicherung dann den Beitrag nachträglich an die höhere Fahrleistung anpassen.
Der umgekehrte Fall, dass die Fahrleistung unterschritten wird, ist freilich nicht in den TB behandelt, d.h. man bekommt keinen Beitrag zurück, wenn man - aus welchen Gründen auch immer - weniger gefahren ist.
Daraus ergeben sich für mich 2 Fragen:
1) ist eine solch einseitige Bevorzugung eines Vertragspartners überhaupt statthaft i.S. des AGB-Gesetzes ?
2) Wäre es nicht generell cleverer, die minimale Fahrleitung anzugeben und dann später (Evtl.) nachzahlen zu müssen ? Man würde Fall 1) umgehen und hätte zumindest theoretisch noch einen Liquiditätsvorteil.
Mit Bitte im Kommentare
Art
wie prüft die versicherung eigentlich die fahrleistung ?
Hai big_mac,
also Du gibst einen KM-Stand an bei Versicherungsbeginn und die Versicherung kann den aktuellen Stand jeweils abfragen. Bei Reparaturen, Unfällen, Tüv u.ä. wird der KM-Stand ja offizielle erfaßt. Solche Unterlagen kann die Versicherung theoretisch zur Plausibilisierung verlangen.
ICh werd jedenfalls künftig immer die Minimalfahrleitung angeben und ggf. nacherklären - diese blöden Säcke brauchen es ja so
Art
also Du gibst einen KM-Stand an bei Versicherungsbeginn und die Versicherung kann den aktuellen Stand jeweils abfragen. Bei Reparaturen, Unfällen, Tüv u.ä. wird der KM-Stand ja offizielle erfaßt. Solche Unterlagen kann die Versicherung theoretisch zur Plausibilisierung verlangen.
ICh werd jedenfalls künftig immer die Minimalfahrleitung angeben und ggf. nacherklären - diese blöden Säcke brauchen es ja so
Art
Es ist statthaft, denn Du erhälst ja einen Rabatt für das Wenigfahren. Erfüllst Du die Rabattbedingungen nicht mehr, fällt dieser weg.
Der Rabatt wird nur vorneweg gegeben, ähnlich wie bei 5- oder 10-Jahresverträgen. Da kann man ja auch nicht nur ein Jahresvertrag machen, und wenn dieser dann seit 10 Jahren besteht einen Rabatt verlangen.
Fährt man unfallfrei, bemerkt die Versicherung zuviel gefahrene Kilometer nicht.
Manche Versicherer sind aber selbst im Falle eines Unfalls kulant, und stufen den Vertrag dann rückwirkend höher (bei deutlicher Kilometerüberschreitung).
Der Rabatt wird nur vorneweg gegeben, ähnlich wie bei 5- oder 10-Jahresverträgen. Da kann man ja auch nicht nur ein Jahresvertrag machen, und wenn dieser dann seit 10 Jahren besteht einen Rabatt verlangen.
Fährt man unfallfrei, bemerkt die Versicherung zuviel gefahrene Kilometer nicht.
Manche Versicherer sind aber selbst im Falle eines Unfalls kulant, und stufen den Vertrag dann rückwirkend höher (bei deutlicher Kilometerüberschreitung).
@ Versman
mit Verlaub, aber das ist doch Unsinn.
1) handelt es sich nur in der Werbesprache um einen Rabatt. - Juristisch wie wirtschaftlich liegt eine statthafte Preisdifferenzierung nach der jährlichen Fahrleistung vor. Eine Rabattierung bedeutet, dass auch der 28.000 Kilometerfahrer einen Rabatt erhält auf den "Normalpreis" und der 30.000 KM Fahrer wird kaum den Normalpreis zahlen und keine Versicherung kann glaubhaft machen, dass der Durchschnittfahrer 30.000 und mehr KM im Jahr fährt, d.h. Vielfahrer zahlen mehr und Wenigfahrer eben weniger - da kann von Rabatt wohl kaum die Rede sein.
2) kann man jede Versicherung auf Jahresbasis abrechnen genauso wie die Fahrleistung - wie das konkret läuft ist eine andere Frage.
Quintessenz ist doch aber, dass man IMMER nur die Minimalfahrleistung angibt und ggf. nacherklärt
Art
mit Verlaub, aber das ist doch Unsinn.
1) handelt es sich nur in der Werbesprache um einen Rabatt. - Juristisch wie wirtschaftlich liegt eine statthafte Preisdifferenzierung nach der jährlichen Fahrleistung vor. Eine Rabattierung bedeutet, dass auch der 28.000 Kilometerfahrer einen Rabatt erhält auf den "Normalpreis" und der 30.000 KM Fahrer wird kaum den Normalpreis zahlen und keine Versicherung kann glaubhaft machen, dass der Durchschnittfahrer 30.000 und mehr KM im Jahr fährt, d.h. Vielfahrer zahlen mehr und Wenigfahrer eben weniger - da kann von Rabatt wohl kaum die Rede sein.
2) kann man jede Versicherung auf Jahresbasis abrechnen genauso wie die Fahrleistung - wie das konkret läuft ist eine andere Frage.
Quintessenz ist doch aber, dass man IMMER nur die Minimalfahrleistung angibt und ggf. nacherklärt
Art
art,
wenn es keine strafzahlung für überschreitungen gibt, ist das erklären des minimums ganz offensichtlich das beste
wenn es keine strafzahlung für überschreitungen gibt, ist das erklären des minimums ganz offensichtlich das beste
Die Tarifbedingungen schreiben eine Strafe vor. Teilweise wird Kulanz geübt, teilweise werden PStrafen bis zu 2 jahresbeiträger erhoben und auch durchgesetzt.
Viel Spaß im Unfallfall aufs Hoffen der Kulanz.
PS: Genau solvhe Leute. die immer versuchen auch den letzten Pfennig zu erfeilschen, fallen glücklicherweise oftmals hinten runter. Hier zeigt die Praxis, daß diese Leute einfach bestraft werden wollen.
Viel Spaß im Unfallfall aufs Hoffen der Kulanz.
PS: Genau solvhe Leute. die immer versuchen auch den letzten Pfennig zu erfeilschen, fallen glücklicherweise oftmals hinten runter. Hier zeigt die Praxis, daß diese Leute einfach bestraft werden wollen.
@Art Bechstein: die Nacherklärung ist lt. Bedingungswerk sofort bei Erreichen der Kilometerbegrenzung fällig. Nix mit Nacherklärung bei Überschreiten im Unfallfall.
Art Bechstein
Du setzt eine Erstattung nicht genutzter KM durch. Bei den Angaben gibt man die Realität an oder sorgt für das entsprechende Feintuning beim Kilometerzähler auch unterjährig.
Ehrlich währt ...
Glück auf
Du setzt eine Erstattung nicht genutzter KM durch. Bei den Angaben gibt man die Realität an oder sorgt für das entsprechende Feintuning beim Kilometerzähler auch unterjährig.
Ehrlich währt ...
Glück auf
ist die differenz zwischen den einzelnen prämien so hoch, dass sich das lohnt???
invest2002
invest2002
@ Titus #7
sehe ich genau wie Du - Versicherungsbetrug sollte streng geahndet werden und die Vertragsstrafe von 1 Jahresbeitrag ist voll angemessen für solche Betrüger
@ Titus #8
wieder richtig, genauso so hab ich es geschrieben - von Unfall war gar nicht die Rede.
@ Friseuse
Deinen Beitrag verstehe ich leider nicht
@ Invest2002
das hängt natürlich ganz von der SF-Klasse und dem Autotyp ab. M.W. ist es aber das stärkste Differenzierungsmerkmal. Bei 2 Klassen Unterschied können das schon ein paar 100 Euro sein.
@ all
ich finde nachwievor, dass die KFZ-Versicherer es sich hier viel zu einfach machen zuungunsten des Vers.-Nehmers, wenn sie einseitig nur eine Mehrkilometerleistung "ahnden" aber eine Unterschreitung nicht erstatten. Z.B. könnte jemand aufgrund eines Unfalls odr Krankheit weit weniger fahren als ursprünglich angenommen - der ist richtig angeschmiert
Art
sehe ich genau wie Du - Versicherungsbetrug sollte streng geahndet werden und die Vertragsstrafe von 1 Jahresbeitrag ist voll angemessen für solche Betrüger
@ Titus #8
wieder richtig, genauso so hab ich es geschrieben - von Unfall war gar nicht die Rede.
@ Friseuse
Deinen Beitrag verstehe ich leider nicht
@ Invest2002
das hängt natürlich ganz von der SF-Klasse und dem Autotyp ab. M.W. ist es aber das stärkste Differenzierungsmerkmal. Bei 2 Klassen Unterschied können das schon ein paar 100 Euro sein.
@ all
ich finde nachwievor, dass die KFZ-Versicherer es sich hier viel zu einfach machen zuungunsten des Vers.-Nehmers, wenn sie einseitig nur eine Mehrkilometerleistung "ahnden" aber eine Unterschreitung nicht erstatten. Z.B. könnte jemand aufgrund eines Unfalls odr Krankheit weit weniger fahren als ursprünglich angenommen - der ist richtig angeschmiert
Art
Art
Dann melde alle zwei Monate eine höhere Fahrleistung der Versicherung. Nur hilft das irgendwem wo ist der Vorteil
Glück auf
Dann melde alle zwei Monate eine höhere Fahrleistung der Versicherung. Nur hilft das irgendwem wo ist der Vorteil
Glück auf
@ Friseuse
Du machst deinem Namen ja alle Ehre
Der Vorteil besteht darin, dass man weniger Jahresbeitrag zahlt, wenn man weniger gefahren ist in diesem Jahr, als man vorher angenommen und angegeben hat. Z.Zt. ist es nur so, dass man mehr zahlt, wenn man sich nach unten verschätzt hat, nicht aber was zurück bekommt, wenn man zu hoch gegriffen hat.
Capisce ?
Art
Du machst deinem Namen ja alle Ehre
Der Vorteil besteht darin, dass man weniger Jahresbeitrag zahlt, wenn man weniger gefahren ist in diesem Jahr, als man vorher angenommen und angegeben hat. Z.Zt. ist es nur so, dass man mehr zahlt, wenn man sich nach unten verschätzt hat, nicht aber was zurück bekommt, wenn man zu hoch gegriffen hat.
Capisce ?
Art
Art Bechstein
Das habe ich schon länger verstanden. Bei mir ändert die Versicherung auf Zuruf auch die Tarifmerkmale.
Warum sollte sie das nicht in deinen Worten ich bekomme Beitrag zurück, wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - weniger gefahren bin.
Wenn ich keinen Hund mehr habe bekomme ich auch die überzahlte Prämie zurück
Klare Sache
Glück auf
Das habe ich schon länger verstanden. Bei mir ändert die Versicherung auf Zuruf auch die Tarifmerkmale.
Warum sollte sie das nicht in deinen Worten ich bekomme Beitrag zurück, wenn ich - aus welchen Gründen auch immer - weniger gefahren bin.
Wenn ich keinen Hund mehr habe bekomme ich auch die überzahlte Prämie zurück
Klare Sache
Glück auf
@ Friseuse
also Dein Schreibstil ist wirklich kaum verständlich !
Welche Versicherungnhast Du denn ? und die ändert wirklich rückwirkend für ein Versicherungsjahr die Betragszahlung bei Änderungen ?
Art
also Dein Schreibstil ist wirklich kaum verständlich !
Welche Versicherungnhast Du denn ? und die ändert wirklich rückwirkend für ein Versicherungsjahr die Betragszahlung bei Änderungen ?
Art
Art Bechstein
(3) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich zu melden, wenn
1. eine Änderung der jährlichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt ...
Der Beitrag wird bei Änderungen nach Ziff. 1 ab Beginn der betreffenden Versicherungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht.
Vgl. tatsächliche jährliche Fahrleistung in http://www.nuernberger.de/inhalt/Versicherungen/Auto/Con_Glo…
Glück auf
(3) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich zu melden, wenn
1. eine Änderung der jährlichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt ...
Der Beitrag wird bei Änderungen nach Ziff. 1 ab Beginn der betreffenden Versicherungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht.
Vgl. tatsächliche jährliche Fahrleistung in http://www.nuernberger.de/inhalt/Versicherungen/Auto/Con_Glo…
Glück auf
@ Friseuse
das waren ja mal klare Worte - danke für das Beispiel. Die Versicherungsbedingungen sind ohne Frage fair - in beide Richtungen. Ich bin natürlich bei Cosmos, die für Freiberufler mit Abstand am günstigsten sind. Allerdings muß man dann solche Klopper hinnehmen.
Danke + Ciao
Art
das waren ja mal klare Worte - danke für das Beispiel. Die Versicherungsbedingungen sind ohne Frage fair - in beide Richtungen. Ich bin natürlich bei Cosmos, die für Freiberufler mit Abstand am günstigsten sind. Allerdings muß man dann solche Klopper hinnehmen.
Danke + Ciao
Art
Art Bechstein
Das waren auch nicht meine Worte Cosmos hat einen abweichenden Text im Bedingungswerk da gehts von voraussichtlich in 14b (2)zu einseitiger Berechtigung des Versicherers gleich zur Vertragsstrafe
Die Bedingungen weichen negativ vom Wettbewerb ab. Die sind nur optisch billig, nicht günstig. Mach denen mal die Hälfte von dem Druck den Du dort im umgekehrten Fall hättest
Glück auf
Das waren auch nicht meine Worte Cosmos hat einen abweichenden Text im Bedingungswerk da gehts von voraussichtlich in 14b (2)zu einseitiger Berechtigung des Versicherers gleich zur Vertragsstrafe
Die Bedingungen weichen negativ vom Wettbewerb ab. Die sind nur optisch billig, nicht günstig. Mach denen mal die Hälfte von dem Druck den Du dort im umgekehrten Fall hättest
Glück auf
@ Friseuse
Cosmos kann man wirklich NUR für die KFZ-Haftpflicht nehmen - mehr ist gefährlich.
Ich muß mich aber ein wenig korrigieren, denn bei erhöhter Fahrleistung gilt die Erhöhung (Kann-Bestimmung) erst ab dem folgenden Jahr. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für eine niedrigere Fahrleistung gilt, denn theoretisch könnte man ja kündigen und sich neu versichern.
Die Regelung Deiner Versicherung ist natürlich besser, wobei das natürlich auch in beide Richtungen gilt.
Cosmos ist aber in diesem Sondertarif so was günstig.
Ich war vorher bei Allstate wegen dieser Zweitwagenregelung. Da habe ich alleine für den "Zweitwagen" mehr gezahlt als bei Cosmos für beide Autos zusammen.
Art
Cosmos kann man wirklich NUR für die KFZ-Haftpflicht nehmen - mehr ist gefährlich.
Ich muß mich aber ein wenig korrigieren, denn bei erhöhter Fahrleistung gilt die Erhöhung (Kann-Bestimmung) erst ab dem folgenden Jahr. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für eine niedrigere Fahrleistung gilt, denn theoretisch könnte man ja kündigen und sich neu versichern.
Die Regelung Deiner Versicherung ist natürlich besser, wobei das natürlich auch in beide Richtungen gilt.
Cosmos ist aber in diesem Sondertarif so was günstig.
Ich war vorher bei Allstate wegen dieser Zweitwagenregelung. Da habe ich alleine für den "Zweitwagen" mehr gezahlt als bei Cosmos für beide Autos zusammen.
Art
Cosmos billig?
Im Trixi oder Nafi sind die aber mittlerweile selten vorn zu finden... .
Im Trixi oder Nafi sind die aber mittlerweile selten vorn zu finden... .
@ Titus
für Freiberufler gibt es m.W. keine günstigere KFZ-Versicherung. Sag mir mal ein paar, die bei Trixi und Nafi vorne liegen - dann check ich das mal...
Art
für Freiberufler gibt es m.W. keine günstigere KFZ-Versicherung. Sag mir mal ein paar, die bei Trixi und Nafi vorne liegen - dann check ich das mal...
Art
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