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    Welche BU bei Vorerkrankungen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.04 20:01:59 von
    neuester Beitrag 23.07.04 13:21:46 von
    Beiträge: 25
    ID: 882.030
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      Avatar
      schrieb am 19.07.04 20:01:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir BU-Versicherungen nennen, die mit folgenden Vorerkrankungen erfahrungsgemäß kein bzw. nur wenige Probleme haben:

      Heuschnupfen inkl. allergisch bedingtes (saisonales) Asthma. Besteht schon seit Kindheitstagen, Verlauf ist aber seit Jahren stabil, durch Medikamentengabe praktisch keine Beschwerden mehr. Ansonsten keine Vorerkrankungen.


      Gibt es da Versicherungen, wo man (nur) mit einem höheren Beitrag rehcnen muss, die also ohne Ausschluss auskommen? Teilweise hab ich gelesen, daß man mit dieser Vorerkrangung überhaupt keinen Vertrag bekommt, stimmt das? :confused:

      Versicherungsnehmer: männlich, Alter 27, Bürojob, Nichtraucher, gewünschte BU-Rente 2000,- €

      Anträge wurden bis dato noch nicht gestellt, ich wollte mich schonmal vorab ein bisschen informieren.


      Vielen Dank für eure Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 19.07.04 20:26:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenns sonst nix ist, da ist kaum ein problem.

      :)
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 00:15:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      @#1
      Nee, da geht gar nix.
      Kannst voll vergessen, dich in vollem Wissen auf Kosten der Allgemeinheit durchzubringen.

      gez
      BU-Hai

      :D
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 10:19:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe hier vor längerem von einer BU ohne Gesundheitsprüfung gelesen. Dafür gab es eine Wartezeit von 3 Jahren.
      Ich weiß aber leider nicht mehr, welche das war.
      Vielleicht kennt die ja jemand anderes hier?!
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 10:21:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du bei mir abschließt, schick ich dir ein paar angebote.
      :)

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      Avatar
      schrieb am 20.07.04 11:43:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Praemienhai,

      die Gesellschaften prüfen unterschiedlich. Du solltest daher mehrere Anträge gleichzeitig stellen und die Fragebögen Allergien/Heuschnupfen gleich mit ausfüllen.

      Das Ergebnis hängt auch von der aktuellen "Annahmepolitik" der Gesellschaften hab.

      Bei Dir wird es davon abhängen, welche Medikamente Du wann wie lange und in welchem Umfang einnimmst.

      Ach ja, Untersuchungsgrenzen (wegen Deiner 2.000 Euro) solltest Du noch beachten. Evtl. ist es "besser", erst mal mit einer geringeren Summe zu starten. ;)

      Details gerne über Boardmail, wenn Interesse besteht. Auf jeden Fall wünsche ich Dir alles Gute beim Beantragen.


      interna
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 15:18:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank schonmal. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt es zu sehr auf den Einzelfall an, als daß man exemplarisch Versicherungen mit eher "lascherer" Aufnahmepolitik nennen könnte... ;)

      @dahool / interna

      Der Abschluß ist nicht in den nächsten 2 Wochen geplant, ich wollte erstmal genügend Infos sammeln, deshalb wäre ich natürlich an weiteren Infos, auch per BM, interessiert. Bei einer späteren Beantragung würde ich mich natürlich an Euch erinnern...:) Sehr interessant fand ich auch die Ausführungen von @interna zu den Untersuchungsgrenzen: Wird denn bei 2000,- EUR anders geprüft als bspw. bei 1000,- EUR?

      @all

      Mich würden vorallem mal die Erfahrungen von Usern interessieren, die in einer ähnlichen Situation waren und eine BU abgeschlossen haben. Welche Gesellschaften haben akzeptable Angebote gemacht? Wurde der behandelnde Arzt befragt? etc.


      Gruß,
      Bastian
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 15:58:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      ein Freund von mir hat 2001 bei der Alten Leipziger eine BUZ über EUR 2000 Monatsrente (Berufsgruppe 1) abgeschlossen. Er hat Heuschnuppen/Allergien, nimmt aber keine Medikamente, da die Symptome doch nicht so schlimm sind.

      Bei seiner PKV (LVM) musste er einen Aufschlag zahlen.... bei der BUZ nicht....vielleicht weil er als Akademiker/Unternehmensberater w/ Allergien wahrscheinlich nicht BU wird. ??

      d
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 17:43:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      "vielleicht weil er als Akademiker/Unternehmensberater w/ Allergien wahrscheinlich nicht BU wird. ??"

      Man fängt heute als Akademiker im Beruf an ... hatte schon seit jungen Jahren ab & zu Problemchen mit dem Rücken, nichts besonderes ..... alles keine BU Gründe für den Akademiker ... kein Risikozuschlag bei der BU-Versicherungsesellschaft ....und dann schlägt das Schicksal zu.... arbeitslos .... Hartz IV ... und schwupps ist man bei der Friedhofsgärtnerei beschäftigt ... um um nicht zu verarmen ... aus den Rückenproblemchen wird ein folgenschwerer Bandscheibenvorfall ..... :confused:


      O.K. das ist nicht die Regel und soll nur mal die Frage aufwerfen ob die Versicherer solche Entwicklungen ( Stichpunkt konkrete/abstrakte Verweisung) ausreichend berücksichtigen :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 20:43:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      stimmt, das sollte man mit beachten!


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:03:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Praemenhai,
      die Chancen einer Annahme ohne Ausschluß (heißt i.d.R. Alle möglichen Allergieerkrankungen werden ausgeschlossen und nicht nur Heuschnupfen) sind gerade bei Allergien meiner Erfahrung nach schlecht. Daher würde ich eventuell eine vorvertragliche Auskunftspflichtverletzung (keine Angabe der Allergie und natürlich des Arztes) in Kauf nehmen, die verjährt mittlerweile bei vielen Tarifen auf dem Markt nach 5-6 Jahren.
      Vielleicht hast Du Glück und irgendwo mal eine LV mit Beitragsbefreiung abgeschlossen? Wenn Ja, spielen bei dieser Gesellschaft nur die Erkrankungen eine Rolle die seitdem zusätzlich aufgetreten sind. Also dann den BU-Antrag bei dieser Gesellschaft stellen.
      Grüsse und viel Glück
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 06:37:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      bist Du Dir sicher das das verjährt? Ich war immer der Meinung das "unbeabsichtigtes" Weglassen verjährt aber das ist ja schon vorsätzlich und meiner Meinung nach kann jede Versicherung deshalb die Leistung verweigern.

      Wäre interessant hier Infos von Profis zu bekommen.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 09:18:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vergessen ist je nach Gesellschaft nach 3-6 Jahren erledigt. Arglistige Täuschung ist bis zum Vertragsende ein Rücktrittsgrund für die Gesellschaft.
      Leute, Leute man kann es treiben und übertreiben!
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 09:48:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Würde mich wundern, wenn Du eine BUV zu akzeptablen Konditionen (ohne Ausschluss) bekommst. Meine Tochter hat es aufgegeben. Hat ähnliche Allergien, alles im Griff mit zeitweisem (2-3 Wochen/Jahr) Sprayeinsatz. Keine Folgekrankheiten. Trotzdem u.a. Ausschluss "SÄMTLICHER Atemwegserkrankungen und hiermit in Verbindung stehender Krankheiten" (auch wenn nicht allergie-bedingt). Keine Chance bei anderen Versicherungsgesellschaften, da Datenaustausch ab Antragstellung (musst angeben ob anderswo auch beantragt). Bloss keinen Antrag "auf Verdacht" stellen, wenn kritische Vorerkrankungen vorliegen, diesen Makel wirst Du NIE mehr los, die Vers. speichern ALLES, auch wenn´s nicht zum Abschluss kommt. Angaben zu Vorerkrankungen vorsichtshalber immer nur auf separatem Blatt OHNE Unterschrift, im Zuge des Annahmeverfahrens wollen die natürlich die Unterschrift, aber dann ist man schon über die Annahmepolitik im Bilde.

      Wenn Du´s ein paar Jahre ohne ärztl. Hilfe aushältst (zur Not Verschreibungen von einem fremden Arzt privat weit weg/Ausland), dann die vorvertragliche Anzeigefrist (3 Jahre) abwarten und erst dann BUV beantragen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 10:20:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also, bzgl. "Weglassen" von Vorerkrangungen und Verjährung ist mein Kenntnisstand folgender (die Überlegung, das einfach wegzulassen, hatte ich auch schon):

      fahrlässiges Weglassen ("Vergessen") "verjährt" in der Tat nach einer gewissen Frist, arglistiges Verschweigen hingegen kann die Versicherung ohne Frist, d.h. auch noch nach 20 oder 30 Jahren geltend machen.

      Es gibt allerdings Rechtsprechung (OLG), die besagt, daß die Vers zwar zurücktreten kann, die Leistung (BU-Rente) aber trotzdem zahlen muss, wenn der Leistungsfall mit der verschwiegenen Vorerkrankung in keinem Zusammenhang steht und die Anfechtung erst nach Eintritt des Leistungsfalles ausgesprochen wurde (OLG Nürnberg VersR 98, 217 und 00, 437). Man muss aber dazusagen, daß diese Frage uneinheitlich gesehen wird, andere Gerichte haben anders entschieden (OLG Saarbrücken, VersR 01, 751; zuständig für Cosmos!).

      Ich persönlich bin für mich zu dem Schluß gekommen, daß es keinen Sinn hat, jahrelang gutes Geld zu zahlen und dann im Fall der BU kein Geld zu sehen (bzw. erst nach zig Jahren Rechtsstreit evtl. zu sehen). Daher werde ich, wenn ich eine BU-Vers abschliesse, auch die Vorerkrankungen korrekt angeben.

      @Neggi

      Das hatte ich mir ehrlich gesagt schon fast so gedacht, daß die Vers nicht ohne Ausschluss anbieten möchten. Deinen Tipp mit einer gewissen zeit ohne Arztbesuch hatte ich auch schon in Erwägung gezogen, aber ist die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht mind. 5 Jahre?


      Gruß,
      Bastian
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 10:46:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      moin,
      habe anfang des Jahres einen polizisten mit saisonaler allergie (heuschnupfen) ohne ausschlüsse versichert. also so ein großes problem, wie das hier dargestellt wird ist es dann auch nicht.
      weitere möglichkeit:
      nicht den premiumtarif einer gesellschaft wählen, sondern normaltarif plus dynamik und nachversicherungsgarantie (meine erfahrung: hier kommt man mit vorerkrankungen eher zum ziel) Ab 2.000 € versicherter rente verlangen einige versicherer ein ärtzliches attest.

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 09:06:32
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15
      Kommt auf das Antragsformular/die Vers. an. Es gibt welche mit 3 Jahren.
      Den Hinweis auf ein Gutachterverfahren, ob im Streitfall ursächlich die Allergie oder Folgeerkrankungen davon für eine ausgeschlossene Krankheit ist, hat man uns auch gemacht: darauf wollten wir uns aber nun doch nicht einlassen, gleich mal ein Streitverfahren ins Kalkül zu ziehen. Wenn man BU ist, hat man für so was durchzuziehen kaum noch Energie.
      #16
      Knackpunkt bei uns war die Frage: nehmen Sie Medikamente? Egal ob saisonal oder nicht. Dass es innert mehrerer Jahre noch nicht mal einen Schnupfen gab, hat die überhaupt nicht interessiert! Das Risiko, dass die Allergie auf Nase/Lunge (Astma usw.) überwechselt, wollten die nicht tragen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 10:29:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      wenn´s um die medikamente geht; es gibt wiederum versicherungen, die nicht nach regelmäßigen medikamenten sondern nur nach alkohol und betäubungsmitteln fragen (heißt allerdings nicht, das in einem zusatzfragebogen zu allergien nicht danach gefragt werden kann)das mit dem weglassen von erkrankungen würde ich nicht machen!

      tip: die aachener und müchener fragt generell nur 5 jahreszeiträume ab.
      habe auch gehört, das eine bu in verbindung mit einer lv/rv einfacher zu bekommen ist.

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 11:05:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Neggi,

      ich widerspreche Dir zu #14. Es hängt viel davon ab,

      a) welche Allergie(n)
      b) welcher Beruf
      c) sonstiger Gesundheitszustand (Rauche, Übergewicht etc.)


      gegeben ist.

      Sämtliche Atemwegserkrankungen werden bei Asthma häufig ausgeschlossen, sonst nicht immer.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 11:11:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Was mich mal aus reiner Neugierde interessieren würde:
      Wenn bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen werden, sinkt dann auch die Versicherungsprämie entsprechend?
      Wenn z.B. typischerweise - also im Normalfall, ohne Vorerkrankung - das BU-Risiko aufgrund dieser Erkrankung z.B. bei 10 % liegt, wäre es ja fair, wenn die Prämie für eine Versicherung mit Ausschluß dieser Erkrankung auch 10 % niedriger ist.
      Avatar
      schrieb am 22.07.04 15:47:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20

      Der Beitrag sinkt (natürlich) nicht, was denkst Du denn, das sind doch Versicherungen... ;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 09:18:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Midas2000,

      es gibt spezielle Versicherungen, bei denen Du nur ein Bündel von Krankheiten etc. absicherst (z.B. Grundfähigkeitsabsicherung Canada Life, Dread Disease - Tarife etc.). Ja, zum Teil sind die Prämien dann günstiger.

      Nur: BU-Tarif, dann Leistung aktiv ausschließen, das führt meines Wissens nach nicht zu einer Prämiensenkung.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 09:45:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Habe ähnliche Erfahrungen gemacht wie Neggi. Ob´s mit der BU-Vers. klappt, scheint Glücksache zu sein.

      "Nur jeder Vierte bekam den Vertrag, den er sich vorgestellt hatte. Die Hälfte habe ihre Anträge von selbst entnervt zurückgezogen. Fast zehn Prozent mussten sich mit eingeschränktem Schutz abfinden."
      Quelle http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=20123

      Mein Eindruck: der Aufbau von Vertrauen in den umfassenden Versicherungsschutz ist den Versicherern weniger wichtig, als das Beschwören eines umfassenden Bedrohungsszenarios "Berufsunfähigkeit".
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 13:18:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      @interna,

      Nur: BU-Tarif, dann Leistung aktiv ausschließen, das führt meines Wissens nach nicht zu einer Prämiensenkung.

      Was heißt hier aktiv ausschließen. Wir sprechen hier immerhin von dem Fall, daß der Versicherer bestimmte Erkrankungen ausschließt.
      Das ist so, als würde ich ein Auto mit Vollausstattung (Airbag, Elektr. Fensterheber, Klimaanlage, Alufelgen, ...) bestellen, der Hersteller sagt Airbag und Klimaanlage ist nicht lieferbar, will aber trotzdem den Preis der Vollausstattung!
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 13:21:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      Midas2000,

      eben das aktive Ausschließen geht normalerweise nicht. Ja, es könnte/müßte/sollte möglich sein, doch bei Ausschlüssen ist immer zu fragen:

      Ist das aussgeschlossene Organ/die aussgeschlossene Krankheit

      ursächlich

      für die BU oder nicht?

      Daran hakt es mit Ausschlüssen?


      Bsp: Wirbelsäule ausgeschlossen, Unfall mit PKW => normalerweise BU (weil nicht ursächlich)

      aber BU wegen Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall etc. => keine BU bei Ausschluß Wirbelsäule


      Viele Grüße - interna


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      Welche BU bei Vorerkrankungen??