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    neuer Rentenbetrug -- das letzte Hemd - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.04 20:03:25 von
    neuester Beitrag 08.08.04 13:35:51 von
    Beiträge: 7
    ID: 884.445
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      schrieb am 25.07.04 20:03:25
      Beitrag Nr. 1 ()
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      schrieb am 08.08.04 13:11:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, eine Riesensauerei. Aber es wird langsam zur Regel, daß alle Schläge der Regierung auf die Arbeitnehmer gehen.
      Langfristige, dratische Rentenkürzungen, Versteuerung der Renten bei gleichzeitiger Doppelbesteuerung von Beiträgen und Erträgen und neuerdings Hartz 4. Hier wird billigend in Kauf genommen,
      daß Arbeitnehmer, die jahrzehntelang ihre Beiträge gezahlt haben nach einem Jahr mit Arbeitsunwilligen gleichgestellt werden. Schlimmer noch: Bevor die "Gleichstellung" erfolgt muß Erstgenannter ggf. vorhandenes Vermögen aufbrauchen.
      Ein absolutes Unding, Herr Clement !!!!!! Aber Hauptsache , der eigene Ranzen und der der Beamtenkollegen im Bundestag ist prall gefüllt.
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      schrieb am 08.08.04 13:19:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dass die Eichel-Reform nicht schon jetzt Proteste auslöst, liegt an den selbst für Experten schwer durchschaubaren Regelungen, die erst in der praktischen Anwendung ihren vollen Schrecken entfalten. Als hätten Politiker — vor allem aus der rot-grünen Regierung — nicht schon genug Vertrauen verspielt, haben sie auch das Alterseinkünftegesetz mit einer ganzen Reihe von Fallen gespickt. „Die klare Arbeitsvorgabe war: Es soll gut aussehen“, so einer der Beteiligten kleinlaut, „aber es darf nichts kosten.“ Jedenfalls nicht den Staat. Stattdessen sollen die Steuerbürger zahlen:


      Arbeitnehmer werden nach offizieller Darstellung ab 2005 deutlich entlastet, weil sie mindestens 60 Prozent ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen können. Bislang sind nur die Arbeitgeberbeiträge steuerfrei. Tatsächlich zahlen untere und mittlere Einkommensbezieher bestenfalls ab 2017 weniger Steuern — manche rutschen zuvor sogar ins Minus.

      Mehr Rentenvorsorge als den gesetzlichen Pflichtanteil können Steuerzahler nach dem bisher geplanten Gesetzeswortlaut nur dann beim Fiskus geltend machen, wenn sie eine so genannte Leibrentenversicherung abschließen. Diese (Privat-)Versicherungen dürfen nur monatliche Rentenauszahlungen, also keine Auszahlung auf einen Schlag, versprechen und nicht vererbt werden. Eichels „Clou“: Beiträge zu einer solchen Versicherung sind 2005 ebenfalls nur zu 60 Prozent von der Steuer abzugsfähig, bis zu 100 Prozent davon müssen aber im Alter zusammen mit den Erträgen versteuert werden.

      Nur 1,3 Millionen Rentner, beschwichtigt die Regierung, müssten wegen der Neuregelung ab 2005 erstmals Steuern zahlen. Tatsächlich aber ist mit Hilfe von Bundestag und Bundesrat längst sichergestellt, dass die Zahl der Steuerzahler im Alter von Jahr zu Jahr und mit jedem Zusatzeinkommen wächst. Kuriose Folge: Wer mit 65 Jahren beim Renteneintritt noch keine Steuern zahlt, muss unter Umständen in späteren Jahren dran glauben.

      Beiträge für ab 2005 abgeschlossene Direktversicherungen, die über den Betrieb laufen, sind bis zu 1800 Euro im Jahr steuerfrei. Allerdings müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf anders als bisher volle 42 Prozent Sozialabgaben zahlen. Bei der Auszahlung verlangt der Staat auf die gesamte Ablaufsumme bei allen gesetzlich Versicherten noch einmal 16 Prozent Krankenkassen- und Pflegebeiträge sowie volle Einkommensteuer. „Die Regelung macht die Betriebsrenten eindeutig unattraktiver, von einer Förderung kann keine Rede sein“, so Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.

      Sicher ist im Alter nur noch die Steuer

      Spätestens bis zum 31. Mai müssen alle gesetzlichen sowie privaten Versicherungen Renten- und Kapitalauszahlungen des Vorjahrs an die Finanzbehörden melden. Die Finanzämter fordern säumige Rentner dann zur Abgabe einer Steuerklärung auf oder schicken gleich einen Steuerbescheid. Die ersten Schreiben dürften mitten im Bundestagswahlkampf 2006 rausgehen. Spätestens dann wird das Alterseinkünftegesetz in Deutschland ein ganz großes Thema.
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      schrieb am 08.08.04 13:21:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Viele Normalverdiener zwischen 19 und 53 kassiert der Fiskus zweimal ab. Sie zahlen mehr Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen, als sie steuerfrei an Rente erhalten.




      Durchschnittsverdiener (30000 Euro Jahresbrutto)


      Ein 29-jähriger Durchschnittsverdiener muss für sein aktuelles Jahresbrutto von 30 000 Euro insgesamt 5850 Euro Rentenbeitrag pro Jahr zahlen. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Dieser Anteil ist komplett steuerfrei. Seinen Eigenbeitrag kann er dagegen nicht von der Steuer absetzen, weil der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen durch die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verbraucht ist. Weil seine Rentenbeiträge erst ab 2025 komplett steuerfrei sind, überweist er bis dahin insgesamt 55 116 Euro aus seinem versteuerten Einkommen an die gesetzliche Rentenkasse.
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      schrieb am 08.08.04 13:22:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gutverdiener um die 30 Jahre zahlen in der Übergangsphase besonders stark drauf. Im Extremfall müssen mehr als 100 000 Euro zweimal mit dem Finanzamt geteilt werden.




      Gutverdiener (mind. 61 800 Euro Jahresbrutto)


      Ein 37-jähriger Angestellter zahlt für sein aktuelles Jahresbrutto von 61 800 Euro insgesamt 12 051 Euro Rentenbeitrag, den Höchstsatz. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber. Dieser Anteil ist komplett steuerfrei. Seinen Eigenbeitrag leistet er dagegen bislang noch aus versteuertem Einkommen. Erst ab 2005 steigt der steuerfreie Anteil langsam an.

      Im Jahr 2032 muss er 92 Prozent seiner Rente versteuern.Jede Anpassung seiner Altersversorgung ist zudem voll steuerpflichtig. Bezieht er 16 Jahre lang Rente — wie der Durchschnitt —, erhält er nicht einmal die Hälfte seiner aus versteuertem Einkommen gezahlten Beiträge steuerfrei zurück. Doppelt besteuert werden somit 74 197 Euro.

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      schrieb am 08.08.04 13:29:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Selbstständiger (aktuell 61 800 Euro Jahresbrutto)


      Ein 49-jähriger Handwerker muss den aktuellen Höchstsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 12 051 Euro allein aus eigener Tasche aufbringen. Seine steuerfreie Vorsorgepauschale ist aber durch die Beiträge zur Kranken- und Ausfallversicherung bereits aufgebraucht. Er kann deshalb erst künftig einen Teil seiner Rentenbeiträge beim Fiskus geltend machen.

      Im Jahr 2020 muss er seine Rente zu 80 Prozent versteuern. Nicht einmal die Hälfte der versteuerten Beiträge erhält der Selbstständige bei einer durchschnittlichen Rentenlaufzeit von 16 Jahren wieder steuerfrei zurück. Damit zahlt er auf 111 919 Euro zweimal Steuern — der Fiskus holt sich so von ihm mindestens 30 000 Euro (unterstellter Grenzsteuersatz 30 Prozent) zu Unrecht.







      aktuelles Alter Renten-eintritt im Jahr bis dahin aus versteuertem Einkommen gezahlte Renten-beiträge (45 Jahre Einzahlung) Bei einer durchschnitt-lichen Laufzeit von 16 Jahren fließt soviel Rente steuer frei So viel Rente bleibt gänzlich unversteuert bzw. wird zweifach besteuert







      Steuerfreie Rentenbeiträge verspricht das Alterseinkünftegesetz Selbstständigen und Arbeitnehmern in der Erwerbsphase, um die stärkere Besteuerung der späteren Rente auszugleichen. Doch die Entlastung fällt nur sehr spärlich aus. Zunächst können Arbeitnehmer nur 20 Prozent ihrer eigenen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung bei der Steuer geltend machen. Erst 2025 sind bis zu 20000 Euro (Verheiratete: 40000 Euro) Jahresbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung und eine ähnliche strukturierte Privatversicherung komplett steuerfrei. Niedrige und mittlere Arbeitnehmereinkommen müssen ab 2011 sogar mit Einbußen rechnen, weil die bisherige — für sie günstigere — Regelung ausläuft.

      Tabelle: Jährliche Steuerent- (grün) bzw. Steuerbelastung (rot) durch stufenweises Freistellen der Rentenbeiträge




      Trotz des höheren Steueranteils der gesetzlichen Rente muss nach Berechnungen des Finanzministeriums im nächsten Jahr nicht einmal jeder Vierte der insgesamt 14,2 Millionen Rentnerhaushalte Steuern zahlen. Doch die Zahlen gelten nur für 2005. In den Folgejahren droht deutlich mehr Rentnerhaushalten eine höhere Belastung, vor allem bei Zusatzeinkünften. Gesetzliche Renten bis zu 18 900 Euro brutto im Jahr (Verheiratete: 37 800 Euro) bleiben steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte hinzukommen. Jede Rentenerhöhung ist allerdings voll steuerpflichtig. Kuriose Folge: Rentner zahlen mit 75 Jahren möglicherweise mehr Steuern als mit 65.
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      schrieb am 08.08.04 13:35:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @3: Dein Zitat: Arbeitnehmer werden nach offizieller Darstellung ab 2005 deutlich entlastet, weil sie mindestens 60 Prozent ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen können.

      Das "ihrer Rentenbeiträge" stimmt so nicht ganz. Hier werden auch mit einem Taschenspielertrick die Arbeitgeberanteile verrechnet. Das, was einem vorgegaukelt wird, ist keinesfalls abzugsfähig. Hoffentlich rechnen das bald alle Arbeitnehmer einmal nach und "bedanken" sich bei Hrn. Schröder & Co.


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