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    Yukos - ADR`s - Halbeinkünfteverfahren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.04 16:37:30 von
    neuester Beitrag 29.07.04 09:52:48 von
    Beiträge: 10
    ID: 885.355
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      Avatar
      schrieb am 27.07.04 16:37:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand sagen, ob Gewinne bzw. Verluste aus dem Handel mit ADR`s dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen oder normal versteuert werden müssen?

      Vielen Dank!

      Noodles 3
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 16:41:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      und mich würde inetressieren ob die Nasdaq Indexaktie Kürzel "QQQ" dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt ?
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 17:30:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn ADR eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist unterliegt es dem HEV.

      Die ADRs sind aber dollar-denominated negotiable certificate that represents ownership of shares in a non-U.S. company. also Zertifikate, und somit kein HEV.

      Ich würde versuchen je nachdem ob man Gewinne oder Verluste hat, entsprechend zu begründen, und ich bin sicher kein FA Sachbearbeiter blickt hier durch.

      Bei QQQ wüsste ich nicht warum hier HEV gelten soll, aber bei Gewinnen kann man es je versuchen
      Avatar
      schrieb am 27.07.04 17:58:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ jewg

      "certificate that represents ownership of shares" heisst für mich aber Aktien!!! oder genau übersetzt: Urkunden, die dem Besitz von Aktien entsprechen... Also eindeutig HEV :)

      etrader
      Avatar
      schrieb am 28.07.04 18:14:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hier Zitat aus EstG §23 :
      Zertifikate, die Aktien vertreten, und Optionsscheine gelten als Termingeschäfte im Sinne des Satzes 1.

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      Avatar
      schrieb am 28.07.04 20:40:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn ich ADRs kaufe, ist das so, als wenn ich Aktien kaufe! Es gibt da ja keinen Hebel oder so. Also würde ich Gewinne oder Verluste in meiner Excel-Tabelle bei ADRs wie bei Aktien auch, dem HEV unterwerfen.

      Du hast schon bemerkt, das die beim FA wahrscheinlich eh den Unterschied nicht bemerken....

      Andernfalls, also wenn das FA voll versteuern will, würde ich dagegen Einspruch einlegen. Es kann ja nicht sein, dass Erträge aus ADRs (zb aller in Deutschland gehandelten russischen Aktien) doppelt so hoch besteuert werden, wie "Inlandserträge". Wenn das nicht hilft, würde ich klagen (lassen)

      etrader
      Avatar
      schrieb am 28.07.04 20:47:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ach ja,

      Der rechtlich relevante Begriff "Zertifikate" im EstG §23 muss ja auch nicht der Defionition des amerikanischem Begriffes: "certificate that represents ownership of shares" gleichgestellt sein. Hier liegt sicherlich für eine haargenaue Betrachtung der Schlüssel...

      etrader
      Avatar
      schrieb am 28.07.04 20:54:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      was mich eigentlich mehr interessiert ist was passiert mit Verlusten z.B. beu deutschen Aktien? Unterliegen sie auch HEV, sprich werden nur zur Hälfte angerechnet. Wenn ja wo steht das so im Gestz geschrieben ?
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 08:41:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der QQQ unterliegt (wie viele der besten weltweiten Indexaktien) in Deutschland der Besteuerung als schwarzer Investmentfonds.

      Damit ist eines der besten Investmentvehikel weltweit für deutsche Anleger faktisch verboten.

      :mad::mad::mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 09:52:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      was ist wenn man das Teil aus Versehen mal kauft? Bekommt man diese Steuer bei der Steuererklärung irgndwie wieder ? Kann man diese Strafsteuer mit Zinsen oder Spekugewinnen verrechnen ? Kann man an der WKN irgendwie erkennen, dass es sich um einen schwarzen Fonds handelt ? Ich finde es unfassbar, dass solche Papiere vom Broker nicht einfach zum Handel in Deutschland gesperrt werden.:mad:


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