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    Garage an andere ETW verkaufen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.04 07:27:53 von
    neuester Beitrag 19.11.04 15:25:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 907.933
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      Avatar
      schrieb am 26.09.04 07:27:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Morgen!

      Wir besitzen eine ETW der eine große Doppelgarage zugeordnet ist.
      Da wir demnächst nur noch ein Auto haben/brauchen werden, ist also eine Hälfte der Garage "übrig".

      Ein Mitbewohner, der nur über einen Stellplatz verfügt hat gefragt ob wir ihm diese Hälfte nicht verkaufen wollen.

      Dazu meine Fragen:

      Die Garage muß ja geteilt werden. Wie läuft sowas in der Praxis ab? Ich meine, es muß ja im Aufteilungsplan eingetragen werden, daß künftig die Garagenhälfte Wohnung IV gehört.
      Müssen, weit wichtiger, andere Eigentümer zustimmen? Kann ich mir nicht vorstellen, da die Garage vollständig auf meinem Sondernutzungsrecht liegt und ich doch wohl mit meinem Eigentum machen kann was ich will.

      Danke und schönen Sonntag!

      Tera
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 08:29:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum nicht - nur vermieten ? -. Vielleicht laesst sich die Wohnung mit Doppelgarage spaeter besser verkaufen.
      Gruesse Tulipe
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 09:20:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Würde auch erst mal über Vermieten nachdenken.
      Bei Verkauf müßte die Teilungserklärung geändert werden, was auch Notarkosten verursacht. Außerdem müssen alle Eigentümer zustimmen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 10:21:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bloß nicht verkaufen.
      Was ist, wenn ein Schichtarbeiter und fanatischer Burnoutfreak der Käufer ist? :D
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 17:55:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Danke für eure Beiträge!

      Vermieten wäre natürlich eine tolle Idee, da habt ihr recht.

      Warum muß eigentlich die ganze Eigentümergemeinschaft zustimmen?
      Ich meine, die Doppelgarage ist mir zugeordnet, liegt komplett auf meinem Sondernutzungsrecht und wurde auch von uns dort errichtet.
      Bei der damaligen Änderung der TE (nachdem wir die Garage hochgezogen hatten) wurde mir vom Notar gesagt, daß es zwar eine Verweigerung der anderen Miteigentümer geben könnte, dies aber nicht weiter kritisch wäre, da man auf Zustimmung klagen könnte.
      Wie gesagt, es geht eigentlich nur darum eine Nummer auf dem Lageplan neu einzutragen.

      Wäre lieb von euch mir da nochmals weiteruhelfen. So gut kenne ich das WEG nicht.

      Nochmals Danke!

      Tera

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      Avatar
      schrieb am 27.09.04 13:43:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4

      Burnoutfreak :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 16:08:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 15:25:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vermieten ist besser. Sonst wie erwähnt Änderung der Teilungserklärung, Notarkosten, Grundbucheintragung etc. Kostet enorm Zeit, Geld und event. Nerven.


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