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    Suche Anwalt f"ur Schadenersatzforderungen gg. StB - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.10.04 02:57:49 von
    neuester Beitrag 28.10.04 15:29:48 von
    Beiträge: 8
    ID: 918.936
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      Avatar
      schrieb am 28.10.04 02:57:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es geht wie gesagt um Schadenersatzanforderungen gegen"uber dem StB. Da die H"ohe dieser Forderungen das "ubersteigt was ein StB mal so aus der Porto-Kasse nehmen kann, muss ich leider klagen, obwohl der StB sein Fehlverhalten eingesteht.

      Zweckdienliche Hinweise bitte per Board-Mail. Danke.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 07:29:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kannst Du Dich mal etwas klarer ausdrücken, und Dir etwas mehr Zeit beim Tippen lassen:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 08:18:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Details m"ochte ich gerne potentiellen Interessenten vorbehalten. Wenn Du Dich dazu z"ahlst, gebe ich sie Dir gerne per Board-Mail weiter.

      Wie meinst Du das `mehr Zeit beim Tippen lassen`? Falls es um die Umlaute geht - ich arbeite ausschliesslich mit US-Tastatur - da habe ich die nicht und das ewige Hinundherschalten ist mir zu m"uhsam.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 09:06:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Suche Dir aus dem Internet eine Anwaltsübersicht aus Deinem Raum und notiere Dir die E-Mail Adressen. Schreibe alle mit einer kurzen Schilderung des Falls anonym an mit der Frage, ob sie ähnliche Fälle bereits bearbeitet haben. Lass dir Referenzen geben.

      Hatte vor kurzem damit sehr grossen Erfolg - Streitwert ca. 20.000 Euro. Anwaltskosten 60 Euro üfr einen Brief und gewonnen. Hätte ich selbst nicht gedacht.

      Wichtig ist meiner Meinung nach, dass Du einen Spezialisten findest.

      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 09:41:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Abr vllcht sllt r dz n dtsch Tsttr vrwndn snst lst s n nwlt rst gr ncht drch?

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      schrieb am 28.10.04 12:03:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @80cu

      Wenn der Stb sein "Fehlverhalten" einsieht, warum mußt Du dann klagen? Er hat mit Sicherheit eine Versicherung für Beratungsfehler. D.h. Du schreibst ihm kurz, daß Du Schadenersatz in Höhe von ? wegen xyz beanpruchst und er meldet es seiner Versicherung.
      Erst wenn die Schwierigkeiten machen sollte, brauchst Du möglicherweise einen Anwalt.
      Oder ist die Schadenhöhe unklar? Dann brauchst Du evtl. einen Fachmann in Steuersachen oder einen Steueranwalt.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 13:24:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      er sieht es ein, aber seine Haftplicht nicht!
      er kann es nicht bezahlen, also muss ich klagen und auf diesem Wege die Haftpflichtversicherung dazu zu kriegen zu zahlen. Da diese aber nicht mein Ansprechpartner ist, sondern nur der StB muss ich wohl oder "ubel ihn verklagen.
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 15:29:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      @80cu

      ok dann bist Du ja schon bei dem Punkt, daß die Versicherung es nicht einsieht. Dann kommst Du um die Klage nicht rum, da weiß ich aber leider keinen Anwalt.
      Viel Glück.


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