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    Autodiebstahl vom Grundstück bitte um Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.04 13:24:36 von
    neuester Beitrag 14.11.04 18:31:59 von
    Beiträge: 18
    ID: 922.564
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      Avatar
      schrieb am 07.11.04 13:24:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      mir wurde letzte woche von unserem grundstück mein pkw gestohlen. trotz ( wegfahrsperre,arlarmanlage,lenkradschloss)

      der wagen hatte vollkasko,
      wann kann ich mit einer zahlung von meiner versicherung rechen ? werden auch solche dinge wie neue winterreifen, große neue inspektion (60.000 er) mit bezahlt ?

      was passiert wenn, der wagen wieder gefunden wird ? muss ich ihn dann zurück nehmen egal wie er aussieht ?

      meine versicherung habe ich angerufen und wollte den wagen abmelden, sie sagten ich müsste erst mal 4 wochen warten bis, ich den wagen abmelden könnte. ist das rechtens ? ich bezahle also versicherung obwohl ich das auto nicht mehr habe. oder zahlt mir die versicherung den betrag (sollte das auto nicht gefunden werden) zurück ?
      diese frage wollten mir die bei der versicherung nicht beantworten.


      vielleicht hat ja jemand schon mal so was durch und kann mir helfen bzw. gute tipps geben. wäre sehr dankbar.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 14:05:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was für ein Model wahr das den:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 14:06:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      rechtschutz???dann auf jeden fall;anwalt!!!
      nicht??auf alle fälle;anwaltberatung,kostet nicht die welt ein gespräch!,sicherer und schnellere abwicklung deines falles...versicherungen haben viel zeit,was regulierungen angeht!

      solange nicht sicher ist,das dein pkw wieder auftaucht,
      überfälle und sonstige geschichten,wird sich die versicherung mit der regulierung zurückhalten...für die regulierung,spielen winterreifen,inspektionen,scheckheft etc.überhaupt keine geige,lediglich baujahr,km-leistung...evtl.bewerten sie dein pkw (fotos usw.)als sehr gut oder gut erhalten,das wars aber auch schon....soweit mir bekannt brauchen sie erst zahlen,wenn die stattsanwaltschaft dein verfahren einstellt:rolleyes:das dauert wochen/monate,deshalb anwalt,damit du deine rechte,beruflicher einsatz oder famil.gründe schneller durchboxen kannst....
      sorry,leider keine guten infos,aber real...
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 14:15:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 3

      danke für die Infos ;)
      Rechtschutz habe ich beim ADAC.

      war ein Golf 4 TDI Kombi 1,5 Jahre alt
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 14:22:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ein Anwalt die Situation positiv bestückt:rolleyes: halte ich für ein Gerücht:rolleyes:

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      schrieb am 07.11.04 16:10:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      wer klaut den sowas :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 18:17:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      zu 6:

      Dass es hier immer wieder so pubertäre Typen gibt, die sich über das Pech anderer auf so primitive Weise lustig machen....

      Witzig, witzig, zocklany, schonmal als Komedian probiert???

      Ironischerweise heisst er auch noch ZOCKlany....

      @ thefan1

      Viel Glück, ich kann mir vorstellen wie du dich fühlst, aber Kopf hoch, das wird schon wieder :)
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 18:18:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 6

      blöder spruch !
      es ist scheiss egal was es für eine marke war, fakt ist das ich mein erarbeitetes geld dafür bezahlt habe und mir der wagen gut gefallen und treue dienste geleistet hat.

      ich hoffe nicht das es dir auch mal so geht, egal was du für ein auto hast.
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 18:23:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich bin Komödiant,sonst könnte ich manche Beiträge nicht ertragen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 18:25:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      sorry, aber für mich bist du einfach nur ein dummer, kleiner junge...geh doch woanders spielen!!
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 20:09:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      erst heißt es Auto geklaut,dannist die Rede von VW,was denn nun :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 20:38:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      http://www.voleasing.de/de/100093/100132/100163/diebstahl_ke…

      Notwendige Verfahren bei Diebstahl des Kraftfahrzeugs
      Zunächst ist bei der Polizei eine Anzeige über Kraftfahrzeugdiebstahl zu erstatten.
      Anschließend sind der Zulassungsstelle folgende Unterlagen für die Abmeldung des Fahrzeugs vorzulegen:

      Fahrzeugbrief

      Fahrzeugschein

      Diebstahlanzeige der Polizei

      Gültiger Personalausweis; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung; bei Firmen den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung, gegebenenfalls ein vorläufiger Ausweis

      Vollmacht und Ausweis, wenn Erledigung durch Dritte erfolgt.

      Die Abmeldung des Fahrzeugs gilt rückwirkend auf den Tag des Diebstahls.
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:01:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      @the fan,
      kann nur bestätigen, was @swingerin in #3 geschrieben hat - ein anwalt ist unbedingt ratsam! uns wurde mal der wagen vom eigenen parkplatz geklaut, und die versicherung unterstellte uns, wir seien selber am verschwinden schuld. grund: man fand den wagen wenige tage später mit totalschaden hinter der polnischen grenze - aber am schloss gab es keine aufbruchsspuren. die diebe hatten sich auf diese automarke spezialisiert und zuvor passende schlüssel gefertigt (ich habe später einen spiegel-artikel über solche seriendiebstähle gelesen). wir, beide berufstätig, hatten jeden morgen drei kinder in kindergärten zu fahren (pro strecke 6km) ... und der ärger hat an sich schon gereicht, aber die verdächtigungen und verzögerungsversuche der versicherung waren dann echt das letzte!

      beim adac kann man sich nach auf verkehrsrecht spezialisierten anwälten erkundigen, und als mitglied hat man auch eine beratung frei.

      kosten für inspektionen, garantieverträge etc. kann man leider tatsächlich abhaken.:(

      gruss
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:07:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12

      ... und die fahrzeugschlüssel!
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:16:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      @1
      wer lesen kann, ist im vorteil ...

      versuchs einfach mal mit den versicherungsbedingungen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 21:45:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die erklärt doch der RA :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.11.04 18:04:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nu:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.11.04 18:31:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      #1 wenn innerhalb der 4 Wochen das Fzg. wiedergefunden wird, musst Du es zurücknehmen, danach bekommst Du den Wiederbeschaffungswert reguliert...diese Frist ist üblich sowie gesetzlich verankert. Nach Ablauf dieser Frist wird bezahlt. So läuft das in 99% der Fälle. Es sei denn, es bestehen gewisse Verdachtsmomente wie bei #13 ;)

      #3
      immer gleich nach dem Anwalt schreien, gell! Mann, Mann... Den zahlt er übrigens bei Kasko dann auch selbst. Aber warum auch einen Anwalt nehmen? Damit deren Existenz gerechtfertigt ist?


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