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    Bearbeitungsgebühr für Abschleppen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.04 15:23:27 von
    neuester Beitrag 30.11.04 15:50:56 von
    Beiträge: 4
    ID: 931.063
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      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:23:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt sich im Verkehrsrecht aus?
      Ich stand gerade für 30 Minuten im eingeschränkten Halteverbot, ohne dass ich jemanden behindert habe! Als ich nach 30 Minuten da war, stand ne Politessa da und der Abschlepper kam auch schon...
      OK, ich habe billigend in Kauf genommen, dass ich ein Knöllchen bekomme, aber direkt abschleppen? Ist das rechtens?
      Jetzt die zweite Frage: Kosten für Leerfahrt 48€ --> OK, zahl ich
      Knöllchen 15€ --> auch ok!
      Aber dann wollen die noch 50€ BEARBEITUNGSGEBÜHREN haben?
      Ich das nicht sittenwirdrig, das sind ja mehr als 300% mehr als das Falschparken...
      Kann jemand weiterhelfen?
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:45:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was interessierst du dich auf einmal für "Recht"
      War es denn "Recht", sich ins Halteverbot zu stellen?

      Knöllchen: zu Recht
      Kosten Leerfahrt: zu Recht
      Bearbeitungsgebühr: zu Recht

      "Sittenwirdrig" war nur dein Falschparken :laugh:

      Also jammer nicht wegen den Kosten rum. Die hast du dir schon selber eingebrockt.
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:50:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 du machst deinem namen ja alle ehre....
      Avatar
      schrieb am 30.11.04 15:50:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      also ich kenne mädelz, die mehr als 50,- € "bearbeitungsgebühr" nehmen. hängt sicher vom service ab.


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