steuerfrei nach 5Jahren Beitragszahlung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.12.04 14:07:34 von
neuester Beitrag 14.12.04 12:29:54 von
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Hallo
um bei einer KLV in den Genuss von steuerfreien Erträgen zu kommen, müssen ja mind. 5 Jahre Beiträge gezahtlt werden.
Müssen diese 5 Jahre hintereinander liegen?
Oder kann man 1 Jahr zahlen, 1 oder mehr Jahre Beitrag aussetzen, dann wieder zahlen etc?
Müssen die 5 Jahresbeiträge die gleiche Grösse haben?
MfG gutglck
um bei einer KLV in den Genuss von steuerfreien Erträgen zu kommen, müssen ja mind. 5 Jahre Beiträge gezahtlt werden.
Müssen diese 5 Jahre hintereinander liegen?
Oder kann man 1 Jahr zahlen, 1 oder mehr Jahre Beitrag aussetzen, dann wieder zahlen etc?
Müssen die 5 Jahresbeiträge die gleiche Grösse haben?
MfG gutglck
Finde doch erst einmal ein Versicherer der so etwas mitmacht, dann beantwortet sich Deine Frage von ganz allein.
5 jahresbeiträge in gleicher größe und den ersten 5 jahren... dann noch weitere 7 jahre ruhezeit. dann erst steuerfrei, alles andere ist steuerschädlich!
Danke für die Antworten
Ich hatte gefragt, da ich in den KMPG Mitteilungen 10/02 einen Artikel zum "BMF-Schreiben vom 22.8.2002 zur Novation bei Lebensversicherungen" fand. Dort heisst es:
Um die Ablaufleistung im Privatvermögen steuerfrei vereinnahmen zu dürfen, müssen außerdem mindestens fünf Jahre ab Vertragsabschluss laufende Beiträge gezahlt werden. Unerheblich ist hierbei, ob die Beitragszahlung in regelmäßigen Abständen und in gleichbleibender Höhe erfolgt. Die einzelnen Beitragsleistungen haben in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis zueinander zu stehen.
Gilt das noch so? Oder gibt es inzwischen andere BMF-Schreiben dazu?
Gruss guglck
Ich hatte gefragt, da ich in den KMPG Mitteilungen 10/02 einen Artikel zum "BMF-Schreiben vom 22.8.2002 zur Novation bei Lebensversicherungen" fand. Dort heisst es:
Um die Ablaufleistung im Privatvermögen steuerfrei vereinnahmen zu dürfen, müssen außerdem mindestens fünf Jahre ab Vertragsabschluss laufende Beiträge gezahlt werden. Unerheblich ist hierbei, ob die Beitragszahlung in regelmäßigen Abständen und in gleichbleibender Höhe erfolgt. Die einzelnen Beitragsleistungen haben in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis zueinander zu stehen.
Gilt das noch so? Oder gibt es inzwischen andere BMF-Schreiben dazu?
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