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    Depotübertragungsgebühren- Rückerstattung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.05 11:54:26 von
    neuester Beitrag 23.01.05 18:33:34 von
    Beiträge: 3
    ID: 945.948
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      Avatar
      schrieb am 21.01.05 11:54:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie ja wahrscheinlich den meisten bekannt ist, sind erhobene
      Entgelte bei einer Depotübertragung zu einem anderen Institut nicht zulässig. Die belasteten Beträge sind deshalb zurückzuerstatten. Die Ansprüche verjähren 3 Jahre nach Datum des Wechsels.

      Ich habe jetzt die Gebühren in Höhe von ca. 320.-EUR , die mir vor 2 Jahren beim Wechsel der Brokerbank belastet wurden, ohne Probleme voll erstattet bekommen.

      Dies zur Erinnerung und als Hinweis.

      Gruss bsd


      Mustertext:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen
      vom 30.11.2004 (Az: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04) entschieden, dass Preisklauseln, nach denen
      Kreditinstitute für die Übertragung von Wertpapierbeständen auf ein anderes Depotkonto gesonderte Entgelte
      berechnen können, unzulässig sind. Im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapierbeständen aus dem o. g. Depotkonto haben Sie mir am xx.xx.xxxx insgesamt EUR xxx,xx als Übertragungsentgelt in Rechnung gestellt.
      Da auch die von Ihnen verwendete Klausel von der
      Entscheidung des BGH betroffen und somit unwirksam ist,geschah dies ohne Rechtsgrundlage.

      Ich möchte Sie daher bitten, den belasteten Betrag
      auf mein Konto xxxxxxxxxxxxx bei
      der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx zurückzuerstatten.
      Avatar
      schrieb am 22.01.05 10:36:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja.. siehe auch bereits threadnr.932631.
      cura
      Avatar
      schrieb am 23.01.05 18:33:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ihr Glücklichen,

      ich habe zwar von der SPK den Betrag auch erstattet bekommen, allerdings wurden die Fremden Spesen enbehalten (habe mich erkundigt: das dürfen die sogar). Allerdings erstatteten sie erst nach zwei Anschreiben. Eigenartig war nur, dass zunächst 21,56 Euro als fremde Spesen angeführt wurden (bei einer einzigen WKN). Als ich eine detaillierte Abrechnung verlangte, so schmolz dieser Betrag plötzlich auf 5,56 Euro. Ein Schelm, wer das Übles denkt, liebe Sparkasse...


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