Spenden an Stiftungen... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.05 17:19:33 von
neuester Beitrag 07.02.05 20:00:15 von
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.... sind bis zu einer Höhe von 20.450 Euro steuerlich abzugsfähig.
Soweit so gut. Bei meiner letzten Steuererklärung (07/04),
wurde nur ein Betrag in Höhe von 5% der Einkünfte berücksichtigt
(Die Spenden hätten aber ca. 15% ausgemacht und waren < 20T€ )
Ich hatte die Spenden unter "Zuwendungen an Stiftung"
eingetragen..... Was muss ich dieses Jahr anders machen, damit alles
angerechnet wird ? Oder hat das Finanzamt da einen
Fehler gemacht.....
Wäre super, wenn da jemand weiterhelfen könnte.....
Soweit so gut. Bei meiner letzten Steuererklärung (07/04),
wurde nur ein Betrag in Höhe von 5% der Einkünfte berücksichtigt
(Die Spenden hätten aber ca. 15% ausgemacht und waren < 20T€ )
Ich hatte die Spenden unter "Zuwendungen an Stiftung"
eingetragen..... Was muss ich dieses Jahr anders machen, damit alles
angerechnet wird ? Oder hat das Finanzamt da einen
Fehler gemacht.....
Wäre super, wenn da jemand weiterhelfen könnte.....
Meiner Meinung nach hat das Finanzamt einen Fehler gemacht, die ca. 20 T€ sind nämlich zusätzlich zu den 5%.
Vermutlich wußte Dein Finanzbeamter das nicht, weil dies erst ab 2000 möglich ist und so schnell sind die oft nicht.
Einspruch einlegen, freundlich darauf hinweisen, hat bei meinem Bekannten so funktioniert.
Gruß specunia
Vermutlich wußte Dein Finanzbeamter das nicht, weil dies erst ab 2000 möglich ist und so schnell sind die oft nicht.
Einspruch einlegen, freundlich darauf hinweisen, hat bei meinem Bekannten so funktioniert.
Gruß specunia
Danke, Specunia.
Allerdings vermute ich, dass ein Einspruch
nach ca. 8 Monaten zu spät ist....
Ich werde es aber trotzdem mal versuchen.
gruss fullcheck
Allerdings vermute ich, dass ein Einspruch
nach ca. 8 Monaten zu spät ist....
Ich werde es aber trotzdem mal versuchen.
gruss fullcheck
Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) erhöht sich der Vomhundertsatz von 5 auf 10. Hinsichtlich der Umsätze, Löhne und Gehälter erhöht sich die Obergrenze (2 vom Tausend) jedoch nicht.
Darüber hinaus sind nach dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14.7.2000 Zuwendungen an Stiftungen des privaten Rechts sowie an Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zur Höhe von 20.450 Euro steuerlich abziehbar, ausgenommen Zuwendungen für Freizeitzwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports).
http://www.im.nrw.de/bue/21.htm
Darüber hinaus sind nach dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14.7.2000 Zuwendungen an Stiftungen des privaten Rechts sowie an Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zur Höhe von 20.450 Euro steuerlich abziehbar, ausgenommen Zuwendungen für Freizeitzwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports).
http://www.im.nrw.de/bue/21.htm
Für einen "Einspruch" ist die Frist abgelaufen. Möglicherweise kann aber eine Änderung des ESt-Bescheids auf Grund anderer Vorschriften erfolgen. Hast du keinen Steuerberater?
@ NATALY: das dachte ich mir, dass es schon zu spät ist.
Was können Gründe für eine Änderung des ESt-Bescheids sein ?
Noch habe ich keinen Steuerberater.... Sollte ich aber vielleicht jetzt mal ändern....
Was können Gründe für eine Änderung des ESt-Bescheids sein ?
Noch habe ich keinen Steuerberater.... Sollte ich aber vielleicht jetzt mal ändern....
Zu #2:
Vermutlich wußte Dein Finanzbeamter das nicht, weil dies erst ab 2000 möglich ist und so schnell sind die oft nicht
Eigentlich müßte doch die Software für eine richtige Berücksichtigung sorgen, wenn die Angaben in der richtigen Zeile gemacht wurden.
@Fullcheck:
Ich nehme an, dass im ESt-Bescheid unter "Anmerkungen" etwas zu den Spenden steht. Was steht dort?
Vermutlich wußte Dein Finanzbeamter das nicht, weil dies erst ab 2000 möglich ist und so schnell sind die oft nicht
Eigentlich müßte doch die Software für eine richtige Berücksichtigung sorgen, wenn die Angaben in der richtigen Zeile gemacht wurden.
@Fullcheck:
Ich nehme an, dass im ESt-Bescheid unter "Anmerkungen" etwas zu den Spenden steht. Was steht dort?
Ich würde Wiedereinsetzung probieren, § 110 AO. Einspruch einlegen mit Antrag auf Wiedereinsetzung kann auch jetzt noch erfolgreich sein, wenn das Finanzamt ohne nähere Begründung von der Steuererklärung abgewichen ist, d.h. die Spenden nicht in voller Höhe anerkannt hat. Kommt aber darauf an, ob die Abweichung im Bescheid erläutert wird.
Gruß
Gruß
@Nataly: Unter Erläuterungen steht folgendes:
"Ihre Spenden i.H.v. X.XXX.-€ wurden mit 5 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt."
Übrigens hatte ich damals in meinem Steuerprogramm mal verglichen, was der Unterschied zw. "normaler" Spende
und "Stiftungsspende" ausmacht. Und das war beachtlich.
Ich hab mich dann schon gewundert, dass ich nachher so wenig erstattet bekommen habe (weniger als die Hälfte,
als das Programm angezeigt hatte - sind die Programm da einigermassen genau ? --> Taxman/Lexware.)
Jedoch nahm ich dann an, dass Stiftungsspenden tatsächlich nur zu 5 v.H. angerechnet werden - bis ich dann vor kurzem eines besseren belehrt worden bin. Die Daten hatte ich dann per Elster an das Finanzamt übertragen.
Anyway - ich habe heute mit der Frau vom Finanzamt telefoniert, und ich soll die Unterlagen noch mal an sie schicken. Allerdings meinte sie, dass zu 98% nichts mehr zu machen sei.... Mal schauen, ob man die 2% noch kippen kann
"Ihre Spenden i.H.v. X.XXX.-€ wurden mit 5 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt."
Übrigens hatte ich damals in meinem Steuerprogramm mal verglichen, was der Unterschied zw. "normaler" Spende
und "Stiftungsspende" ausmacht. Und das war beachtlich.
Ich hab mich dann schon gewundert, dass ich nachher so wenig erstattet bekommen habe (weniger als die Hälfte,
als das Programm angezeigt hatte - sind die Programm da einigermassen genau ? --> Taxman/Lexware.)
Jedoch nahm ich dann an, dass Stiftungsspenden tatsächlich nur zu 5 v.H. angerechnet werden - bis ich dann vor kurzem eines besseren belehrt worden bin. Die Daten hatte ich dann per Elster an das Finanzamt übertragen.
Anyway - ich habe heute mit der Frau vom Finanzamt telefoniert, und ich soll die Unterlagen noch mal an sie schicken. Allerdings meinte sie, dass zu 98% nichts mehr zu machen sei.... Mal schauen, ob man die 2% noch kippen kann
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