checkAd

    Spenden an Stiftungen... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.05 17:19:33 von
    neuester Beitrag 07.02.05 20:00:15 von
    Beiträge: 9
    ID: 951.332
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 343
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 17:19:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      .... sind bis zu einer Höhe von 20.450 Euro steuerlich abzugsfähig.

      Soweit so gut. Bei meiner letzten Steuererklärung (07/04),
      wurde nur ein Betrag in Höhe von 5% der Einkünfte berücksichtigt
      (Die Spenden hätten aber ca. 15% ausgemacht und waren < 20T€ ;))
      Ich hatte die Spenden unter "Zuwendungen an Stiftung"
      eingetragen..... Was muss ich dieses Jahr anders machen, damit alles
      angerechnet wird ? Oder hat das Finanzamt da einen
      Fehler gemacht.....

      Wäre super, wenn da jemand weiterhelfen könnte.....:yawn:
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 19:02:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meiner Meinung nach hat das Finanzamt einen Fehler gemacht, die ca. 20 T€ sind nämlich zusätzlich zu den 5%.
      Vermutlich wußte Dein Finanzbeamter das nicht, weil dies erst ab 2000 möglich ist und so schnell sind die oft nicht.

      Einspruch einlegen, freundlich darauf hinweisen, hat bei meinem Bekannten so funktioniert.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 19:27:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, Specunia.
      Allerdings vermute ich, dass ein Einspruch
      nach ca. 8 Monaten zu spät ist....
      Ich werde es aber trotzdem mal versuchen.

      gruss fullcheck
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 21:04:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) erhöht sich der Vomhundertsatz von 5 auf 10. Hinsichtlich der Umsätze, Löhne und Gehälter erhöht sich die Obergrenze (2 vom Tausend) jedoch nicht.

      Darüber hinaus sind nach dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom 14.7.2000 Zuwendungen an Stiftungen des privaten Rechts sowie an Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zur Höhe von 20.450 Euro steuerlich abziehbar, ausgenommen Zuwendungen für Freizeitzwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports).
      http://www.im.nrw.de/bue/21.htm
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 21:11:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für einen "Einspruch" ist die Frist abgelaufen. Möglicherweise kann aber eine Änderung des ESt-Bescheids auf Grund anderer Vorschriften erfolgen. Hast du keinen Steuerberater?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,0785EUR +1,95 %
      Das Gold-Einhorn des Jahres!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 21:56:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ NATALY: das dachte ich mir, dass es schon zu spät ist.
      Was können Gründe für eine Änderung des ESt-Bescheids sein ?

      Noch habe ich keinen Steuerberater.... Sollte ich aber vielleicht jetzt mal ändern....:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 11:19:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zu #2:
      Vermutlich wußte Dein Finanzbeamter das nicht, weil dies erst ab 2000 möglich ist und so schnell sind die oft nicht

      Eigentlich müßte doch die Software für eine richtige Berücksichtigung sorgen, wenn die Angaben in der richtigen Zeile gemacht wurden.
      @Fullcheck:
      Ich nehme an, dass im ESt-Bescheid unter "Anmerkungen" etwas zu den Spenden steht. Was steht dort?
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 11:33:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich würde Wiedereinsetzung probieren, § 110 AO. Einspruch einlegen mit Antrag auf Wiedereinsetzung kann auch jetzt noch erfolgreich sein, wenn das Finanzamt ohne nähere Begründung von der Steuererklärung abgewichen ist, d.h. die Spenden nicht in voller Höhe anerkannt hat. Kommt aber darauf an, ob die Abweichung im Bescheid erläutert wird.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 20:00:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Nataly: Unter Erläuterungen steht folgendes:
      "Ihre Spenden i.H.v. X.XXX.-€ wurden mit 5 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte berücksichtigt."

      Übrigens hatte ich damals in meinem Steuerprogramm mal verglichen, was der Unterschied zw. "normaler" Spende
      und "Stiftungsspende" ausmacht. Und das war beachtlich.
      Ich hab mich dann schon gewundert, dass ich nachher so wenig erstattet bekommen habe (weniger als die Hälfte,
      als das Programm angezeigt hatte - sind die Programm da einigermassen genau ? --> Taxman/Lexware.)
      Jedoch nahm ich dann an, dass Stiftungsspenden tatsächlich nur zu 5 v.H. angerechnet werden - bis ich dann vor kurzem eines besseren belehrt worden bin. :( Die Daten hatte ich dann per Elster an das Finanzamt übertragen.

      Anyway - ich habe heute mit der Frau vom Finanzamt telefoniert, und ich soll die Unterlagen noch mal an sie schicken. Allerdings meinte sie, dass zu 98% nichts mehr zu machen sei.... Mal schauen, ob man die 2% noch kippen kann ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Spenden an Stiftungen...