Einkommenssteuererklärung bei Ehepaaren: zusammen oder getrennt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.03.05 11:35:14 von
neuester Beitrag 12.03.05 19:05:43 von
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Hallo!
Wann ist es günstiger, dass 2 Ehepartner sich bei der Steuer gemeinsam veranlagen lassen?
Angenommen, beide waren im Zeitraum Jan. bis Okt. 2004 noch
unverheiratet und jeder war Steuerklasse 1. Seit November 04 sind sie verheiratet; der Mann ist Steuerklasse 3, die Frau Steuerklasse 5. Der Mann arbeitet im öffentlichen Dienst, die Frau war in 2004 arbeitslos und ohne Einkommen.
Was für Vor- bzw. Nachteile hätte es, wenn man sich jetzt erstmalig gemeinsam veranlagen ließe?
viele Grüße!
Wann ist es günstiger, dass 2 Ehepartner sich bei der Steuer gemeinsam veranlagen lassen?
Angenommen, beide waren im Zeitraum Jan. bis Okt. 2004 noch
unverheiratet und jeder war Steuerklasse 1. Seit November 04 sind sie verheiratet; der Mann ist Steuerklasse 3, die Frau Steuerklasse 5. Der Mann arbeitet im öffentlichen Dienst, die Frau war in 2004 arbeitslos und ohne Einkommen.
Was für Vor- bzw. Nachteile hätte es, wenn man sich jetzt erstmalig gemeinsam veranlagen ließe?
viele Grüße!
Nach dem was Du so schreibst, ist es auf jeden Fall günstiger sich zusammen veranlagen zu lassen.
Die Frau hat keine Steuern gezahlt, sondern erhielt nur Lohnersatzleistungen (ALG). Damit kommt zwar der so genannte Progressionsvorbehalt zur Wirkung, auf jeden Fall sollte die Zusammenveranlagung aber günstiger sein.
Sollten sich die beiden jedoch für die Einzelveranlagung entscheiden, ergibt sich folgendes:
Für die Frau ist es ohne Auswirkungen, da keine Steuern gezahlt und da nur Lohnersatzleistungen bezogen auch keine zu leisten bzw. nachzuzahlen.
Für den Mann wird es jedoch "böse". Er müsste dann Steuern an das FA zahlen, da er bisher in der Steuerklasse 3 dem LSt-Abzug unterworfen war. Das wäre dann in der Einzelveranlagung hinfällig.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen
Gruß Mask
Die Frau hat keine Steuern gezahlt, sondern erhielt nur Lohnersatzleistungen (ALG). Damit kommt zwar der so genannte Progressionsvorbehalt zur Wirkung, auf jeden Fall sollte die Zusammenveranlagung aber günstiger sein.
Sollten sich die beiden jedoch für die Einzelveranlagung entscheiden, ergibt sich folgendes:
Für die Frau ist es ohne Auswirkungen, da keine Steuern gezahlt und da nur Lohnersatzleistungen bezogen auch keine zu leisten bzw. nachzuzahlen.
Für den Mann wird es jedoch "böse". Er müsste dann Steuern an das FA zahlen, da er bisher in der Steuerklasse 3 dem LSt-Abzug unterworfen war. Das wäre dann in der Einzelveranlagung hinfällig.
Hoffe ich konnte Dir etwas helfen
Gruß Mask
Nachtrag zu #2
Es sollte sich bei der Zusammenveranlagung eine (größere) Erstattung ergeben, da der Mann von 01-10/2004 in der Steuerklasse 1 gewesen ist, bei ZV jedoch die ESt nach der Splittingtabelle ermittelt wird.
Gruß Mask
Es sollte sich bei der Zusammenveranlagung eine (größere) Erstattung ergeben, da der Mann von 01-10/2004 in der Steuerklasse 1 gewesen ist, bei ZV jedoch die ESt nach der Splittingtabelle ermittelt wird.
Gruß Mask
Grundsätzlich:
Je unterschiedlicher die Einkommen sind (natürlich nur bis zum Auslauf der Progerssion), desto höher ist die (kleine) Ersparnis durch die Zusammenveranlagung.
Grüße K1
Je unterschiedlicher die Einkommen sind (natürlich nur bis zum Auslauf der Progerssion), desto höher ist die (kleine) Ersparnis durch die Zusammenveranlagung.
Grüße K1
hallo!
danke für die Antworten!
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Frau kein ALG oder ähnliches bezieht.
Außerdem: die Frau hat noch einen Verlustvortrag aus vergangenen Jahren aus Wertpapiergeschäften. Was passiert bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem ? Ich nehme an, nichts weiter, oder? (Weil der ja soweiso nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden kann)
danke für die Antworten!
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Frau kein ALG oder ähnliches bezieht.
Außerdem: die Frau hat noch einen Verlustvortrag aus vergangenen Jahren aus Wertpapiergeschäften. Was passiert bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem ? Ich nehme an, nichts weiter, oder? (Weil der ja soweiso nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden kann)
--- "Außerdem: die Frau hat noch einen Verlustvortrag aus vergangenen Jahren aus Wertpapiergeschäften. Was passiert bei einer gemeinsamen Veranlagung mit dem ? Ich nehme an, nichts weiter, oder? (Weil der ja soweiso nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden kann)" ---
Bei der Zusammenveranlagung könntest sowohl Du, als auch Sie den Verlustvortrag verwenden!
Ist der Verlustvortrag durch einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer festgestellt ?
Grüße K1
Bei der Zusammenveranlagung könntest sowohl Du, als auch Sie den Verlustvortrag verwenden!
Ist der Verlustvortrag durch einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer festgestellt ?
Grüße K1
@ K1
ja, der Verlustvortrag wurde jedes Jahr durch einen Bescheid festgestellt.
ja, der Verlustvortrag wurde jedes Jahr durch einen Bescheid festgestellt.
@ Mask
was meinst Du damit:
Für den Mann wird es jedoch " böse" . Er müsste dann Steuern an das FA zahlen, da er bisher in der Steuerklasse 3 dem LSt-Abzug unterworfen war. Das wäre dann in der Einzelveranlagung hinfällig.
was meinst Du damit:
Für den Mann wird es jedoch " böse" . Er müsste dann Steuern an das FA zahlen, da er bisher in der Steuerklasse 3 dem LSt-Abzug unterworfen war. Das wäre dann in der Einzelveranlagung hinfällig.
Rechnet man bei einer gemeinsamen Veranlagung die Sonderausgaben eigentlich einfach zusammen und trägt die Summe ein
Z.B. für KFZ-Haftpflicht, private Krankenkasse?
viele Grüße
Z.B. für KFZ-Haftpflicht, private Krankenkasse?
viele Grüße
@tomsch118
wenn Du ein Steuerprogramm z.B. WISO nimmst, wird Dir automatisch vorgeschlagen, welche Variante die günstigere ist, bzw. eine Vergleichsrechnung dargestellt.
Da diese Programme fast umsonst und auch sonst m.E. sehr gut sind, kann ich das in Deinem Fall besonders empfehlen.
Es kann übrigens für jedes Jahr die Wahl neu getroffen werden.
wenn Du ein Steuerprogramm z.B. WISO nimmst, wird Dir automatisch vorgeschlagen, welche Variante die günstigere ist, bzw. eine Vergleichsrechnung dargestellt.
Da diese Programme fast umsonst und auch sonst m.E. sehr gut sind, kann ich das in Deinem Fall besonders empfehlen.
Es kann übrigens für jedes Jahr die Wahl neu getroffen werden.
@(s)pecunia
da die Programme nicht immer richtig rechnen und es diverse andere Gründe geben kann, warum solche Programme nicht zum Einsatz kommen wäre die Beantwortung der Frage #9 trozdem interessant.
Grüße K1
da die Programme nicht immer richtig rechnen und es diverse andere Gründe geben kann, warum solche Programme nicht zum Einsatz kommen wäre die Beantwortung der Frage #9 trozdem interessant.
Grüße K1
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