Gemeinnütziger Verein: Geldanlage in Aktienfonds!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.04.05 13:17:29 von
neuester Beitrag 10.04.05 16:12:42 von
neuester Beitrag 10.04.05 16:12:42 von
Beiträge: 8
ID: 973.551
ID: 973.551
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.666
Gesamt: 2.666
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
26.04.24, 14:53 | 660 | |
gestern 23:32 | 224 | |
vor 50 Minuten | 199 | |
heute 00:14 | 176 | |
gestern 22:06 | 167 | |
gestern 18:36 | 161 | |
heute 00:33 | 156 | |
gestern 16:03 | 100 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.159,50 | -0,16 | 207 | |||
2. | 2. | 194,05 | +15,31 | 119 | |||
3. | 3. | 2.330,32 | -0,19 | 59 | |||
4. | 4. | 65,95 | -2,66 | 50 | |||
5. | 5. | 7,9000 | +7,48 | 46 | |||
6. | 6. | 0,8300 | -29,66 | 39 | |||
7. | 7. | 15,116 | -5,73 | 38 | |||
8. | 8. | 0,1785 | -7,03 | 30 |
Seit etwa 15 Jahren hat unser Sportverein einen Teil seines Vermögens in Fonds (Immobilienfonds und Aktienfonds) angelegt - mit unterschiedlichem Erfolg.
Die -abgesehen von den Jahren 2000 bis 2002- dabei erwirtschafteten Gewinne wurden nie neu angelegt, sondern ordentlich als Einnahmen verbucht und ausschließlich für Vereinsinterne Zwecke (z.Bsp. Anschaffung neuer Sportkleidung...) verwendet, was half, die Vereinsbeiträge auf recht niedrigem Niveau zu halten.
Nun hat uns erstmals das Finanzamt die Gelbe Karte gezeigt und uns nahegelegt, das Vereinsvermögen (ein knapp 5-stelliger Betrag) abzubauen und ebenfalls für Vereinsgebundene Dinge zu verwenden.
Deshalb meine Frage: Erlaubt das dt. Vereinsrecht einem gemeinnützigen Verein, ein gewisses Vermögen zu besitzen, darf dieses am Kapitalmarkt angelegt werden und welche Möglichkeiten hat der Staat, hier das Finanzamt, eventuell dagegen vorzugehen?
Gibt es in dieser Frage einen Ermessensspielraum?
Perry
Die -abgesehen von den Jahren 2000 bis 2002- dabei erwirtschafteten Gewinne wurden nie neu angelegt, sondern ordentlich als Einnahmen verbucht und ausschließlich für Vereinsinterne Zwecke (z.Bsp. Anschaffung neuer Sportkleidung...) verwendet, was half, die Vereinsbeiträge auf recht niedrigem Niveau zu halten.
Nun hat uns erstmals das Finanzamt die Gelbe Karte gezeigt und uns nahegelegt, das Vereinsvermögen (ein knapp 5-stelliger Betrag) abzubauen und ebenfalls für Vereinsgebundene Dinge zu verwenden.
Deshalb meine Frage: Erlaubt das dt. Vereinsrecht einem gemeinnützigen Verein, ein gewisses Vermögen zu besitzen, darf dieses am Kapitalmarkt angelegt werden und welche Möglichkeiten hat der Staat, hier das Finanzamt, eventuell dagegen vorzugehen?
Gibt es in dieser Frage einen Ermessensspielraum?
Perry
Na, Perry2, Probleme mit dem Finanzamt??
Guckst Du hier:
http://badischer-sportbund.de/bsbka/docs/doc13222.pdf
Vielleicht sind hilfreiche Hinweise drin-war mir zum durchlesen zu mühsam.
otili
Guckst Du hier:
http://badischer-sportbund.de/bsbka/docs/doc13222.pdf
Vielleicht sind hilfreiche Hinweise drin-war mir zum durchlesen zu mühsam.
otili
Danke, Otili.
Habe mir die betreffenden Teile durchgelesen. Folgende Fragen bleiben offen:
1. Basieren diese Hinweise auf Baden-Würtembergischer Gesetzlichkeit oder darf man den Inhalt 1:1 auf andere BL übertragen?
2. Was sind Freie Rücklagen nach §58 Nr.7a (AO)?
3. Sind Gelder, die der Verein bereits zum Zeitpunkt der Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit (Eintragung als e.V. in die Vereinsrolle bei Gericht) besessen hat, ebenfalls diesem Reglement unterworfen? Und vor allem:
4. Sind spekulative Anlageformen (in den Hinweisen des badischen FM wird nur von "aktiver Vermögensverwaltung" bzw. Zinseinnahmen gesprochen) grundsätzlich erlaubt?
Grüße von Perry
Habe mir die betreffenden Teile durchgelesen. Folgende Fragen bleiben offen:
1. Basieren diese Hinweise auf Baden-Würtembergischer Gesetzlichkeit oder darf man den Inhalt 1:1 auf andere BL übertragen?
2. Was sind Freie Rücklagen nach §58 Nr.7a (AO)?
3. Sind Gelder, die der Verein bereits zum Zeitpunkt der Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit (Eintragung als e.V. in die Vereinsrolle bei Gericht) besessen hat, ebenfalls diesem Reglement unterworfen? Und vor allem:
4. Sind spekulative Anlageformen (in den Hinweisen des badischen FM wird nur von "aktiver Vermögensverwaltung" bzw. Zinseinnahmen gesprochen) grundsätzlich erlaubt?
Grüße von Perry
Da empfehle ich doch einen Steuerberater.
Der kann ja von den Fondgewinnen bezahlt werden.
Das Finanzamt wird seine Wünsche sicher doch auch in irgend einer Form rechtlich untermauern.
Der kann ja von den Fondgewinnen bezahlt werden.
Das Finanzamt wird seine Wünsche sicher doch auch in irgend einer Form rechtlich untermauern.
Schätzungsweise sind gerade Ausgaben für einen Steuerberater der Satzung entsprechend nicht dem Zweck des Vereins untergeordnet.
Die ganz scharfen Geschütze hat das Finanzamt noch nicht aufgefahren, und ich bin mir nicht sicher, ob diesbezügliche Nachfragen nicht bedeuten würden, "Schlafende Hunde" zu wecken.
Perry
Die ganz scharfen Geschütze hat das Finanzamt noch nicht aufgefahren, und ich bin mir nicht sicher, ob diesbezügliche Nachfragen nicht bedeuten würden, "Schlafende Hunde" zu wecken.
Perry
@ NATALY,
wurde mir von Otili bereits ans Herz gelegt; meine Fragen diesbezüglich siehe # 3.
Perry
wurde mir von Otili bereits ans Herz gelegt; meine Fragen diesbezüglich siehe # 3.
Perry
Nachdem ich mich durch einige Hinweise und Tipps durchgewurstelt habe, gehe ich davon aus, dass jeder Verein ein Vereinsvermögen haben darf, welches durch Rücklagenbildung gemäß §58/7 (AO) vermehrt und am Kapitalmarkt angelegt werden darf, sofern die Liquiditätsplanung und die zeitnah zu verwendenden, steuerbegünstigten Mittel dem nicht entgegenstehen.
Schönen Sonntag noch - Perry.
Schönen Sonntag noch - Perry.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
207 | ||
119 | ||
60 | ||
50 | ||
46 | ||
39 | ||
38 | ||
30 | ||
30 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 | ||
14 |