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    Gemeinnütziger Verein: Geldanlage in Aktienfonds!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.05 13:17:29 von
    neuester Beitrag 10.04.05 16:12:42 von
    Beiträge: 8
    ID: 973.551
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      Avatar
      schrieb am 09.04.05 13:17:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seit etwa 15 Jahren hat unser Sportverein einen Teil seines Vermögens in Fonds (Immobilienfonds und Aktienfonds) angelegt - mit unterschiedlichem Erfolg.
      Die -abgesehen von den Jahren 2000 bis 2002- dabei erwirtschafteten Gewinne wurden nie neu angelegt, sondern ordentlich als Einnahmen verbucht und ausschließlich für Vereinsinterne Zwecke (z.Bsp. Anschaffung neuer Sportkleidung...) verwendet, was half, die Vereinsbeiträge auf recht niedrigem Niveau zu halten.
      Nun hat uns erstmals das Finanzamt die Gelbe Karte gezeigt und uns nahegelegt, das Vereinsvermögen (ein knapp 5-stelliger Betrag) abzubauen und ebenfalls für Vereinsgebundene Dinge zu verwenden.
      Deshalb meine Frage: Erlaubt das dt. Vereinsrecht einem gemeinnützigen Verein, ein gewisses Vermögen zu besitzen, darf dieses am Kapitalmarkt angelegt werden und welche Möglichkeiten hat der Staat, hier das Finanzamt, eventuell dagegen vorzugehen?
      Gibt es in dieser Frage einen Ermessensspielraum?
      Perry
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 14:31:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na, Perry2, Probleme mit dem Finanzamt??

      Guckst Du hier:


      http://badischer-sportbund.de/bsbka/docs/doc13222.pdf

      Vielleicht sind hilfreiche Hinweise drin-war mir zum durchlesen zu mühsam.:yawn:

      otili
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 15:30:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke, Otili.
      Habe mir die betreffenden Teile durchgelesen. Folgende Fragen bleiben offen:
      1. Basieren diese Hinweise auf Baden-Würtembergischer Gesetzlichkeit oder darf man den Inhalt 1:1 auf andere BL übertragen?
      2. Was sind Freie Rücklagen nach §58 Nr.7a (AO)?
      3. Sind Gelder, die der Verein bereits zum Zeitpunkt der Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit (Eintragung als e.V. in die Vereinsrolle bei Gericht) besessen hat, ebenfalls diesem Reglement unterworfen? Und vor allem:
      4. Sind spekulative Anlageformen (in den Hinweisen des badischen FM wird nur von "aktiver Vermögensverwaltung" bzw. Zinseinnahmen gesprochen) grundsätzlich erlaubt?
      Grüße von Perry
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 16:21:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da empfehle ich doch einen Steuerberater.
      Der kann ja von den Fondgewinnen bezahlt werden.:cool:

      Das Finanzamt wird seine Wünsche sicher doch auch in irgend einer Form rechtlich untermauern.
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:22:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Schätzungsweise sind gerade Ausgaben für einen Steuerberater der Satzung entsprechend nicht dem Zweck des Vereins untergeordnet. :)
      Die ganz scharfen Geschütze hat das Finanzamt noch nicht aufgefahren, und ich bin mir nicht sicher, ob diesbezügliche Nachfragen nicht bedeuten würden, "Schlafende Hunde" zu wecken.
      Perry

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      schrieb am 09.04.05 17:23:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:28:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ NATALY,
      wurde mir von Otili bereits ans Herz gelegt; meine Fragen diesbezüglich siehe # 3.
      Perry
      Avatar
      schrieb am 10.04.05 16:12:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nachdem ich mich durch einige Hinweise und Tipps durchgewurstelt habe, gehe ich davon aus, dass jeder Verein ein Vereinsvermögen haben darf, welches durch Rücklagenbildung gemäß §58/7 (AO) vermehrt und am Kapitalmarkt angelegt werden darf, sofern die Liquiditätsplanung und die zeitnah zu verwendenden, steuerbegünstigten Mittel dem nicht entgegenstehen.
      Schönen Sonntag noch - Perry.


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