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    Begünstigung von T-Online-Kunden doch rechtmässig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.00 00:41:24 von
    neuester Beitrag 19.03.00 22:58:04 von
    Beiträge: 17
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      schrieb am 18.03.00 00:41:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dem folgenden Artikel aus der Financial Times entnehme ich, dass die Begünstigung von T-Online-Kunden doch rechtmässig sein könnte. Der Wettbewerbszentrale ging es offenbar nur darum, die T-Online-Werbung zu untersagen. "Der Wettbewerbszentrale gehe es nicht um die börsenrechtliche Bewertung. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt/Main hatte die Offerte als „legitim“ und „normale Kundenpflege“ bezeichnet."

      http://www.ftd.de/bm/ma/FTDKA42TX5C.html
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 01:11:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie kann man an sowas zweifeln???
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 01:34:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also - ich bin dafür, dass nur T-Online Kunden, die seit mindestens 10 Jahren einen BTX-Anschluss vorweisen können, berücksichtigt werden ;)
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 02:30:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also, wenn ich das richtig verstanden habe, ging es doch nur darum, daß Teilnehmer einer Umfrage begünstigt werden sollten, und dies ungesetzlich ist. Gegen die Bevorzugung aller Kunden bei der Vergabe sprach doch nie jemand. Aber langsam werden hier wohl alle hysterisch...
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 07:31:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      was solls leute,
      wie auch immer, cool bleiben und abwarten. wir werden es verschmerzen, ob wir bevorzugt werden oder nicht. seid doch nicht so gierig. warten wir schön ab und freuen uns, wenn wir einige stücke abkriegen. und wenn nicht, netipo und konsorten geben uns weiterhin die chance.
      in dem sinne, zeins

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      Avatar
      schrieb am 18.03.00 07:48:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Selbstverständlich ist die Begünstigung unrechtmäßig!
      Das weiß auch Sommer. Der Zweck der Übung ist ein anderer.

      Jetzt glauben alle, T-online Kunden werden halt unter der Hand besser gestellt und werden trotzdem Mitglied. Die Werbung hat sich dicke gelohnt und t-online wird viele neue Kunden bekommen.

      That is marketing in Reinkultur.

      gruss paule2
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 09:14:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dass das Programm börsenrechtlich ok ist, ändert nichts daran, dass es im Ergebis - eben aus wettbewerbsrechtlichen Gründen - nicht durchgeführt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 09:21:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo paule2,


      du sagst "Selbstverständlich ist die Begünstigung unrechtmäßig!"

      Meinst du damit dein privates, subjektives Selbstverständnis, oder kannst du das anhand von irgendwelchen klaren Gesetzen oder Richtlinien belegen, gegen die hier verstoßen wird ?

      Ich denke nämlich keineswegs, daß diese Art der Bevorzugung eigener Kunden unrechtmäßig ist, und das nicht nur aus Hoffnung, Aktien abzubekommen, sondern ganz einfach weil es m.E. keine rechtliche Handhabe dagegen gibt.
      Überall in Deutschland, in allen möglichen Branchen und auf alle möglichen Arten bevorzugen Unternehmen Kunden gegenüber Nicht-Kunden, und dies ist auch völlig legitim, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen dabei beachtet werden.

      Solltest du also wie gesagt nicht nur aus dem Bauch heraus diese Aussage aufgestellt haben, dann wüsste ich gern worauf sich deine Feststellung begründet !

      Wenn das nur deine Meinung war, so ist dieses natürlich 100% legitim und ich wollte dich auch keineswegs angreifen. Ich bin nur neugierig ob irgendjemand hier KONKRET begründen kann (mit Verweis auf die entsprechenden Gesetze) daß das Angebot von T-Online rechtswidrig ist !

      Danke,

      Holger
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 10:39:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi,

      ich bin etwas irritiert über diese einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichtes und die Empörung über eine Bevorzugung.

      Nachzulesen bei: http://www.heise.de/newsticker/data/mst-17.03.00-001/

      Hier bekommen mal Ausnahmsweise nicht die Profis sondern die Kleinanleger eine Extrachance und schon wird gemault!

      Bei Web.de und der Diraba hat sich noch keiner über Affinity-Programme aufgeregt... aber jetzt tut es wohl langsam weh, wenn die Fonds bei der Emission zu wenig Stücke bekommen.

      Ist es wettbewerbsrechtlich bedenklich die Kunden in den Börsengang einzubeziehen? Wohl kaum. Hoffentlich wird das noch häufiger passieren!

      Ich mache mir jedenfalls weiterhin Hoffnung auf bevorrechtigte Zeichnungen - auch bei comdirect :-)

      PS: Falls es noch nicht rum ist: `T-Online by call` kostet keine Grundgebühr!

      Gruß,
      MOJO
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 10:47:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      "aus dem Bauch heraus" würde ich sagen, daß ich es für sehr gerecht halte, denen bevorzugt Anteile am Unternehmen zu geben, die jahrelang überhöhte Gebühren an dieses Unternehmen gezahlt haben und damit das Kapital aufgebaut haben, über das die Firma verfügt.
      Moralisch eine saubere Sache.

      Wenn die Differenzierung über Fragebogen fragwürdig wäre müßte man tatsächlich mal die Parallelen zu net.ipo analysieren.
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 11:01:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi matraman,

      es gibt keine Parallele zu netIPO. Bei der T-Umfrage ist völlig egal, was Du antwortest. Du mußt Dich nur `Durchklicken`, um die RegID zu erhalten.

      Es geht auch nicht um Fragen zur Geschäftstätigkeit, sondern um Kundenzufriedenheit und Leistungswünsche.

      Gruß,
      MOJO
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 11:40:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Urteil des LG Hamburg eine Bevorzugung von T-Online Kunden zu vermeiden
      ist skandalös.
      Ich erinnere nur an das Programm "Friends&Family" von Infineon, was
      letztlich auch legal war. Ich bin seit 1996 Kunde von T-Online und sehe
      hier zum ersten Mal auch als Kleinanleger die Möglichkeit eine Aktie
      mit hervorragenden Wachstumschancen zu erhalten, und wenn es nur 50 - 100
      Stück sind.
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 12:25:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Den Antrag auf die Verfügung hat die "Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" gestellt.
      Dank an Euch.

      Wer seid Ihr? Macht Ihr auch was für den Wettbewerb?

      Dieser Antrag gehört abgelehnt!

      Gruß,
      MOJO
      Avatar
      schrieb am 19.03.00 22:01:19
      !
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      Avatar
      schrieb am 19.03.00 22:15:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sagt mal Leute, habt ihr eigentlich überhaupt keinen Durchblick?
      Ich höre hier nur sowas wie: "OOch schon kriegen wir mal was wird gemault...scheiss Hamburger" und sowas.

      Es geht NUR darum, solche Aktionen zu verbieten, die nur denn Sinn haben, Neukunden mit dem Versprechen an die Neuemissionen ranzukommen,
      anzuwerben.

      An dem Verfahren ist alles in Ordnung. Die Telekom hats aber als Lockmittel eingesetzt. Das war ihr eigener Fehler.


      Gruß,
      dow
      Avatar
      schrieb am 19.03.00 22:17:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      genau baschi, das sehe ich auch so (wahrscheinlich weil ich bei t-online bin....)
      Avatar
      schrieb am 19.03.00 22:58:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Warten wir´s doch einfach ab.... (schnarch)


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