Ausländische Dividenden - Besteuerung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.05.05 00:54:42 von
neuester Beitrag 15.05.05 19:55:37 von
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Hallo,
ich habe noch nie eine ausländische Aktie über den ex-div Termin gehalten - wird diese Dividende besteuert wie eine inländische? Wie würde sich das bei Microsoft, Royal Dutch oder Novartis verhalten? Spielt das Herkunftsland eine Rolle?
Vielen Dank,
Max
ich habe noch nie eine ausländische Aktie über den ex-div Termin gehalten - wird diese Dividende besteuert wie eine inländische? Wie würde sich das bei Microsoft, Royal Dutch oder Novartis verhalten? Spielt das Herkunftsland eine Rolle?
Vielen Dank,
Max
Die ausländischen Dividenden unterliegen ebenso dem sog. Halbeinkünfteverfahren wie die deutschen, fliessen als zur Hälfte des Bruttobetrages in Dein zu versteuerndes Einkommen ein.
Es ist schon ein bisschen komplizierter.
Neben der deutschen Steuer wird in der Regel auch im Herkunftsland der Aktie Quellensteuer abgeführt.
Je nach den ausländischen Stuergesetzen kann man mitunter einen Antrag auf (teilweise) Erstattung dieser Quellensteuer stellen.
Falls ein Doppebestuerungsabkommen zwischen dem ausländischen Staat und Deutschland besteht, kann es weiterhin sein, daß ein Teil der bezahlten Quellensteuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden kann.
Es gibt sogar den Fall daß eine fiktive (d.h. tatsächlich nicht bezahlte) Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann.
Ist alles recht komliziert.
Neben der deutschen Steuer wird in der Regel auch im Herkunftsland der Aktie Quellensteuer abgeführt.
Je nach den ausländischen Stuergesetzen kann man mitunter einen Antrag auf (teilweise) Erstattung dieser Quellensteuer stellen.
Falls ein Doppebestuerungsabkommen zwischen dem ausländischen Staat und Deutschland besteht, kann es weiterhin sein, daß ein Teil der bezahlten Quellensteuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden kann.
Es gibt sogar den Fall daß eine fiktive (d.h. tatsächlich nicht bezahlte) Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann.
Ist alles recht komliziert.
hilfe...
@2: ich meinte eher wie die Bank das zuerst abrechnet, du meinst also bei ausländischen Dividenden wird genauso erstmal 20% Kest + Soli einbehalten?
@3: klingt ja grauenhaft, aber Staaten wie USA, Schweiz oder Niederlande werden doch da vernuenftige DBAs haben, die dann vermutlich ausländische Dividenden 1:1 wie inländische behandeln?
lg,
Max
@2: ich meinte eher wie die Bank das zuerst abrechnet, du meinst also bei ausländischen Dividenden wird genauso erstmal 20% Kest + Soli einbehalten?
@3: klingt ja grauenhaft, aber Staaten wie USA, Schweiz oder Niederlande werden doch da vernuenftige DBAs haben, die dann vermutlich ausländische Dividenden 1:1 wie inländische behandeln?
lg,
Max
@hegels
Nein, es wird nicht 20% Kest einbehalten (+SOli) sondern die Quellensteuer des betreffenden Landes.
Bei Novartis =Schweiz also 35%.
Davon werden 15% im Rahmen der Steuererklärung angerechnet (so in etwa); die andern 20% kannst Du Dir wiederholen.
Bei Schweiz funktioniert das ganz gut, bei NL (25% Quellensteuer) schon schwieriger, wenn man das niederländische Formular nicht versteht.
Bei USA (Abzug 15%) brauchst Du nichts rückholen, weil das ja genau der Anrechungsprozentsatz ist.
Nein, es wird nicht 20% Kest einbehalten (+SOli) sondern die Quellensteuer des betreffenden Landes.
Bei Novartis =Schweiz also 35%.
Davon werden 15% im Rahmen der Steuererklärung angerechnet (so in etwa); die andern 20% kannst Du Dir wiederholen.
Bei Schweiz funktioniert das ganz gut, bei NL (25% Quellensteuer) schon schwieriger, wenn man das niederländische Formular nicht versteht.
Bei USA (Abzug 15%) brauchst Du nichts rückholen, weil das ja genau der Anrechungsprozentsatz ist.
War speziell bei der Microsft -Sonderausschüttung (im November 2004) von3 Dollar je Aktie unangenehm, 15% automatisch weg, dann der Dividendenabschlag, dann der sinkende Dollar
Für die Schweiz bestellt man sich unter http://www.estv.admin.ch/data/dvs/druck/forms/d/vstausl.htm ein Formular 85, füllt es aus, lässt sich vom deutschen Finanzamt bestätigen, daß man seinen Wohnsitz in D hat, und schickt es dann mit Belegen nach Zürich, um die 20% zurückzuholen.
Aus Holland müsste man sich von 25% Quellensteuer 10% zurückholen können, da soll es ein Formular "Inkomstenbelasting nr. 92 D" geben.
In Holland gibt es übrigens oft die Möglichkeit, zwischen einer Bardividende und einer Auszahlung in Aktien zu wählen, vielleicht kann man damit die Quellensteuer umgehen.
Und mach Dir nicht gleich ins Hemd, wenn die Dividende nicht direkt nach dem Ex-Tag gutgeschrieben wird, bei manchen Ländern dauert das Wochen oder Monate, besonders Rußland ist in der Hinsicht berüchtigt.
Aus Holland müsste man sich von 25% Quellensteuer 10% zurückholen können, da soll es ein Formular "Inkomstenbelasting nr. 92 D" geben.
In Holland gibt es übrigens oft die Möglichkeit, zwischen einer Bardividende und einer Auszahlung in Aktien zu wählen, vielleicht kann man damit die Quellensteuer umgehen.
Und mach Dir nicht gleich ins Hemd, wenn die Dividende nicht direkt nach dem Ex-Tag gutgeschrieben wird, bei manchen Ländern dauert das Wochen oder Monate, besonders Rußland ist in der Hinsicht berüchtigt.
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