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    Kreditkündigung nach Fusion - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.05 11:39:35 von
    neuester Beitrag 11.06.05 23:01:07 von
    Beiträge: 14
    ID: 986.397
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      schrieb am 09.06.05 11:39:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Tipp gesucht:
      Ich habe in der FAZ-Sonntagszeitung vom 5.06.05 gelesen, dass die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung von Krediten besteht (ohne dass eine Entschädigung fällig wird), wenn eine Bank mit einer anderen fusioniert. Allerdings wurde dahingehend eingeschränkt, dass man die Kündigung begründen müsse. Es wurde auch empfohlen einen RA zu konsultieren .

      Wer kann mir Hinweise geben, wie am besten vorzugehen ist. Welche Gründe kämen in Frage?

      Vielen Dank.
      Aklamat
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 12:12:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne große Ahnung zu haben:

      Kündigung aus wichtigem Grund wird hier das Thema sein.

      Wenn sich deine Einkommensverhältnisse zum Schlechteren wenden würden (Arbeitslosigkeit) hätte die Bank das gleiche Recht (zu kündigen).

      Hier wird wohl darauf abzuheben sein, dass durch die Fusion sich die wirtschaftliche Stellung deiner Bank so verschlechtern würde, dass es dir nicht mehr zuzumuten ist, mit dieser Bank weiter zusammenzuarbeiten.

      Ob das klappt ?

      Gruß
      Eustach :D
      (der nur mal so ein paar Gedanken einwerfen wollte)
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 12:40:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich habe das gleiche Problem.
      Vielleicht sollten wir mal einen
      zum RA schicken wenn die Fusion der HVB durch ist.
      Ich denke das Geld zu investieren lohnt sich.

      Die ARD hat ebenfalls darüber berichtet.:confused:
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 13:09:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..ich könnt mir vorstellen, dass nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse abzustellen ist, sondern auf das Vertrauensverhältnis, das Grundlage der ursprünglichen Entscheidung war. Und das dem neuentstandenen "Gebilde" nicht entgegengebracht werden kann..

      Nur ne Idee..
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 14:19:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich denke hier hab ich etwas gefunden:


      www.creditreform-magazin.de/creditreform/0206-s_30.pdf


      Kreditkündigung, Darlehenskündigung, Bankenfusion

      Kreditkündigung bei Bankenfusion

      Die Fusion zweier Kreditinstitute kann für einen Bankkunden willkommener Anlass sein, einen langfristigen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. Allerdings muss er hierfür gewichtige Gründe haben. Der Kreditnehmer muss nachweisen, warum er unter keinen Umständen bei der mitfusionierenden Bank ein Darlehen aufgenommen hätte. Er muss insbesondere ein berechtigtes privates oder geschäftliches Interesse daran haben, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gerade diesem Institut nicht zu offenbaren, was bei einer Kreditaufnahme unvermeidlich wäre.

      Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies allerdings noch darauf hin, dass der Kunde nicht allzu lange mit seiner Entscheidung über die Kündigung warten darf. Eine Kündigung, die erst zwei Monate nach der Fusion erfolgt, ist in jedem Fall zu spät.

      Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.06.2001

      9 U 143/00

      Der Betrieb 2001, 1548

      WM 2001, 1803


      Idee: Auseinanderbrechen der EU etc.......
      Arbeit: Tätigkeit bei Unicredito und Wisssen über Fianzielle Lage

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      Avatar
      schrieb am 09.06.05 15:46:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      hier der Text aus der FAZ vom Sonntag 05.06.2005

      Es hat sich dort ein Fehler eingeschlichen: Es muss heißen OLG Karlsruhe und NICHT OLG Koblenz

      >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

      HVB-Kredite kündigen
      Eine Fusion bietet günstige Ausstiegschancen

      FRANKFURT. Viele Häuslebauer könnten zum Gewinner einer möglichen Fusion zwischen Hypo-Vereinsbank und dem Unicredito werden. Falls die Italiener die Münchner übernehmen, dürfen Hypo-Kunden ihre langlaufenden Kredite fristlos kündigen - ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Das geht bei einer Bankenfusion, wie das Oberlandesgericht Koblenz am 25. Juni 2001 entschieden hat (Aktenzeichen 9 U 143/00). Allerdings klappt es nur, wenn der Schuldner dafür wichtige Gründe hat und die fristlose Kündigung unmittelbar nach der Fusion erfolgt. Wer zwei Monate wartet, kommt schon zu spät. Für viele Kreditkunden der Hypo-Vereinsbank dürfte das interessant sein, weil die Hypothekenzinsen so tief sind wie nie zuvor nach dem Zweiten Weltkrieg. Damit die Kündigung gut begründet ist, rät der Finanzexperte Klaus Wehrt, einen Anwalt einzuschalten. Zudem sollten Schuldner sich heute schon nach einer neuen Bank umsehen. Nicht jeder alte Kredit ist jedoch kündbar. Für eine Schrottimmobilie etwa dürfte es schwer sein, Geld aufzutreiben, warnt Max Herbst von der FMH Finanzberatung.

      >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

      Unter http://www.rws-verlag.de/volltext/zolg1231.htm kann man das Urteil im Volltext nachlesen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Matthias Vogel
      info@fonds-und-mehr.de
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 16:47:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann mir nicht vorstellen, daß eine Bankenfusion einem Kreditnehmer das Recht zur Kündigung bzw. vorzeitigen Rückzahlung gibt, zumindest nicht ohne wichtigen Grund. Schließlich wechselt hier lediglich der Gläubiger, und die Person des Gläubigers kann dem Schuldner egal sein.

      Anders wäre es, wenn der Schuldner wechselt. Hier muß ja auch der Gläubiger zustimmen, da die Person des Schuldners nicht egal ist (Bonität!).
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 17:10:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      In dem Fall, der durch das OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.6.2001 -- 9 U 143/00 entschieden wurde gab es einen wichtigen (nachvollziehbaren) Grund.

      Im Falle einer HVB/Unicredito Fusion dürfte nur ein verschwindend geringer Bruchteil solche wichtigen Gründe nachweisen können.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 18:10:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]16.849.600 von K1 am 09.06.05 17:10:13[/posting]Absolut richtig.Im vorliegenden Fall ging es um die Fusion zweier Volksbanken.Persönliche Ablehnung der Fusion absolut
      logisch.
      Die große Frage wird sein:Reicht es für eine fristlose
      Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ,wenn man
      behauptet,daß man bei einem italienischen Eigentümer
      der Hypo niemals dort einen Kredit aufgenommen hätte.
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 21:17:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      1. Es geht mir vor allem darum, zu betonen, daß allein die Tatsache, daß eine darlehensgebende Bank mit einer anderen Bank fusioniert (wie jetzt HVB/Unicredito), noch kein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zur Folge hat. Mit anderen Worten: Die Fusion allein stellt keinen wichtigen Grund dar. Es müssen andere Aspekte hinzukommen. Die von #1 bis #5 angeführten Gründe sind mit Sicherheit allesamt keine solchen wichtigen Gründe.

      2. In dem vorliegenden Fall war die Darlehensnehmerin mit ihrer Klage letztlich erfolglos! Die Klage wurde letztlich deshalb abgelehnt, da bestimmte gesetzliche Fristen nicht eingehalten wurden. Und wie es in solchen Fällen üblich ist, hat das Gericht dann über die Frage, ob unabhängig davon im konkreten verhandelten Fall ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorlag, gar nicht entschieden. Siehe nachfolgenden Ausschnitt aus der Urteilsbegründung:

      Es kann dahinstehen, ob hier der Vortrag der Klägerin für die Feststellung solch besonderer Umstände ausreicht, da die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung daran scheitert, dass sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen wurde.

      3. Meines Erachtens hätte in diesem speziellen Fall ein wichtiger Grund vorgelegen (Interessenkollision aufgrund eigener beruflicher Tätigkeit der Klägerin und einer ihr nahestehenden Person).

      4. Wenn die FAZ (eine von mir sonst hochgeschätzte Zeitung) geradezu reißerisch-auffordernd schreibt:

      HVB-Kredite kündigen
      Eine Fusion bietet günstige Ausstiegschancen

      FRANKFURT. Viele Häuslebauer könnten zum Gewinner einer möglichen Fusion zwischen Hypo-Vereinsbank und dem Unicredito werden. Falls die Italiener die Münchner übernehmen, dürfen Hypo-Kunden ihre langlaufenden Kredite fristlos kündigen - ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Das geht bei einer Bankenfusion, wie das Oberlandesgericht Koblenz am 25. Juni 2001 entschieden hat


      und erst dann noch hinterherschiebt:

      Allerdings klappt es nur, wenn der Schuldner dafür wichtige Gründe hat und die fristlose Kündigung unmittelbar nach der Fusion erfolgt.

      werden meines Erachtens durch die Überschrift falsche Hoffnungen bei Anlegern geweckt. Erst schreibt sie, daß viele Häuslebauer zu Gewinnern der Fusion werden könnten *yippieyippieh*, und danach, daß dies allerdings nur in sehr speziellen Fällen und unter sehr restriktiven Bedingungen möglich ist :cry:

      5. Viel Spaß den Klägern, wenn es vor den BGH geht und der XI. Senat (der nicht umsonst "Bankensenat" genannt wird) entscheidet. Der entscheidet nämlich praktisch immer für die Bank. Gut, intern kriselt es gerade beim BGH, da der II. Senat in einigen Fällen anderer Auffassung ist und vermutlich demnächst der für solche internen Streitfälle zwecks Herbeiführung einer einheitlich nach außen vertretenen Linie vorgesehene Große Senat zusammentreten und befinden wird. Abwarten.

      Fazit: Im Ergebnis sind wir uns ja einig. Und profiteur`s Frage:

      Die große Frage wird sein:Reicht es für eine fristlose
      Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ,wenn man
      behauptet,daß man bei einem italienischen Eigentümer
      der Hypo niemals dort einen Kredit aufgenommen hätte.


      kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Aus Sicht eines Schuldners ist die Nationalität eines Gläubigers ganz sicher kein wichtiger Grund.

      Schönen Abend!
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 20:54:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]16.852.155 von wassermann1978 am 09.06.05 21:17:37[/posting]Man kann durch Verunsicherung(italienische Führung)
      durchaus ein fristloses Kündigungsrecht haben.
      Meinung RA(Bankrecht).
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 21:27:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ profiteur:

      Ich glaube gern, daß es andere Meinungen gibt als meine. Nur inwieweit die Nationalität (bzw. der Sitz) eines Gläubigers (!) für einen Schuldner (!) in irgendeiner Weise wichtig sein soll, bleibt mir verschlossen. Wo sollte hier eine Verunsicherung liegen? :confused: Der Schuldner weiß genau, wann er wie viele Zinsen und wann er wieviel Tilgung zu zahlen hat, und zwar von Vertragsbeginn an. Was ändert sich also für ihn?

      Nun, schaun mer mal.

      Schönen Abend! :)
      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 22:26:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]16.867.723 von wassermann1978 am 11.06.05 21:27:09[/posting]Wassermann1978
      Eines ist sicher:Ohne Klage läuft nichts.
      Ich würde es nicht riskieren.
      Denn wer fühlt sich bei der Citibank(früher KKB Bank)
      verunsichert,obwohl der Eigentümer amerikanisch ist.

      mfG
      Profiteur100
      Avatar
      schrieb am 11.06.05 23:01:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ profiteur:

      Einig! :)

      wassermann1978


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