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    "Defekt im Schritt" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.05 11:07:03 von
    neuester Beitrag 21.07.05 08:57:25 von
    Beiträge: 45
    ID: 994.113
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      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:07:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Strafe trotz «Defekt im Schritt»

      Köln (ddp-nrw). Auch eine ungewöhnliche Ausrede hat einen 36-jährigen Kölner am Montag nicht vor einer Verurteilung wegen Exhibitionismus bewahrt. Der Mann hatte seiner 23-jährigen Nachbarin Anfang des Jahres bereitwillig angeboten, ihre von Unbekannten zerstochenen Reifen am Auto zu wechseln.

      Als sich der Handwerker im Beisein der Frau ans Werk machte, traute die Nachbarin ihren Augen nicht: Denn ein Loch an entscheidender Stelle der Jeans machte deutlich, dass dem Mann das Tragen von Unterhosen zumindest an diesem Tag fremd war.

      Auf der Anklagebank des Amtsgerichts behauptete der Handwerker, seine Jeans habe damals einen «Defekt im Schritt» gehabt. Weil er damals der Nachbarin prompt helfen wollte sei er unverzüglich von der Couch aufgesprungen und sei in seine Jeans geschlüpft. Allerdings ohne Unterhose, denn er habe es sich zuvor bei der «Sportschau» auf dem Sofa unbekleidet gemütlich gemacht.

      Der Richter glaubte ihm kein Wort und verurteilte ihn wegen exhibitionistischen Verhaltens zu 1400 Euro Geldstrafe.



      :):):)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:14:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich halte das nicht für eine Ausrede.
      Aber die Nachbarin ist ne verklemmt Zicke. ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:18:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]17.270.475 von Catchup am 19.07.05 11:07:03[/posting]1400 Euro Geldstrafe

      Wonach wurde die Strafe bemessen ?

      Je cm 100 € ?

      Fragen über Fragen !

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:33:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer wohl der Unbekannte war, der die Reifen zerstochen hat.:D
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:34:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.270.609 von BarnyXXL am 19.07.05 11:18:41[/posting]§ 183a StGB
      Erregung öffentlichen Ärgernisses

      Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


      § 183
      Exhibitionistische Handlungen
      (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

      (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

      (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

      1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
      2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1

      bestraft wird.

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      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:44:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Was heisst hier bereitwillig angeboten, wenn er nackt auf der Couch liegt? Kann mich mal jemand aufklären wie das funktionieren soll?

      Sind die Nachrichtenagenturen auch schon ein bischen daneben, wenn sie so einen Quatsch verbreiten?:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:44:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mich würde mal grundsätzlich interessieren, wie "Öffentlichkeit" definiert ist. D. h.: wieviele Personen müssen sich aufgeregt haben, damit von "öffentlichem Ärgernis" gesprochen werden kann. Und: Ist es zulässig, daß sich dieses "öffentliche Ärgernis" beispielsweise gegen eine bestimmte Person richten darf, während Gleiches von anderen Personen ignoriert wird? :confused: Anders gefragt: Richtet sich das "öffentliche Ärgernis" gegen ein Geschehnis oder gegen Personen? :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:46:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      "...der Nachbarin prompt helfen wollte.."

      Ist doch o.k., oder?

      :):):):):)

      catchup
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:47:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:47:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Übrigens:
      "Defekte im Schritt" von Hosen treten häufig bei Radfahrern auf und werden evtl. wegen mangelnder täglicher Hosenschrittüberprüfung wirklich nicht sofort bemerkt.
      Und:
      Das Tragen von Unterwäsche ist nicht Pflicht.

      Würde mich interessieren, wie das Urteil ausfällt. :cool:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:48:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Dornhoeschen

      Euro 1.400 Geldstrafe

      catchup
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 11:58:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Außerhalb der Karnevalszeit scheinen die Kölnerinnen ein wenig prüde.:D
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:04:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11 Ist die allgemeine Geldgier jetzt auf die Gerichte übergeschwappt? Ich finde das doch etwas happig ..., insbesondere im Zeitalter der Ministrings, Hüfthosen, öffentlichen Diskussionen über Schamhaarrasur etc.

      Was genau hat man denn eigentlich gesehen?

      :look:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:10:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Dornhoeschen

      Es war offenbar so erbärmlich, dass die 23jährige Frau geklagt hat.

      catchup
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:14:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Man sollte dazu noch sagen, dass im Amtsgericht nach meiner Erfahrung vor allem bei den Richtern nur die arbeiten, die es zu nichts gebracht haben!
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:19:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14 Hat das rausgehangen??? Muß ja ein großes Loch in der Hose oder tatsächlich ein kleines Teil gewesen sein ... :(

      Übrigens, soviel ich weiß, macht es einen großen Unterschied, ob das "Teil" schlaff oder erigiert war.

      :D
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:20:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      #5: In §183,(1) ist nur von "Ein Mann" die Rede.
      Verstößt dies nicht eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz?
      Denn d.h. ja, eine Frau darf beliebig exhib. Handlungen ausführen, ein Mann aber nicht!
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:24:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was lernen wir daraus?

      Bei hilfesuchenden Blondinen mit zerstochenen Reifen
      lieber weiter nackich Sportschau gucken ...

      Easy :D
      (der Löcher im Schritt für normal hält ...)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:30:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.271.086 von derdieschnautzelangsamvollhat am 19.07.05 11:58:46[/posting]War bestimmt nur eine Imi.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:30:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      #18

      Was wir daraus lernen ?

      Das nächste Mal wenn ich mir von einer Minirock tragenden Blondine die Reifen wechseln lasse und ich sehe, dass die kein Höschen trägt...dann setzt es sofort eine Anzeige (oder halt hinterher ;) ).
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 12:47:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Barney,

      Du meinst die Frau ist Mitglied eines anderen Kulturkreises und durch den Mann in ihren Migrationsbemühungen verwirrt worden, sodaß die Anrufung des Gerichts notwenidg war um Klarheit über deutsche Sitten und Gebräuche zu erlangen?:D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:02:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      #17 In der Tat war ja auch lange Homosexualität zwischen Männern verboten, nicht aber zwischen Frauen!!
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:03:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      #20 Laß das lieber, sonst verklagt sie dich wegen Belästigung ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:22:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]17.271.648 von derdieschnautzelangsamvollhat am 19.07.05 12:47:16[/posting]In Köln sind alle Nicht-Kölner Imis, also z.B. auch andere Rheinländer.

      Aus dieser Sicht hast du mit deiner "Kulturkreis"-Argumentation schon recht.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:26:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ne imitierte Kölsche also? Naja ... :D
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:27:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hmmm...

      Die Geschäftsidee:

      Was Frauen können (z.B. nackt Autos waschen), können wir schon lange !!!

      Männlicher Reifenwechseldienst mit offenen Hosen/tiefen Einblicken.

      Müsste ganz gut laufen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:35:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:44:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich hab auch ein paar zerstochene reifen;)
      Eigentl. wollte ich das in der werkstatt richten lassen ---aber jetzt kommen mir zweifel ob die da auch so GUUUUUUUUUUT;):p im flicken der reifen sind;):D:D







      Mann die weiber dieser welt spinnen echt :rolleyes: statt daß die tussi froh über fremde ANSICHTEN:O ist , schreit das dumme stück hilfe + spielt die empörte!!:rolleyes:
      Ich versteh die welt nimmer:(:cry:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:44:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      Wenn es sich um Kölner handelt, gelten ja eigentlich sowieso andere Gesetze, nämlich beispielsweise:

      Das kölsche Grundgesetz

      Et kölsche Jrundjesetz, so alt wie Köln selbst und (wie soll es auch anders sein?) mit 11 Paragraphen:

      § 1 Sieh den Tatsachen ins Auge (Es ist, wie es ist):
      Et es, wie et es

      § 2 Habe keine Angst vor der Zukunft (Es kommt, wie es kommt):
      Et kütt, wie et kütt

      § 3 Lerne aus der Vergangenheit (Es ist noch immer gut gegangen):
      Et hätt noch immer jot jejange

      § 4 Jammere den Dingen nicht nach (Was weg ist, ist weg):
      Wat fott es, es fott

      § 5 Sei offen für Neuerungen (Nichts bleibt, wie es war):
      Et bliev nix wie et wor

      § 6 Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen (Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, weg damit):
      Kenne mer nit, bruche mer net, fott domet

      § 7 Füge Dich Deinem Schicksal (Was willst Du machen?):
      Wat wellste maache?

      § 8 Achte auf Deine Gesundheit (Mach`s gut aber nicht zu oft):
      Mach et jot ävver nit ze off

      § 9 Stelle immer die Universalfrage (Was soll der Quatsch?):
      Wat soll dä Quatsch?

      § 10 Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach (Trinkst Du einen mit?):
      Drinkste eine met?

      § 11 Bewahre Dir eine gesunde Einstellung zum Humor (Da lachst Du Dich kaputt):
      Do laachste Dich kapott




      :look:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:50:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]17.272.328 von Dornhoeschen am 19.07.05 13:44:57[/posting]Gut, dass du die Übersetzungen ins Hochdeutsche gleich mitgeliefert hast;

      so können sich auch Boardler aus anderen Kulturkreisen dieser Lebensauffassung annähern.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:52:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]17.272.230 von shagerage am 19.07.05 13:35:49[/posting]#27:

      Der Beetle hat aber klasse Alus !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 13:55:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      #30 Ich habe schon wieder vergessen, die Quelle anzugeben ... wenn sich jemand dafür interessiert, bitte unter dem Oberbegriff bei Google, Lycos oder Yahoo nachsehen ... :)
      Avatar
      schrieb am 19.07.05 18:04:25
      Beitrag Nr. 33 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 09:23:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      Kommen wir noch mal auf die Angelegenheit selbst zurück:

      Wie konnte der Herr mit dem Loch in der Hose denn feststellen, daß die Nachbarin Autoprobleme hatte, wenn er vor dem Fernseher saß und die Sportschau sah? Hat sie vielleicht laut um Hilfe gerufen??? :confused: Hat sie ihn herausgeklingelt? (Dann hätte sie seinen "Zustand" ja bereits sehen müssen ...:cool: ) War es überhaupt diese Dame, die ihn angezeigt hat?:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 10:44:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Dornhoeschen

      Vielleicht kannte er ja die "Unbekannten", die die Reifen zerstochen haben ?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 12:26:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Jedenfalls hat er mit großer Wahrscheinlichkeit NICHT die Sportschau gesehen, sondern aus dem Fenster ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 12:42:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wenn er sich wirklich ein Bier aufgemacht hatte, hatte er wohl ursprünglich vor, tatsächlich die Sportschau zu sehen. Wenn nicht, dann allerdings nicht ... :) Wenn er ohne Bier aus dem Fenster geschaut hat, dann in Erwartung, daß dort etwas geschieht. Dies war ihm so wichtig, daß er die Sportschau, die ihm wahrscheinlich eigentlich immer sehr wichtig gewesen sein dürfte, nicht sah (allenfalls hörte, so daß es wenig Sinn machen würde, ihn nach dem Inhalt zu fragen - den könnte er durchaus wissen). In diesem Fall müßte er tatsächlich gewußt haben, was zu erwarten war ..... :eek:
      Bleibt die Frage: ROCH ER NACH BIER ?:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 12:47:17
      Beitrag Nr. 38 ()
      Wäre das strafmindernd?

      catchup
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:19:41
      Beitrag Nr. 39 ()
      JJJJJJJJJJjjjjjjjetzt wird`s kriminalistisch bis juristisch -

      Wenn er nach Bier gerochen hätte, könnte man dies vielleicht als hinlängliches Indiz dafür werten, daß er nicht auf die Panne der Dame gelauert bzw. sie eventuell selbst herbeigeführt hätte. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:37:00
      Beitrag Nr. 40 ()
      Beim Flaschendrehen verloren: Frau geht halb nackt einkaufen

      Köln - Nur mit einer Jeansjacke bekleidet ist eine 35-jährige Kölnerin in der Nacht zum Montag zum Einkaufen an einer Tankstelle erschienen. Vom verdutzten Personal herbeigerufenen Polizisten erklärte die sonst splitternackte Frau, sie habe beim Flaschendrehen verloren.
      Da hätten die Kollegen noch mal ein Auge zugedrückt und von einer Anzeige abgesehen, sagte ein Polizeisprecher. Unter der Auflage, künftig weniger Haut zu zeigen, durfte die Kölnerin mit ihren Einkäufen den Heimweg antreten.

      © dpa - Meldung vom 18.07.2005 08:37 Uhr


      Wo bleibt hier die Gleichberechtigung?

      Mann (Handwerker) muss 1400.- Euro Strafe bezahlen, weil ihm beim handwerklichen Notfalleinsatz ein Loch in der Hose nicht auffiel, der Kundin jedoch schon
      und Frau geht seelenruhig bewußt "unten ohne" im Supermarkt einkaufen und die herbeigerufene Staatsmacht unternimmt nichts bzw. drückt ein Auge zu.

      Eine solche Männer- und Handwerkerfeindlich eingestellte Gesellschaft muss sich nicht wundern, wenn immer mehr Männer einfach bei Hartz IV, Flaschbier und Sportschau zu Hause bleiben, statt sich in der Öffentlichkeit begeben, um ihrem Beruf nachzugehen und Gefahr laufen, wegen nicht 100% sitzender Berufskleidung mit horrenden Strafen belegt zu werden.

      ;
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:39:50
      Beitrag Nr. 41 ()
      40,

      in diesem Fall sollte das neue Anti-Diskriminierungsgesetz greifen. :D
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:43:35
      Beitrag Nr. 42 ()
      [posting]17.285.763 von Semikolon am 20.07.05 15:37:00[/posting]:mad: Die Gleichberechtigung soll ja nur DANN ziehen, wenn die Weiber ´nen Vorteil davon haben... :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 16:03:27
      Beitrag Nr. 43 ()
      :o)

      Semikolon, Dich les ich gerne ...

      Easy :D
      (der aber nicht jeden Beitrag an sich heranlässt ...)
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 16:05:50
      Beitrag Nr. 44 ()
      Es ist eben so, daß das männliche "Ding" auffälliger ist als das weibliche "Etwas" ... :eek::O
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 08:57:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      ----;) INTERESSANNNNNNNTER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:D:D


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