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    Frage zur steuerlichen Behandlung von Dividenden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.05 12:00:00 von
    neuester Beitrag 01.08.05 21:01:57 von
    Beiträge: 10
    ID: 996.726
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      Avatar
      schrieb am 31.07.05 12:00:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      a) bei Direktinvestment in Aktien des DAX (5 dividendenstarke Aktien)
      b) bei Indexfonds
      c) bei Indexzertifikaten

      a) Auf den vollen Dividendenertrag wird mir, wegen ausgereiztem Freibetrag, direkt 20% KEST. und 5% Soli abgezogen.
      Bei meiner Steuererklärung wird dann aber nur die Hälfte der Dividende angesetzt, auf die dann mein individueller Steuersatz angewendet wird. Für meine Berechnungen benutze ich allerdings meinen Grenzsteuersatz (so ca. 45%).

      Ist das richtig so?

      b) Wie werden die Dividenden bei Indexfonds berücksichtigt?
      Konkretes Beispiel: Dax Ex von Indexchange (DE0005933931).
      Bei den Angaben zur Thesaurierung (http://www.indexchange.com/fondsdetails5.asp?idF=10&idX=3) passen Thesaurierungsbetrag und KEST meiner Meinung nach nicht zueinander.

      c) Die Dividenden werden in den Preis des Zertifikats eingerechnet.
      Wird irgendwann (Verkauf) eine Steuer darauf abgezogen ?
      Konkretes Beispiel: ABN Amro DAX Open End Zertifikat (DE0005437412).


      Wenn a) so stimmt und ich bei b) und c) davon ausgehe, dass keine bzw. fast keine Steuern auf die Dividendenerträge gezahlt werden, komme ich beim Vergleich meines Direktinvestments mit den Alternativen zu folgendem Ergebnis:

      Anlagebeginn: 15.11.2004

      Dax Performanceindex: 18,19 %

      a) 16,8 % (gerechnet mit 45% Grenzsteuersatz / Kauf-/Verkaufprovison berücksichtigt)
      b) 16,9 % (Kauf-/Verkaufprovison berücksichtigt)
      c) 17,8 % (Kauf-/Verkaufprovison berücksichtigt)

      Damit würde ich mit einem Investment in das Zertifikat z.Z. am besten dastehen oder übersehe ich da etwas?

      Gruss

      Michael
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 12:49:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nicht mal die Frage passt auf einen Bierdeckel! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 18:03:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      @MichaJ

      mit b) kenne ich mich nicht besonders aus bzw. habe jetzt auch keine Zeit darüber nachzudenken.

      Aber bei hohem Grenzsteuersatz ist c) immer besser als a)

      eigentlich müßte es immer besser sein, da nie Steuer abgezogen wird, somit wundert mich die nur kleine Differenz die Du ausgerechnet hast.
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 20:18:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      @specunia,

      vielen Dank für die Antwort.

      Der Performanceunterschied zwischen Index und Zertifikat liegt in der Berücksichtigung der Provisionen begründet.

      Gruss

      Michael
      Avatar
      schrieb am 31.07.05 20:27:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn dein Freibetrag ausgeschöpft ist, und die Bank muß deahalb Steuern einbehalten, dann tut sie das für Dividenden gleich nach dem Halbeinkünfteverfahren, es ist also nicht so, daß zunächst der volle Betrag versteuert wird und später die Hälfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet wird.
      Steuerlich sehe ich zwischen dem Kauf von Aktien und einem entprechenden Fonds keine Unterschiede: Der Fond zahlt die auf den Bestand entfallenden Dividenden aus bzw. thesauriert sie, und die werden dann so versteuert, als hätte man die Aktien direkt gekauft.
      Bei Zertifikaten sieht es völlig anders aus: Es können keine Kapitalerträge anfallen. Verkaufst du das Zeritikat innerhalb eines Jahres (mit Gewinn) mußt du den Gewinn voll versteuern (auch wenn er letzlich nur auf Dividenden zurückzuführen ist). Verkaufst du nach einer längern Haltezeit, ist das steuerlich irrelevant, d.h. evtl. Gewinne sind steuerfrei.

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      Avatar
      schrieb am 31.07.05 23:56:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.406.765 von quotiks am 31.07.05 20:27:47[/posting]Hallo zusammen,

      sehe ich genau so.

      Gruß, bsp
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 11:40:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      @quotics

      das stimmt nicht !!
      Die Bank behält die volle KEST ein, also ohne Halbeinkünfteverfahren. Erst bei der endgültigen Steuererklärung wird das berücksichtigt.
      Du zahlst also erstmal drauf.
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 15:23:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      [posting]17.411.536 von (s)pecunia am 01.08.05 11:40:13[/posting]Uupsss!

      Ist mir noch gar nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis!

      Gruß, bsp
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 16:33:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]17.404.087 von MichaJ am 31.07.05 12:00:00[/posting](a) ist korrekt. Ausnahme: Soli beträgt 5,5% ;)

      Zu (b): Ohne mir Deinen konkreten Fonds angesehen zu haben: Dividenden aus Aktienfonds (dazu zählen auch Aktienindexfonds) werden genauso behandelt, wie wenn Du die im Fonds enthaltenen Aktien direkt halten würdest ("Transparenzprinzip").

      Zu (c): Ein Zertifikat, das Aktien vertritt, gilt als Termingeschäft. Nur beim Verkauf des Zertifikats und nur, wenn dieser innerhalb Jahresfrist stattfindet, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Steuer, und zwar in voller Höhe (kein Halbeinkünfteverfahren).

      Die Aussage von quotiks in #5 ist hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die KEST falsch. Für die KEST wird immer der volle Kapitalertrag zugrundegelegt und nicht das HEV. Siehe § 43 Abs. 1 Satz 3 EStG. Aus diesem Grund beträgt der Satz des KEST in diesem Fall ja auch nur 20% zzgl. Soli. Falsch ist daher auch, daß man dabei "draufzahlen" würde, denn es sind ja nur 20% (es gibt Ausnahmen!).

      Allgemein:

      Zertifikate können aus steuerlicher Sicht sehr interessant sein, solange sie keine Finanzinnovationen darstellen. Mit anderen Worten: Solange weder die Rückzahlung des Kapitals noch ein Entgelt für die Kapitalüberlassung ("Zins") zugesagt wurde, ist ein außerhalb Jahresfrist erzielter Veräußerungsgewinn steuerfrei. Umgekehrt ist natürlich ein Verlust auch nicht steuerbar. Ein Dax-Endlos-Zertifikat ist ein solches Zertifikat, da weder die Kapitalrückzahlung noch ein Entgelt zugesagt wurde.

      Sobald jedoch entweder die Rückzahlung oder ein Entgelt oder beides zugesagt ist, ist es vorbei mit der Steuerfreiheit, da dann eine Finanzinnovation vorliegt.

      wassermann1978
      Avatar
      schrieb am 01.08.05 21:01:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Wassermann1978

      danke für die ausführliche Antwort.

      Gruss

      Michael


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