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    Brauche Rechtshilfe bei MP3-Player Gewinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.01 11:20:40 von
    neuester Beitrag 12.12.01 23:21:00 von
    Beiträge: 15
    ID: 515.828
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      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:20:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      An die Juristen von euch:

      Folgendes ist geschehen :

      1.Habe bei einem Onlinespiel einen Mp3 Player von Grundig bekommen.
      2. Ein paar Wochen später kam ein Paket mit dem Mp3-Player
      allerdings ohne Speicherkarte , obwohl diese zum Gewinn gehörte.
      3. Schreibe Email an Grundig das sie mir doch eine Speicherkarte zusenden sollen.
      4. Paar Tage später wieder ein Paket von Grundig :
      Inhalt ein Mp3-Player mit Speicherkarte.
      5. Die Woche darauf ein Schreiben von Grundig, indem Sie mich bitten den zweiten Mp3-Player auf ihre Kosten doch zurück zusenden.
      6. Schreibe Email wohin und wie ich den Mp3-Player senden soll ; keine Reaktion.
      7. Schreibe Brief an Grundig mit der selben Frage.
      8. Zwei Wochen später kommt Paket von Grundig :
      Inhalt Mp3-Player .

      Habe jetzt also drei Mp3-Player von Grundig (welche ich noch nicht mal benutzen kann , weil Windows XP den Player über USB nicht erkennt und die mitgelieferten Treiber nicht funktionieren).

      Nun meine Frage : habe keine Lust mehr mich drumm zu kümmern , könnte das rechtliche Folgen für mich haben?

      eine Antwort wäre klasse

      mikemews
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:31:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mach Dir das Leben doch nicht selber schwer........ Packe die Player in einen Karton und schicke diese unfrei per Einschreiben/Rückschein an die Hausadresse von Grundig oder dan Absender der Dir geschickten Player. Player Bei Grundig, Du bist auf der sicheren Seite und brauchst keine weiteren Mails zu schreiben


      Gruss
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:33:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Frage nochmals, diesmal per Einschreiben/Rückschein bei der Stelle, die den Player geschickt hat (nicht allgemein an Grundig), an welche Adresse der Player zurückgeschickt werden solle. Schreiben + Rückschein gut & lange aufheben, dann kannst ruhig schlafen :)
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:33:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      verkauf mir einen.......
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:37:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles Quatsch! Laß die Dinger bei Dir liegen, amüsiere Dich und warte, was da kommt. Rechtlich kann Dir nichts geschehen, es ist aber außerodentlich vergnüglich zuzusehen, was in einem desorganisierten Sauhaufen so passiert. Da weiß eine Hand nicht was die andere tut.

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      Avatar
      schrieb am 03.12.01 11:39:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Megaschotte hat Recht. Du bist nicht für die Rücksendung verantwortlich, die Dinger musst Du 1 Jahr zur Abholung bereit halten, danach ist es Dein Eigentum. Ist so bei unverlangt zugesandter Ware.

      Pech für Grundig, die werden es überleben.
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 12:58:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also, aus meinem AWL-Unterricht (allgemeine Wirtschaftslehre) weiß ich,
      daß Du definitiv nicht verpflichtet bist, die
      Player zurückzuschicken.

      Ich würde einfach mal der Dinge harren, die da noch kommen. Ich würde
      auch keine Minute Arbeit mehr investieren.


      Newton2001
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 13:04:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke euch ,
      werde wohl abwarten was passiert.

      mikemews
      Avatar
      schrieb am 03.12.01 13:06:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja, Megaschotte hat Recht!

      Du mußt dem Versender die Möglichkeit geben die Ware innerhalb einer angemessenen Frist (das ist wohl um ein Jahr), bei Dir abzuholen. Du mußt Dich jedoch nicht aktiv daran beteiligen.

      Ich bin schon sehr gespannt, was mit den T-DSL Geräten passiert, die doppelt geliefert wurden und schon längst bei Ebay versilbert wurden.

      Rechtlich gesehen, ist die Telekom immer noch der Eigentümer und sie kann die Geräte immer noch zurückfordern!
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 19:56:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die wirklich interessante Frage ist doch nicht, ob er sie zurückschicken muß (muß er nicht), sondern ob er sie zurückgeben muß (muß er, spätestens auf Anfrage), und bei letzterem, ob er Grundig informieren muß (IMHO muß er hier) oder sie halt ohne ein Wort zu sagen behalten darf (darf er nicht). Beispielsweise darf er gefundene Gegenstände ja auch nicht einfach so behalten.

      Im übrigen wünsche ich allen, die so beifällig den Eigentumsübergang an fremder Ware bekräftigen, durchaus mal die Erfahrung mit versehentlichem Verlust entsprechend wertvoller Objekte, würde mich mal interessieren, wie lange sie dann diese Ansicht weiterhin vertreten würden.
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 20:14:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      @quadratus:
      1. zurückschicken muss er nicht.
      2. zurückgeben auf anfrage muss er. die müssen es aber abholen (lassen).
      3. informieren muss er nicht.
      4. behalten darf er es eigentlich erst nach ablauf der verjährung, aber nach einem jahr ist er nicht mehr verpflichtet die sachen aufzubewahren und kann sagen er habe sie weggeworfen.

      hier zieht das "die müssen wissen, wem sie was schicken"-prinzip, der empfänger kann nicht für das verhalten des senders verantwortlich gemacht werden. und wenn sie es wissen, können sie ja auf eigene kosten (abholung) das zeug zurückverlangen, es war ja auch ihr fehler. so fair ist unser recht...
      wäre dem nicht so und ich wäre sauer auf dich, dann würde ich als transportunternehmer dir aus reiner boshaftigkeit was richtig sperriges mit riesigen transportkosten per spezialtransporter ins haus schicken (kost mich ja vergleichsweise fast nix) und dann die rücksendung verlangen. und schon biste blank, spätestens aber beim dritten mal. wenn ich der einzige spezialist für derartige transporte wäre dann wäre das ne echte umsatzmultipliziermethode! ;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 20:48:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Karl ...

      Ich wußte es, du hast mal mit Konzertflügeln oder Windkraftanlagen gedealt ... :D

      Guerilla (gibt schnell `nen Nachsendeauftrag an "Unbekannte Adresse" auf ...)
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 21:36:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...moment, muss mir ne notiz machen dass ich die gesetzesänderung durchsetze und dann sofort gi ne fertighaussiedlung als puzzle nach haus schicke... ;):D:D:D
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 23:15:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      das ist so aber nicht ganz richtig.
      etwas kulanz darf da ruhig von beiden seiten erwartet werden. du kannst denen ja eine kurze mitteilung zukommen lassen, daß sie das zeug entweder abholen können, du es aber auch unfrei zurückschicken würdest, wenn sie dir die richtige adresse geben.

      wenn die sich mit der speicherkarte gesperrt hätten, wäre das wohl auch nicht so das wahre für dich gewesen, oder??
      Avatar
      schrieb am 12.12.01 23:21:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Laß die ruhig in Ruhe,
      ist ja unglaublich,
      das noch andere Firmen als die Telekom
      solch Geschäftsgebaren zeigen


      Bei mir hat man mal ausversehen eine Waschmaschine angeliefert-
      ohne Quittung, d.h. sie hätten noch nicht mal gewußt,
      das sie an die falsche Adresse ausgelifert hatten...

      Ich war so nett, die Firma zu informieren-
      und hups, war das Ding wieder weg...

      :laugh:


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