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    Frage zur Einkommensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.01 16:36:37 von
    neuester Beitrag 13.12.01 16:47:31 von
    Beiträge: 2
    ID: 521.535
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      Avatar
      schrieb am 13.12.01 16:36:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte mir ein paar hundert Überstunden auszahlen lassen.
      Macht es steuerlich einen Unterschied, ob ich dies noch in diesem Monat mache in dem ich wg. einer Leistungszulage sowieso schon sehr hohe Abzüge habe oder ob ich mir die Kohle erst im Januar auszahlen lasse. Mache ich´s noch im Dezember könnte ich mir am Jahresanfang über die Einkommensteuererklärung ja schon wieder einiges zurückholen.

      Ist´s also nur ne zeitliche Verschiebung od. gibt es reale Vor-/Nachteile?
      Avatar
      schrieb am 13.12.01 16:47:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kommt auf Dein Gesamteinkommen dieses und nächstes jahr an (Progressionseffekt). Musst Du konkret berechnen, welcher Effekt stärker ist: Der Zins- oder der Progressionseffekt. Möglicherweise (relativ stabiles Einkommen unterstellt) kann es Sinn machen, sich einen Teil im Dezember und einen Teil erst nächstes Jahr auszahlen zu lassen, um den Progressionseffekt zu glätten.
      Wenn Du bspw. nächstes Jahr mit niedrigerem Gesamteinkommen rechnest, weil die Leistungszulage dieses Jahr außergewöhnlich hoch war, dann kann es wiederum Sinn machen, die Auszahlung der Ü-Stunden komplett ins nächste Jahr zu verschieben.

      Wie gesagt, man muss das im Einzelfall sich ansehen.


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