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    Tempolimit in Österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.01 09:09:19 von
    neuester Beitrag 21.12.01 17:03:11 von
    Beiträge: 15
    ID: 525.370
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      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:09:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      in einem anderen Thread wurde dieses Thema besprochen mit sehr unterschiedlichen Meinungen. Die Mehrzahl der Schreiber sagt, in Österreich würden speziell deutsche Fahrer auch bei der geringsten Tempoüberschreitung sehr rigoros zur Kasse gebeten.

      Andere wiederum sagen, es würde die 10% Regelung angewandt.

      Wisst Ihr was richtig ist???

      Fahre die nächsten Tage nach Kärnten und möchte mich darauf einstellen.

      Danke für Eure Meinungen.

      Gruß und schöne Weihnachten

      Knuddel
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:20:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guten Morgen,
      also im abzocken sind die Schluchtenkacker ganz groß!
      Habe vor einem Jahr Anzeige bekommen über zuständiges Regierungspräsidium, 100 erlaubt 140 gefahren.
      Sofort alles Anwalt übergeben, hat Beweis Foto angefordert,
      ich war nicht zu erkennen da Handappertat,
      aber in Östereich ist Gesetzgebung so das im Zweifelsfall
      immer Halter zur Kasse geboten wird.
      Bezahlt an Österreich 560DM.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:22:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      grüss dich,

      diese aussagen gelten eher in richtung durchzugsland. wie zb brenner. ansonsten ist die executive in österreich auch " nur menschlich".
      wichtiger ist eigentlich, dass es in österreich keine richtgeschwindigkeit gibt, sondern eine maximale, vorgeschriebene. bei einem unfall zb. gäbe ein nachweis der überschreitung bestimmt probleme mit der deutschen versicherung ( und natürlich auch der beteiligten).

      grüsse x.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:22:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      grüss dich,

      diese aussagen gelten eher in richtung durchzugsland. wie zb brenner. ansonsten ist die executive in österreich auch " nur menschlich".
      wichtiger ist eigentlich, dass es in österreich keine richtgeschwindigkeit gibt, sondern eine maximale, vorgeschriebene. bei einem unfall zb. gäbe ein nachweis der überschreitung bestimmt probleme mit der deutschen versicherung ( und natürlich auch der beteiligten).

      grüsse x.
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:23:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      knapp 10 km/h toleriert, Nationalität ist wurscht

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      schrieb am 21.12.01 09:30:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe die Erfahrung gemacht an An.- und Abreisetage
      stehen die Österreichen Bobbys an jeder Ecke.
      Bei grassen Geschwindigkeits Übertretungen wird man sofort angehalten und zur Kasse gebeten wenn nicht genügend Alpendollars dabei wird Auto Beschlagnahmt und zwar von Boppys.
      Selber mit gemacht!
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:34:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      bei 50 fährt man 50
      bei 70 fährt man 70
      bei 100 fährt man 100


      ganz einfach

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:35:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Fährt ein Österreicher über die Deutsch-Österreichische Grenze.
      Da hält ihn der Mann am Zoll an und verkündet: Sie sind der erste
      Autofahrer, der nicht die Geschwindigkeit überschreitet!
      Dafür bekommen Sie 2000 DM!
      Daraufhin der Österreicher: Toll! Von dem Geld kann ich gleich
      meinen Führerschein machen!
      Meldet sich der Beifahrer: Glauben Sie ihm nichts! Er erzählt immer
      so viel Mist, wenn er besoffen ist.
      Schallt es vom Rücksitz: Ich hab euch doch gesagt, daß der Trick mit
      dem gestohlenem Wagen nicht klappt!
      Schließlich öffnet sich der Kofferraum:
      Sind wir schon über der Grenze???
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:37:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo
      Die Ösis reagiern extrem auf
      Unfreundlichkeit.
      Dann zeihen sie alle Register.
      Also wenn euch mal jemand aufhält bleibt
      nett und sachlich.
      Widerstand ist eh zwecklos.
      Ansonsten kann man gut 160 fahren (Nachts 140)
      ohne RAUSGEZOGEN ZU WERDEN.
      Blitzen gerne in Tunnells und bei
      überraschend auftauchenden 80 Schildern.
      Ansonsten sind die Strafen milder als
      bei uns.

      Gruss
      Thomfly
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:41:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      @DolbyDigital
      Da muß ich Dir vollkommen zustimmen, aber garnicht so einfach!
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:53:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      und immer dran denken. auch schätzungen der polizei sind legitim bei den össideppen.
      ohne beweisfoto und sonstiges .

      von wegen in dubio pro reo
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 09:53:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      bödel :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 10:00:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was Bödel schreibt, ist richtig. Es gibt ein Rechtshilfeabkommen zwischen Östrreich und Deutschland, welches die Vollstreckung der in Österreich verhängten Geldbussen durch deutsche Behörden zuläßt. Die Einspruchmöglichkeiten, die das deutsche Recht bietet (z.B. ich bin nicht gefahren) gelten in Österreich nicht. Ich habe mich vor Jahren einmal bei der deutschen Botschaft in Wien darüber besachwert, daß man sich bei dem Abkommen über den Tisch hat ziehen lassen, habe aber nur eine blöde Antwort erhalten. So kann man hier z.B. bei einem Rotlichtverstoss behaupten und vielleicht sogar nachweisen, daß ein anderer Fahrer das Fahrzeug gefahren hat. Keine Chance in Österreich - Halterhaftung!!!

      Ein Hinweis an alle Österreichfahrer: Die Verwendung einer Radarpistole ist äusserst beliebt. Mit guten Augen kann man insbesondere an Gefällstrecken eine auffällige Gestalt am Straßenrand erblicken. Der Radarstrahl reicht aber sehr weit.

      Es ist wirklich zu empfehlen, die Verkehrsvorschriften genau einzuhalten, sonst gibt`s unendlich Ärger!
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 10:13:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      In Östereich werden auch andere Verstösse Geahndet.



      .
      Alles eine Verkehrstechnische Frage!
      Avatar
      schrieb am 21.12.01 17:03:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:


      innerhalb geschlossener Ortschaften
      bis 10 km/h 30,- DM
      11-15 km/h 50,- DM
      16-20 km/h 75,- DM
      21-25 km/h 100,- DM, 1 Punkt
      26-30 km/h 120,- DM, 3 Punkte
      31-40 km/h 200,- DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      41-50 km/h 250,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      51-60 km/h 350,- DM, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      61-70 km/h 600,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
      über 70 km/h 850,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

      außerhalb geschlossener Ortschaften
      bis 10 km/h 20,- DM
      11-15 km/h 40,- DM
      16-20 km/h 60,- DM
      21-25 km/h 80,- DM, 1 Punkt
      26-30 km/h 100,- DM, 3 Punkte
      31-40 km/h 150,- DM, 3 Punkte
      41-50 km/h 200,- DM, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      51-60 km/h 300,- DM, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      61-70 km/h 550,- DM, 4 Punkte, 2 Monate Fahverbot
      über 70 km/h 750,- DM, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


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