VW Vz bald in St - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.01.02 11:39:06 von
neuester Beitrag 11.01.02 13:53:00 von
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VW-Gesetz wackelt
10.01.2002
Das Gesetz zur Abwehr feindlicher Übernahmen bei der Volkswagen AG
gerät von Brüsseler Seite aus immer stärker unter Druck. Eine
Expertengruppe legte am Donnerstag in Brüssel Vorschläge für ein
EU-Firmenübernahmegesetz vor, wonach in der Übernahmephase
Sonderrechte wie etwa goldene Aktien oder Stimmrechtsbegrenzungen
auszusetzen sind. Bei VW besitzt Niedersachsen ein Höchststimmrecht, das
eine Übernahme verhindert. Das Land hat sich daher vehement für den Erhalt
dieses Schutzes eingesetzt.
Die EU-Kommission will laut Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein bis April
einen neuen Gesetzesvorschlag machen, nachdem der alte vor einem halben
Jahr vom Europaparlament gekippt worden war. Aus dem Europarlament und
der deutschen Industrie wurde der neue Brüsseler Anlauf grundsätzlich
begrüßt.
EU-Experte: Gesetz gibt Vorstand zu viele Rechte
Falls die EU-Staaten und das Europaparlament ein EU-Übernahmegesetz
beschließen sollten, müsste das unlängst in Kraft getretene deutsche
Übernahme-Gesetz geändert werden, sagte der Vorsitzende der
Expertengruppe, der niederländische Rechtsprofessor Jaap Winter. Das
deutsche Gesetz gibt Konzernchefs erhebliche Rechte zur Abwehr
feindlicher Übernahmen. Winter sagte: "Der Vorstand sollte nicht
beschließen, ob eine Offerte erfolgreich ist oder nicht."
Der CDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne, der 2001 beim Scheitern
des ersten Gesetzesentwurfes maßgeblichen Anteil hatte, begrüßte den
Brüsseler Anlauf: "Der Vorschlag der Expertengruppe, Sonderrechte wie
goldene Aktien, Höchststimm- und Mehrfachstimm- Rechte während der
Übernahmephase insgesamt auszusetzen, ist grundsätzlich geeignet, gleiche
Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen
herzustellen."
BDI: Alle Wettbewerber müssen gleiche Bedingungen haben
Die Sachverständigen schlugen vor, ein Bieter, der mindestens 75 Prozent
des Kapitals einer Gesellschaft halte, sollte entsprechenden Einfluss
ausüben können. Winter sagte, die 75 Prozent sollten eine Höchstschwelle
sein - in den Mitgliedstaaten könnten aber auch niedrigere Marken zur
Kontrollübernahme eingeführt werden. Lehne sagte dazu, die
75-Prozent-Schwelle sollte noch einmal überdacht werden. "Man darf nun
gespannt sein, wer sich gegen diese Vorschläge ausspricht und sich als
Protektionist entlarvt", sagte der Rechtspolitiker.
Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
(BDI), erklärte: "Es scheint sich endlich die Auffassung durchzusetzen, dass
für Aktiengesellschaften in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen im
Übernahmerecht herrschen müssen." Ob die Vorschläge in richtige Richtung
führten, müsse erst geprüft werden. Rogowski sagte: "Den deutschen
Unternehmen geht es um Chancengleichheit bei Unternehmensübernahmen."
Copyright by dpa
10.01.2002
Das Gesetz zur Abwehr feindlicher Übernahmen bei der Volkswagen AG
gerät von Brüsseler Seite aus immer stärker unter Druck. Eine
Expertengruppe legte am Donnerstag in Brüssel Vorschläge für ein
EU-Firmenübernahmegesetz vor, wonach in der Übernahmephase
Sonderrechte wie etwa goldene Aktien oder Stimmrechtsbegrenzungen
auszusetzen sind. Bei VW besitzt Niedersachsen ein Höchststimmrecht, das
eine Übernahme verhindert. Das Land hat sich daher vehement für den Erhalt
dieses Schutzes eingesetzt.
Die EU-Kommission will laut Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein bis April
einen neuen Gesetzesvorschlag machen, nachdem der alte vor einem halben
Jahr vom Europaparlament gekippt worden war. Aus dem Europarlament und
der deutschen Industrie wurde der neue Brüsseler Anlauf grundsätzlich
begrüßt.
EU-Experte: Gesetz gibt Vorstand zu viele Rechte
Falls die EU-Staaten und das Europaparlament ein EU-Übernahmegesetz
beschließen sollten, müsste das unlängst in Kraft getretene deutsche
Übernahme-Gesetz geändert werden, sagte der Vorsitzende der
Expertengruppe, der niederländische Rechtsprofessor Jaap Winter. Das
deutsche Gesetz gibt Konzernchefs erhebliche Rechte zur Abwehr
feindlicher Übernahmen. Winter sagte: "Der Vorstand sollte nicht
beschließen, ob eine Offerte erfolgreich ist oder nicht."
Der CDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne, der 2001 beim Scheitern
des ersten Gesetzesentwurfes maßgeblichen Anteil hatte, begrüßte den
Brüsseler Anlauf: "Der Vorschlag der Expertengruppe, Sonderrechte wie
goldene Aktien, Höchststimm- und Mehrfachstimm- Rechte während der
Übernahmephase insgesamt auszusetzen, ist grundsätzlich geeignet, gleiche
Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen
herzustellen."
BDI: Alle Wettbewerber müssen gleiche Bedingungen haben
Die Sachverständigen schlugen vor, ein Bieter, der mindestens 75 Prozent
des Kapitals einer Gesellschaft halte, sollte entsprechenden Einfluss
ausüben können. Winter sagte, die 75 Prozent sollten eine Höchstschwelle
sein - in den Mitgliedstaaten könnten aber auch niedrigere Marken zur
Kontrollübernahme eingeführt werden. Lehne sagte dazu, die
75-Prozent-Schwelle sollte noch einmal überdacht werden. "Man darf nun
gespannt sein, wer sich gegen diese Vorschläge ausspricht und sich als
Protektionist entlarvt", sagte der Rechtspolitiker.
Michael Rogowski, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie
(BDI), erklärte: "Es scheint sich endlich die Auffassung durchzusetzen, dass
für Aktiengesellschaften in Europa gleiche Wettbewerbsbedingungen im
Übernahmerecht herrschen müssen." Ob die Vorschläge in richtige Richtung
führten, müsse erst geprüft werden. Rogowski sagte: "Den deutschen
Unternehmen geht es um Chancengleichheit bei Unternehmensübernahmen."
Copyright by dpa
Und was, bitte, hat das alles mit Vorzügen zu tun?
@Goldie
Direkt natürlich nichts, aber wenn schon mal der erste alte Zopf abgeschnitten ist...
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